Forward from: Autokorso 1. Mai AfD Thüringen
Landessprecher Stefan Möller mit Gedanken zum heutigen Tag des Grundgesetzes
Wir wissen: Was vom politisch-medialen Komplex besonders wortreich und salbungsvoll eine hohe Bedeutung zugewiesen bekommt, steht in Wahrheit meistens ziemlich schlecht da. Die angeblich „sichere Rente“ und der besonders „sichere Euro“ winken uns als lehrreiche Beispiele ebenso wie die oft beschworene „gelungene Integration“ im „Einwanderungsland Deutschland“ hämisch grinsend und gleichsam warnend zu.
Genauso geht es dem Grundgesetz (GG). Es wird heute in den Sonntagsreden der politisierten Kirchen genauso in den Himmel gelobt, wie von den predigenden selbsternannten „Demokraten“. Jenseits dieser Sonntagsreden ist das Grundgesetz bei diesen Schönrednern längst im Eimer gelandet, und jeder kann es sehen:
Meinungsfreiheit, eines der wichtigsten Grundrechte in der Demokratie gab es schon vor Corona nur noch in einem vorgegebenen Korridor. Während das Totschlagen eines jungen Menschen durch einen Syrer in Sachsen-Anhalt mit einer Bewährungsstrafe faktisch sanktionslos bleibt, führt die Verwendung des Begriffs „Quotenschwarzer“ direkt in die berufliche und soziale Existenzvernichtung. Da mag es noch so sehr erkennbar sein, dass das Ganze nichts anderes als eine flapsige Bemerkung ohne böse Hintergedanken war. Die DDR lässt grüßen – ein „Honni“-Witz zur falschen Zeit hatte ähnliche Effekte.
Gleiches gilt für die richterliche Unabhängigkeit, wie der Fall des Amtsrichters aus Weimar zeigt, der die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben hatte. Strafanzeigen aus dem Lager der Regierungskoalition, Ermittlungen und demütigende Hausdurchsuchungen waren die Folge - ein klares justizpolitisches Signal an alle Richter, die ähnliche Fälle zu entscheiden haben. Denn wer als Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wird, ist in aller Regel arbeitslos.
Mit vielen Grundrechten geht man ähnlich um: Das Recht auf Ausübung des eigenen Gewerbes oder des Berufs, die Handlungsfreiheit, die Versammlungs- und Vereinsfreiheit - all das sind wichtige Grundrechte, die geschliffen wurden, seit neuestem nur noch gegen Impfung oder anderweitige Gnadenakte verliehen werden sollen. Unser Land befindet sich seit vielen Monaten im Ausnahmezustand. Ausgangssperren, die in einem demokratischen Rechtsstaat völlig inakzeptabel sind, müssen wir seit Wochen ertragen.
Die Abschaffung dieser Grundrechte wird mit einer Virenerkrankung begründet, die für den größten Teil der Bevölkerung harmlos verläuft. Auch der durchschnittliche Querdenker hätte Verständnis dafür, wenn für die durch Corona gefährdeten immungeschwächten Personen in einem nationalen Kraftakt eine exzellente medizinische Versorgung und auch der Infektionsschutz kritische Einrichtungen sichergestellt wird. Ernstzunehmende Berichte lassen aber im Gegenteil darauf schließen, dass die vermeintliche Knappheit intensivmedizinischer Ressourcen vor allem eine Folge gesundheitspolitischer Fehlentscheidungen und schlichter Geldmacherei sind.
Unser Grundgesetz sieht unter anderem auch die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes vor, auch gegen Übergriffe des Staates - also der regierenden Parteien. Warum also nicht gegen die Missachtung der Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht klagen?
Ganz einfach: Zum einen findet der normale Mensch dort kaum Gehör. Nicht einmal die größte Oppositionsfraktion hat das Recht, direkt vor dem Verfassungsgericht Gesetze überprüfen zu lassen. Diese Möglichkeit haben faktisch nur diejenigen, die sowieso die Regierungsmacht haben oder stützen, zum Beispiel mehrheitstragende Fraktionen, die Bundesregierung und Landesregierungen.
Falls Sie sich gewundert haben, warum niemand 2015 gegen Merkels rechts- und verfassungswidrige Grenzöffnung erfolgreich klagen konnte, wissen Sie den Grund jetzt. Der normale Bürger muss nämlich bei Grundrechtsverletzungen jahrzehntelang den Weg der Gerichtsinstanzen beschreiten und dabei Unmengen an Geld aufwenden. Am Ende landet er dann mit etwas Glück doch beim Bundesverfassungsgericht. Mit viel Glück nimmt dieses dann sogar den Fall zur Entscheidung an.
