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Mein Kommentar: Es ist absolut unmöglich, in komplexen steuerlichen Angelegenheiten, wie hier, eine Steuererklärung aus dem Gefängnis zu machen.
Eine Fristverlängerung ist dann zwingend zu gewähren. Statt einer Fristverlängerung ein Strafverfahren einzuleiten, dürfte strafbar sein.
Eine Fristverlängerung ist dann zwingend zu gewähren. Statt einer Fristverlängerung ein Strafverfahren einzuleiten, dürfte strafbar sein.