Schon jetzt werden die Schulleitungen vom Berliner Senat darüber informiert, dass es nach den Ferien nicht mehr zulässig ist, dass Eltern und Erziehungsberechtigte Testungen von Kindern in den Schulen verweigern und sie zu Hause zu unterrichten.
Im Schreiben heißt es: „Kein Grund für eine Nichtteilnahme am Präsenzunterricht ist in jedem Fall die Begründung von wenigen Eltern, ihr Kind nicht in der Schule testen lassen zu wollen. Es gilt daher grundsätzlich wieder die nach dem Schulgesetz vorgesehene Schulbesuchspflicht, die in Präsenz in der Schule zu erfüllen ist.“
Hier geht es zum Dokument
Im Schreiben heißt es: „Kein Grund für eine Nichtteilnahme am Präsenzunterricht ist in jedem Fall die Begründung von wenigen Eltern, ihr Kind nicht in der Schule testen lassen zu wollen. Es gilt daher grundsätzlich wieder die nach dem Schulgesetz vorgesehene Schulbesuchspflicht, die in Präsenz in der Schule zu erfüllen ist.“
Hier geht es zum Dokument