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Demonstrationsstrategie bei Maskenpflicht:
Ich empfehle für künftige Demonstrationen folgende Strategie wenn eine Maske verordnet wird:
Stationäre Versammlungen auf der Straße oder Demo-Zug. Unser Vorschlag an die Behörde, lediglich 2 Teilnehmer nebeneinander zwischen diesen 3-5 m Abstand, nach vorne und hinten auch 3-5 m Abstand. Dadurch wird den Behörden die Argumentation der Vermischung etc. genommen und wir blockieren dann notfalls aufgrund dessen die Straßen der Städte. Das ist legitim und sollte eine neue Strategie sein, alles weitere siehe unten.
Sehr geehrter Herr ********,
hiermit zeige ich an, dass ich den Anmelder der obigen Demonstration in Freiburg am 17.10.2020 anwaltlich vertrete, entsprechende Vollmacht wird anwaltlich versichert.
Leider habe ich Sie persönlich nicht erreicht, daher per E-Mail mit der Bitte um umgehende Stellungnahme.
Aufgrund der von Ihnen beauftragten Maskenpflicht wird das Thema der Versammlung geändert, die Teilnehmer demonstrieren nunmehr gegen die Maskenpflicht in Schulen und auf Versammlungen!
Daher ist es unzumutbar, eben das anzuordnen, wogegen demonstriert wird.
Für die Dauer der Versammlung müssen die Teilnehmer daher, bei Einhaltung der Abstände, welche wir gewährleisten werden, von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit werden, da Sie genau dagegen demonstrieren.
Wir können auch größere Abstände einhalten, das ist kein Problem.
Alles andere führt die Versammlung- und Meinungsfreiheit ad absurdum, da man dazu gezwungen wird, das zu tun, was man aus gesundheitlichen und politischen Gründen ablehnt.
Wir haben Sie dazu aufzufordern, mitzuteilen, unter welchen Abständen bzw. welcher zulässige Teilnehmerzahl Sie dazu bereit sind, auf die Maskenpflicht zu verzichten. Sollte hier keine Bereitschaft bestehen, wissen wir, worum es eigentlich geht, nämlich um die Durchsetzung einer unsinnigen Maskenpflicht.
Die Masken sind nicht genormt, gesundheitsschädlich und reduzieren auch kein Infektionsrisiko, wie kürzlich auch das amerikanische Pendant zum Robert-Koch-Institut, das CDC berichtet hat.
Sollte die Stadt Freiburg auf einer Maskenpflicht beharren, werde ich meine Mandantschaft dazu raten, künftige Demonstrationen wie folgt anzumelden:
5 m Abstand zwischen allen Teilnehmern, Hauptstraßen in Freiburg,
2 Teilnehmer maximal nebeneinander, Aufstellfläche dann auf großen zentralen Straßen in Freiburg, damit wäre dann belegt, dass der Infektionsschutz jederzeit eingehalten werden kann, und Masken nicht nötig sind. Vermischungen mit Passanten auf den Gehwegen etc. wären dann ausgeschlossen, jeder Teilnehmer könnte einzeln nach links und rechts die Fläche verlassen bzw. betreten.
Es wird anwaltlich versichert, dass die Polizei in Nürnberg uns am 11.10.2020 gebeten hat, beim dortigen Demo-Zug die Abstände zu VERRINGERN, damit der Verkehr nicht gestört wird und der Zug nicht zu lange wird. Die Teilnehmer sind ohne weiteres in der Lage, große Abstände einzuhalten.
Auch hier haben wir die gleiche Strategie angewandt. Wenn es der Stadt Freiburg darum geht, dass sich die Teilnehmer nicht vermischen, werden wir künftige Demonstrationen so anmelden. Wir sehen hierin die einzige Möglichkeit, für das zu demonstrieren wofür wir sind, die Abschaffung der sinnlosen und gesundheitsschädlichen Maske. Wenn hierdurch mehrere Kilometer der Freiburger Straßen über mehrere Stunden blockiert werden, dann wäre dies im Sinne der Versammlungsfreiheit hinzunehmen. Künftige Demonstrationen würden daher gegebenenfalls ohne große Bühne stationär oder als Demo-Zug auf der Straße stattfinden.
Ich würde mich persönlich dazu bereit erklären, bei künftigen Versammlungen in Freiburg teilzunehmen, ich vertrete anwaltlich quasi sämtliche Großdemonstrationen in Deutschland.
