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📌 Zur Klage vor den Sozialgerichten
Diese Klage richtet sich gegen die Gefahren von den Masken und den Tests, kombiniert mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.
Das Sozialgericht soll feststellen, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss und eine individuelle Untersuchung (vermutlich über den Amtsarzt, evtl. in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt), bevor Maske und Tests angeordnet werden dürfen. Bis dahin soll das Kind, so das Ziel, am Präsenzunterricht ohne diese Sachen teilnehmen dürfen.
Eine andere Möglichkeit, dieses Begehren vor dem Sozialgericht zu verfolgen, gibt es eher nicht.
Wer die Untersuchung scheut, für den ist dieser Antrag ungeeignet. Allerdings geht es auch hier darum, eine Masse von Anträgen einzureichen und das System zu beschäftigen und letztlich zu überfordern. Wenn auf einen Schlag tausende Schüler eine Gefährdungsbeurteilung und eine Untersuchung bekommen müssen, bevor die die Maske und die Tests wieder „in“ sind, dann wird das schlicht nicht zu bewältigen sein. Das Vorgehen sieht dann folgendermaßen aus:
Am besten wählt ihr einen Anwalt eures Vertrauens in eurer Nähe aus, der euch begleitet. Eltern, die die RAe Antonia Fischer, Justus Hoffmann und Marcel Templin beauftragen wollen, wenden sich per Mail an Orgateamkinder@elternstehenauf.de und übersenden alle relevanten Informationen an diese Adresse – BITTE ALLES IN EINER Email VERSENDEN, samt Anhängen!!! – (bedenkt bitte, dass diese Anwälte sehr ausgebucht sind, hier kann es zu Wartezeiten kommen):
Name, Geburtsdatum, Anschrift des Kindes und der Eltern
Wer ist erziehungsberechtigt? (WICHTIG: Wenn beide Eltern erziehungsberechtigt sind, also das Sorgerecht haben, dann brauchen wir eine Vollmacht von BEIDEN Elternteilen. Getrennt lebende Eltern, bei denen beide Eltern weiterhin das gemeinsame Sorgerecht haben, können nur vertreten werden, wenn auch BEIDE Elternteile die Vollmacht erteilen. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht müssen EXPLIZIT angeben, dass sie das ALLEINIGE Sorgerecht haben.)
Schule, Klassenstufe
Maskensituation: Wie ist die konkrete Maskensituation in der Schule und Schulklasse? Wann muss getragen werden, wann darf Pause gemacht werden? Werden Kinder mit Maskenattest anders behandelt/diskriminiert?
Wie ist die Testsituation in der Schule? Test in der Schule, davor, zu Hause? Wer führt die Tests durch? Welche Tests werden benutzt? Was passiert bei positivem Ergebnis?
Welche Beeinträchtigungen hat das Kind durch die Maske? Eine kurze, aber präzise Schilderung aller negativen Veränderungen wird benötigt.
Info zu den Kosten:
Das Kostenrisiko ist überschaubar: Gemäß § 183 SGG ist das Verfahren für die Schüler gerichtskostenfrei (und zwar bis hoch zum BSG!). Sollte das Gericht einen Weg finden, die Kosten den Eltern aufzuerlegen, so handelt es sich um höchstens 150 € pro Verfahren (§ 184 Abs. 2 SGG). Die Anwaltsgebühren belaufen sich auf 50-550€ (Rahmengebühr). Wer die genannten Anwälte beauftragt, dem berechnen diese pro Verfahren 250€ zzgl. 20€ Telekommunikationspauschale und 19% gesetzliche Umsatzsteuer, insgesamt also 321,30€. Die Gebühr ist bitte als Vorschuss zu bezahlen. Kostenabwicklung erfolgt per Paypal direkt über die Anwälte.
WICHTIG:
Selbstverständlich könnt ihr für diese Vorgehensweise auch einen Anwalt eures Vertrauens in eurer Nähe wählen. Dies wäre in vielerlei Hinsicht sogar von Vorteil! Solltet ihr euch für die genannten Anwälte entscheiden, achtet bitte darauf, dass ihr die Unterlagen und notwendigen Angaben vollständig an die genannte Email-Adresse sendet. Wir bitten darum nur wirklich dringende Nachfragen zu stellen und auf das Versenden von Infopost zu verzichten.
https://elternstehenauf.de/dokumente/
Diese Klage richtet sich gegen die Gefahren von den Masken und den Tests, kombiniert mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.
