"Laut dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die sogenannten Bestandsdaten künftig nicht nur den Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten zugänglich gemacht werden, sondern auch einfachen deutschen Ämtern und Behörden. Verpflichtet zur Herausgabe der Daten ihrer Nutzer werden etwa die sozialen Netzwerke wie Facebook und Twitter, sämtliche Email-Dienste, Chat-Apps wie WhatsApp, Online-Spiele, Shopping-Seiten, Blogs und Dating-Apps wie Tinder."
"In der Praxis heißt das, dass diese Unternehmen auf Anfrage neben dem Namen und der Adresse des Nutzers auch etwa dessen IP-Adresse mitteilen müssen. Wenn deutsche Ämter oder Behörden eine richterliche Genehmigung einholen, erhalten sie bei der Verfolgung von "besonders schweren Straftaten" sogar Zugriff auf das Passwort des Nutzers. In der Praxis werden Richter solche Anfragen deutscher Ämter und Behörden meist einfach unterschreiben, da ihnen schlicht die Zeit zur Prüfung der Ermittlungsakten fehlt."
"Hierfür soll beim Bundeskriminalamt (BKA) in Bonn ein neues Zentralregister für Verdachtsfälle geschaffen werden. Wenn zum Beispiel Facebook einen Nutzer für verdächtig hält, so werden dessen Daten hier dauerhaft gespeichert."
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