Wir wissen: Was vom politisch-medialen Komplex besonders wortreich und salbungsvoll eine hohe Bedeutung zugewiesen bekommt, steht in Wahrheit meistens ziemlich schlecht da. Die angeblich „sichere Rente“ und der besonders „sichere Euro“ winken uns als lehrreiche Beispiele ebenso wie die oft beschworene „gelungene Integration“ im „Einwanderungsland Deutschland“ hämisch grinsend und gleichsam warnend zu.
Genauso geht es dem Grundgesetz (GG). Es wird heute in den Sonntagsreden der politisierten Kirchen genauso in den Himmel gelobt, wie von den predigenden selbsternannten „Demokraten“. Jenseits dieser Sonntagsreden ist das Grundgesetz bei diesen Schönrednern längst im Eimer gelandet, und jeder kann es sehen:
Meinungsfreiheit, eines der wichtigsten Grundrechte in der Demokratie gab es schon vor Corona nur noch in einem vorgegebenen Korridor. Während das Totschlagen eines jungen Menschen durch einen Syrer in Sachsen-Anhalt mit einer Bewährungsstrafe faktisch sanktionslos bleibt, führt die Verwendung des Begriffs „Quotenschwarzer“ direkt in die berufliche und soziale Existenzvernichtung. Da mag es noch so sehr erkennbar sein, dass das Ganze nichts anderes als eine flapsige Bemerkung ohne böse Hintergedanken war. Die DDR lässt grüßen – ein „Honni“-Witz zur falschen Zeit hatte ähnliche Effekte.
Gleiches gilt für die richterliche Unabhängigkeit, wie der Fall des Amtsrichters aus Weimar zeigt, der die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben hatte. Strafanzeigen aus dem Lager der Regierungskoalition, Ermittlungen und demütigende Hausdurchsuchungen waren die Folge - ein klares justizpolitisches Signal an alle Richter, die ähnliche Fälle zu entscheiden haben. Denn wer als Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wird, ist in aller Regel arbeitslos.
Mit vielen Grundrechten geht man ähnlich um: Das Recht auf Ausübung des eigenen Gewerbes oder des Berufs, die Handlungsfreiheit, die Versammlungs- und Vereinsfreiheit - all das sind wichtige Grundrechte, die geschliffen wurden, seit neuestem nur noch gegen Impfung oder anderweitige Gnadenakte verliehen werden sollen. Unser Land befindet sich seit vielen Monaten im Ausnahmezustand. Ausgangssperren, die in einem demokratischen Rechtsstaat völlig inakzeptabel sind, müssen wir seit Wochen ertragen.
Die Abschaffung dieser Grundrechte wird mit einer Virenerkrankung begründet, die für den größten Teil der Bevölkerung harmlos verläuft. Auch der durchschnittliche Querdenker hätte Verständnis dafür, wenn für die durch Corona gefährdeten immungeschwächten Personen in einem nationalen Kraftakt eine exzellente medizinische Versorgung und auch der Infektionsschutz kritische Einrichtungen sichergestellt wird. Ernstzunehmende Berichte lassen aber im Gegenteil darauf schließen, dass die vermeintliche Knappheit intensivmedizinischer Ressourcen vor allem eine Folge gesundheitspolitischer Fehlentscheidungen und schlichter Geldmacherei sind.
Unser Grundgesetz sieht unter anderem auch die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes vor, auch gegen Übergriffe des Staates - also der regierenden Parteien. Warum also nicht gegen die Missachtung der Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht klagen?
Ganz einfach: Zum einen findet der normale Mensch dort kaum Gehör. Nicht einmal die größte Oppositionsfraktion hat das Recht, direkt vor dem Verfassungsgericht Gesetze überprüfen zu lassen. Diese Möglichkeit haben faktisch nur diejenigen, die sowieso die Regierungsmacht haben oder stützen, zum Beispiel mehrheitstragende Fraktionen, die Bundesregierung und Landesregierungen.
Falls Sie sich gewundert haben, warum niemand 2015 gegen Merkels rechts- und verfassungswidrige Grenzöffnung erfolgreich klagen konnte, wissen Sie den Grund jetzt. Der normale Bürger muss nämlich bei Grundrechtsverletzungen jahrzehntelang den Weg der Gerichtsinstanzen beschreiten und dabei Unmengen an Geld aufwenden. Am Ende landet er dann mit etwas Glück doch beim Bundesverfassungsgericht. Mit viel Glück nimmt dieses dann sogar den Fall zur Entscheidung an.