Darüber hinaus haben wir Sie dazu aufzufordern, sämtliche Zivil- strafrechtliche Haftung zu übernehmen, für den Fall dass durch die Masken jemand in seiner Gesundheit geschädigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Haintz
Rechtsanwalt
https://t.me/Haintz
Ich empfehle für künftige Demonstrationen folgende Strategie wenn eine Maske verordnet wird:
Stationäre Versammlungen auf der Straße oder Demo-Zug. Unser Vorschlag an die Behörde, lediglich 2 Teilnehmer nebeneinander zwischen diesen 3-5 m Abstand, nach vorne und hinten auch 3-5 m Abstand. Dadurch wird den Behörden die Argumentation der Vermischung etc. genommen und wir blockieren dann notfalls aufgrund dessen die Straßen der Städte. Das ist legitim und sollte eine neue Strategie sein, alles weitere siehe unten.
Sehr geehrter Herr ********,
hiermit zeige ich an, dass ich den Anmelder der obigen Demonstration in Freiburg am 17.10.2020 anwaltlich vertrete, entsprechende Vollmacht wird anwaltlich versichert.
Leider habe ich Sie persönlich nicht erreicht, daher per E-Mail mit der Bitte um umgehende Stellungnahme.
Aufgrund der von Ihnen beauftragten Maskenpflicht wird das Thema der Versammlung geändert, die Teilnehmer demonstrieren nunmehr gegen die Maskenpflicht in Schulen und auf Versammlungen!
Daher ist es unzumutbar, eben das anzuordnen, wogegen demonstriert wird.
Für die Dauer der Versammlung müssen die Teilnehmer daher, bei Einhaltung der Abstände, welche wir gewährleisten werden, von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit werden, da Sie genau dagegen demonstrieren.
Wir können auch größere Abstände einhalten, das ist kein Problem.
Alles andere führt die Versammlung- und Meinungsfreiheit ad absurdum, da man dazu gezwungen wird, das zu tun, was man aus gesundheitlichen und politischen Gründen ablehnt.
Wir haben Sie dazu aufzufordern, mitzuteilen, unter welchen Abständen bzw. welcher zulässige Teilnehmerzahl Sie dazu bereit sind, auf die Maskenpflicht zu verzichten. Sollte hier keine Bereitschaft bestehen, wissen wir, worum es eigentlich geht, nämlich um die Durchsetzung einer unsinnigen Maskenpflicht.
Die Masken sind nicht genormt, gesundheitsschädlich und reduzieren auch kein Infektionsrisiko, wie kürzlich auch das amerikanische Pendant zum Robert-Koch-Institut, das CDC berichtet hat.
Sollte die Stadt Freiburg auf einer Maskenpflicht beharren, werde ich meine Mandantschaft dazu raten, künftige Demonstrationen wie folgt anzumelden:
5 m Abstand zwischen allen Teilnehmern, Hauptstraßen in Freiburg,
2 Teilnehmer maximal nebeneinander, Aufstellfläche dann auf großen zentralen Straßen in Freiburg, damit wäre dann belegt, dass der Infektionsschutz jederzeit eingehalten werden kann, und Masken nicht nötig sind. Vermischungen mit Passanten auf den Gehwegen etc. wären dann ausgeschlossen, jeder Teilnehmer könnte einzeln nach links und rechts die Fläche verlassen bzw. betreten.
Es wird anwaltlich versichert, dass die Polizei in Nürnberg uns am 11.10.2020 gebeten hat, beim dortigen Demo-Zug die Abstände zu VERRINGERN, damit der Verkehr nicht gestört wird und der Zug nicht zu lange wird. Die Teilnehmer sind ohne weiteres in der Lage, große Abstände einzuhalten.
Auch hier haben wir die gleiche Strategie angewandt. Wenn es der Stadt Freiburg darum geht, dass sich die Teilnehmer nicht vermischen, werden wir künftige Demonstrationen so anmelden. Wir sehen hierin die einzige Möglichkeit, für das zu demonstrieren wofür wir sind, die Abschaffung der sinnlosen und gesundheitsschädlichen Maske. Wenn hierdurch mehrere Kilometer der Freiburger Straßen über mehrere Stunden blockiert werden, dann wäre dies im Sinne der Versammlungsfreiheit hinzunehmen. Künftige Demonstrationen würden daher gegebenenfalls ohne große Bühne stationär oder als Demo-Zug auf der Straße stattfinden.
Ich würde mich persönlich dazu bereit erklären, bei künftigen Versammlungen in Freiburg teilzunehmen, ich vertrete anwaltlich quasi sämtliche Großdemonstrationen in Deutschland.
Darüber hinaus haben wir Sie dazu aufzufordern, sämtliche Zivil- strafrechtliche Haftung zu übernehmen, für den Fall dass durch die Masken jemand in seiner Gesundheit geschädigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Haintz
Rechtsanwalt
https://t.me/Haintz