Das Sozialgericht soll feststellen, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss und eine individuelle Untersuchung (vermutlich über den Amtsarzt, evtl. in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt), bevor Maske und Tests angeordnet werden dürfen. Bis dahin soll das Kind, so das Ziel, am Präsenzunterricht ohne diese Sachen teilnehmen dürfen.
Eine andere Möglichkeit, dieses Begehren vor dem Sozialgericht zu verfolgen, gibt es eher nicht.
Wer die Untersuchung scheut, für den ist dieser Antrag ungeeignet. Allerdings geht es auch hier darum, eine Masse von Anträgen einzureichen und das System zu beschäftigen und letztlich zu überfordern. Wenn auf einen Schlag tausende Schüler eine Gefährdungsbeurteilung und eine Untersuchung bekommen müssen, bevor die die Maske und die Tests wieder „in“ sind, dann wird das schlicht nicht zu bewältigen sein. Das Vorgehen sieht dann folgendermaßen aus:
Am besten wählt ihr einen Anwalt eures Vertrauens in eurer Nähe aus, der euch begleitet. Eltern, die die RAe Antonia Fischer, Justus Hoffmann und Marcel Templin beauftragen wollen, wenden sich per Mail an Orgateamkinder@elternstehenauf.de und übersenden alle relevanten Informationen an diese Adresse – BITTE ALLES IN EINER Email VERSENDEN, samt Anhängen!!! – (bedenkt bitte, dass diese Anwälte sehr ausgebucht sind, hier kann es zu Wartezeiten kommen):
Name, Geburtsdatum, Anschrift des Kindes und der Eltern
Wer ist erziehungsberechtigt? (WICHTIG: Wenn beide Eltern erziehungsberechtigt sind, also das Sorgerecht haben, dann brauchen wir eine Vollmacht von BEIDEN Elternteilen. Getrennt lebende Eltern, bei denen beide Eltern weiterhin das gemeinsame Sorgerecht haben, können nur vertreten werden, wenn auch BEIDE Elternteile die Vollmacht erteilen. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht müssen EXPLIZIT angeben, dass sie das ALLEINIGE Sorgerecht haben.)
Schule, Klassenstufe
Maskensituation: Wie ist die konkrete Maskensituation in der Schule und Schulklasse? Wann muss getragen werden, wann darf Pause gemacht werden? Werden Kinder mit Maskenattest anders behandelt/diskriminiert?
Wie ist die Testsituation in der Schule? Test in der Schule, davor, zu Hause? Wer führt die Tests durch? Welche Tests werden benutzt? Was passiert bei positivem Ergebnis?
Welche Beeinträchtigungen hat das Kind durch die Maske? Eine kurze, aber präzise Schilderung aller negativen Veränderungen wird benötigt.
Info zu den Kosten:
Das Kostenrisiko ist überschaubar: Gemäß § 183 SGG ist das Verfahren für die Schüler gerichtskostenfrei (und zwar bis hoch zum BSG!). Sollte das Gericht einen Weg finden, die Kosten den Eltern aufzuerlegen, so handelt es sich um höchstens 150 € pro Verfahren (§ 184 Abs. 2 SGG). Die Anwaltsgebühren belaufen sich auf 50-550€ (Rahmengebühr). Wer die genannten Anwälte beauftragt, dem berechnen diese pro Verfahren 250€ zzgl. 20€ Telekommunikationspauschale und 19% gesetzliche Umsatzsteuer, insgesamt also 321,30€. Die Gebühr ist bitte als Vorschuss zu bezahlen. Kostenabwicklung erfolgt per Paypal direkt über die Anwälte.
WICHTIG:
Selbstverständlich könnt ihr für diese Vorgehensweise auch einen Anwalt eures Vertrauens in eurer Nähe wählen. Dies wäre in vielerlei Hinsicht sogar von Vorteil! Solltet ihr euch für die genannten Anwälte entscheiden, achtet bitte darauf, dass ihr die Unterlagen und notwendigen Angaben vollständig an die genannte Email-Adresse sendet. Wir bitten darum nur wirklich dringende Nachfragen zu stellen und auf das Versenden von Infopost zu verzichten.
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