Gastbeitrag
Volksbegehren in Bayern.
ACHTUNG, ES WIRD ERNST! 14.-27. Oktober vormerken: Diese Gelegenheit müssen wir wahrnehmen. Wer sich hier nicht einträgt, kann sich nie wieder über die Politik beschweren!!!
Wenn ich das richtig verstehe, muss man nicht einmal unbedingt in Bayern gemeldet sein!
"Voraussetzung für die Eintragung
Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am letzten Tag der Eintragungsfrist, 27. Oktober 2021
👉 mindestens 18 Jahre alt sind (am 27. Oktober 2003 oder früher geboren sind),
👉 seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben oder
▶️ sich sonst gewöhnlich in Bayern aufhalten,
👉 nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind."
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Wahlen-und-Abstimmungen/Volksbegehren---Abberufung-des-Landtags.html