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Trotz Tötungsdelikt - Freigang ins Kino!!!
⚡️Bei einem Freigang am 08.08.2024, ist ein aus Somalien stammender verurteilter Straftäter (24) in Niederbayern (Plattling) seinen beiden Begleitern entwischt.
⚡️Es handele sich um einen wegen eines Tötungsdeliktes verurteilten Mann, der im Bezirkskrankenhaus Mainkofen in Deggendorf untergebracht sei, teilte die Polizei mit.
Die Beamten bezeichneten den Mann als "äußerst gefährlich".
Hintergrund seiner Inhaftierung:
⚡️ Der somalische, heute 24-Jährige, Mohamed M. hat im Juli 2021 in einer Obdachlosenunterkunft im niederbayerischen Regen einen 52 jährigen Obdachlosen brutal mit dem Messer erstochen und ihn anschließend auch noch enthauptet.
❓Nun meine Frage, die auch der Moderator in dem Video stellt:
🤔Wie kann es sein, das ein Schwerverbrecher, welcher auch vor der Schreckliche Tat schon mehrfach in Erscheinung getreten und Polizei bekannt ist, der in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht ist, einfach so ins Kino gehen darf??
🤔Wie kann es sein, das auf Das Volk und deren Sicherheit auf gut Deutsch ge💩 wird?
🤔Wie kann es sein, dass man, wenn er schon Freigang bekommt, nur Krankenhausangestellte als Begleiter einsetzt?
🤔Wie kann es sein, das seine Medikamente nicht lange genug vorgehalten haben? So etwas muss man doch mit bedenken.
🤔Und die ganz entscheidende Frage, wie kann es sein, das so jemand der als gefährlich eingestuft wird überhaupt, das Recht auf einen Kinobesuch in einem öffentlichen Raum hat??
☄️ Natürlich wieder nur ein Einzelfall, hier müssen die Verantwortlichen der Einrichtung zur Verantwortung gezogen werden, da sie anscheinend nicht in der Lage sind, die Tragweite ihrer Entscheidung und die daraus folgenden möglichen Konsequenzen zu überblicken.
☄️Was wäre gewesen, wenn der Inhaftierte bei diesem Freigang wieder jemanden getötet hätte? Wer wäre dafür verantwortlich? Ein Mann der als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde??
Da wäre man ja fein raus, man hat ja schließlich nicht selber zugestochen!
☄️Ich sage Nein , die Verantwortlichen sind hier zur Verantwortung zu ziehen und es muss zumindest personelle Konsequenzen haben!
👍Folgt mir: https://t.me/IrrsinnigeWelt
⚡️Bei einem Freigang am 08.08.2024, ist ein aus Somalien stammender verurteilter Straftäter (24) in Niederbayern (Plattling) seinen beiden Begleitern entwischt.
⚡️Es handele sich um einen wegen eines Tötungsdeliktes verurteilten Mann, der im Bezirkskrankenhaus Mainkofen in Deggendorf untergebracht sei, teilte die Polizei mit.
Die Beamten bezeichneten den Mann als "äußerst gefährlich".
Hintergrund seiner Inhaftierung:
⚡️ Der somalische, heute 24-Jährige, Mohamed M. hat im Juli 2021 in einer Obdachlosenunterkunft im niederbayerischen Regen einen 52 jährigen Obdachlosen brutal mit dem Messer erstochen und ihn anschließend auch noch enthauptet.
❓Nun meine Frage, die auch der Moderator in dem Video stellt:
🤔Wie kann es sein, das ein Schwerverbrecher, welcher auch vor der Schreckliche Tat schon mehrfach in Erscheinung getreten und Polizei bekannt ist, der in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht ist, einfach so ins Kino gehen darf??
🤔Wie kann es sein, das auf Das Volk und deren Sicherheit auf gut Deutsch ge💩 wird?
🤔Wie kann es sein, dass man, wenn er schon Freigang bekommt, nur Krankenhausangestellte als Begleiter einsetzt?
🤔Wie kann es sein, das seine Medikamente nicht lange genug vorgehalten haben? So etwas muss man doch mit bedenken.
🤔Und die ganz entscheidende Frage, wie kann es sein, das so jemand der als gefährlich eingestuft wird überhaupt, das Recht auf einen Kinobesuch in einem öffentlichen Raum hat??
☄️ Natürlich wieder nur ein Einzelfall, hier müssen die Verantwortlichen der Einrichtung zur Verantwortung gezogen werden, da sie anscheinend nicht in der Lage sind, die Tragweite ihrer Entscheidung und die daraus folgenden möglichen Konsequenzen zu überblicken.
☄️Was wäre gewesen, wenn der Inhaftierte bei diesem Freigang wieder jemanden getötet hätte? Wer wäre dafür verantwortlich? Ein Mann der als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde??
Da wäre man ja fein raus, man hat ja schließlich nicht selber zugestochen!
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