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Aktualisierter Entwurf des WHO-Pandemievertrages🔷 ‼️"Fristenmanöver" der WHO mit Verschleierung tatsächlicher Ziele‼️🔷
James Roguski hat in einem aktuellen Beitrag die jüngste Fassung des WHO-Pandemievertrages öffentlich zugänglich gemacht und kommentiert. Er ist entsetzt über den Inhalt und zieht nur eine Schlussfolgerung:
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Der sogenannte Pandemievertrag muss abgelehnt werden! "In der letzten Zeit hatte sich in der Öffentlichkeit die Kritik an der Missachtung der Fristen für die Vorlage von Änderungsvorschlägen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) und dem geplanten Pandemievertrag erheblich verstärkt. Frau Dr. Silvia Behrendt hatte sich zunächst alleine, dann gemeinsam mit David Bell und anderen mit einem offenen Brief an die WHO gewandt und auf die Missachtung der Fristen unter Verstoß gegen das Legalitätsprinzip hingewiesen.
Die WHO, genauer gesagt das beauftragte Gremium - INB, hat einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt.
In diesem Entwurf verlegt das INB den Inhalt wesentlicher Definitionen und gemäß Pandemievertrag zu implementierender Systeme ganz einfach in die Zukunft.
Wenn damit beabsichtigt sein sollte, die Kritik zu entschärfen, es bleibe für die Staaten nicht genügend Zeit, um die Auswirkungen des Pandemievertrages zu beurteilen, so kann dieser Versuch nur als gescheitert beurteilt werden. Im Gegenteil:
Dieses Manöver zeigt, dass die WHO in keiner Weise bereit ist, sich "in die Karten schauen zu lassen". Stattdessen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, BLIND einen Pandemievertrag als Rahmenabkommen zu unterzeichnen, von dem sie nun mangels klarer Definitionen und Zielsetzungen erst Recht nicht wissen, welche Auswirkungen dieser Vertrag auf sie und ihre jeweiligen Bevölkerungen hat.
Die Lage wird m.E. dadurch noch ernster: Die Mitgliedstaaten werden in eine Rahmenvereinbarung "gelockt" mit der möglichen Folge, dass sie an die zukünftigen Ausarbeitungen der neu zu errichtenden "
Konferenz der Vertragsstaaten" (Art. 21) gebunden sind.
Im Einzelnen soll die Ausgestaltung folgender Punkte zunächst offen bleiben:
👉 Die
Definition des "One-Health-Ansatzes" bis zum 31.5.2026 , Art. 5 (4)
👉 Der Zeitplan für die Ausarbeitung des
Pandemiepräventionssystems, Vorbereitungs-, Reaktionsüberwachungs- und Bewertungssystems soll von der neu zu bildenden "
Konferenz der Vertragsparteien" ausgehandelt werden, Art. 6 (5)
👉 Modalitäten, Geschäftsbedingungen und betriebliche Dimensionen des WHO-Systems für Krankheitserreger -
PABS-Systems - (s. Beate Bahners Buch "WHO-Pandemievertrag Kapitel 29) sollen bis zum
31.5.2026 eingerichtet werden.
👉 Ein
Haftungs- und Entschädigungssystem für Schäden soll lediglich "erwogen / berücksichtigt" ("considered") werden, Art. 13 (6).
👉 Die Finanzierungsmodalitäten und -bedingungen sollen von der "
Konferenz der Vertragsstaaten" erst bis zum Inkrafttreten des Pandemievertrages erarbeitet und verabschiedet werden, Art. 20 (4)
Art. 33 des Entwurfes sieht die
Unterzeichnung des Pandemievertrages nach seiner Annahme durch die Weltgesundheitsversammlung Ende Mai vor mit Auslegung des Dokuments
👉 vom 17. Juni 2024 bis 28. Juni 2024 im Hauptquartier der WHO und danach
👉 vom 8. Juli 2024 bis 7. Juli 2025 im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York .
Art. 35 des Entwurfes sieht das
Inkrafttreten am 30. Tag nach Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde vor.
James Roguski kann nur beigepflichtet werden:
‼️"The so-called "Pandemic Treaty" must be rejected."‼️
Die Ratifizierung eines internationalen Vertrages ohne Kenntnis der Konsequenzen, die dieser Vertrag für Staaten und Bürger in Zukunft haben wird, ist unvertretbar‼️
Der Pandemievertrag verkauft
‼️Die Katze im Sack‼️
🔷 Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig
🔷 Autorin des Buches
"Die Corona-Verschwörung"
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