Gericht wollte verhindern, dass Pflegerin sich gegen Baerbock wehrt
Eine Kinderpflegerin aus Bayern, die in erster Instanz zu einer 6000-Euro-Strafe verurteilt worden war, weil sie Außenministerin Baerbock als „Hohlbratze“ bezeichnet hatte, wurde am Montag von einem Landgericht freigesprochen. Brisant: Kurz nach ihrer Verurteilung im vergangenen Jahr hatte das Gericht sie davor gewarnt, in Berufung zu gehen.
„Es wird höchst vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Berufung nach Aktenlage wenig aussichtsreich erscheint“, heißt es in einem Brief von Ende 2023, der NIUS vorliegt. Man warnte sie: „Erhebliche Kosten“ seien zu erwarten.
„In einem Rechtsstaat ist es fatal, eine Drohkulisse aufzubauen“
Der Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke hält das Vorgehen für „hochproblematisch“, auch wenn es inzwischen eine „übliche und weit verbreitete Praxis“ sei. „Solche Warnungen verbreiten Angst – Angst vor angeblich unvermeidlichen Kosten für einen Aufwand, der sich angeblich nicht lohnt.
https://www.nius.de/politik/news/gericht-verhindern-pflegerin-wehrt/14e2421c-69d7-401b-b8c4-083bb92f4bb4
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Eine Kinderpflegerin aus Bayern, die in erster Instanz zu einer 6000-Euro-Strafe verurteilt worden war, weil sie Außenministerin Baerbock als „Hohlbratze“ bezeichnet hatte, wurde am Montag von einem Landgericht freigesprochen. Brisant: Kurz nach ihrer Verurteilung im vergangenen Jahr hatte das Gericht sie davor gewarnt, in Berufung zu gehen.
„Es wird höchst vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Berufung nach Aktenlage wenig aussichtsreich erscheint“, heißt es in einem Brief von Ende 2023, der NIUS vorliegt. Man warnte sie: „Erhebliche Kosten“ seien zu erwarten.
„In einem Rechtsstaat ist es fatal, eine Drohkulisse aufzubauen“
Der Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke hält das Vorgehen für „hochproblematisch“, auch wenn es inzwischen eine „übliche und weit verbreitete Praxis“ sei. „Solche Warnungen verbreiten Angst – Angst vor angeblich unvermeidlichen Kosten für einen Aufwand, der sich angeblich nicht lohnt.
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