Tagesschau über die Maskenbefreiung Schwerhöriger
Es ist inzwischen typisch für die öffentlichen Medien, unliebsame Fakten mit Nebelkerzen, Ungenauigkeiten und Angst-Propaganda zu überdecken.
Gerade erst hat sich die Tagesschau dem Dienst Maskenfrei.express angenommen.
Maskenfrei.express weist nämlich darauf hin, dass
Schwerhörige keine Maske tragen müssen und das OHNE Attest.
Im Artikel wird Maskenfrei.express CEO Markus Bönig zitiert:
"Ein Grad der Schwerhörigkeit wird im Gesetzestext nicht festgelegt. Auch wird ein ärztliches Attest hierüber nicht verlangt. Es bleibt jedem selbst überlassen, diesen Umstand bei sich zu prüfen und festzustellen."
Und wen wundert's: Hier kann die Tagesschau nicht widersprechen (ein Fakt bleibt ein Fakt). Was folgt, ist mal wieder Angstmacherei und das Eröffnen von Nebenschauplätzen.
Die Tagesschau zitiert das Bundesgesundheitsministerium mit der Aussage, Menschen mit nur geringfügiger Hörbeeinträchtigung sei das Maskentragen zuzumuten. Diese Aussage lässt sich aus dem Gesetz nicht herleiten. Im Gegenteil! Die Befreiungstatbestände des § 28b I 3 Nr. 1-3 IfSG sind weit auszulegen, da sie keine Pandemie voraussetzen. Fälle schwerer körperlicher Beeinträchtigungen sind im § 28b I 3 Nr. 2 IfSG geregelt. Im Umkehrschluss umfasst die Befreiung für Schwerhörige nach Nr. 3 alle übrigen auch dem Wortlaut nach eben geringfügigen Beeinträchtigungen des Hörvermögens.
Das Angebot hat daher m. E. (auch für Menschen mit geringerer Hörbeeinträchtigung) Hand und Fuß. Es ist ein Werkzeug für uns, in die Selbstermächtigung zu gehen und die Maske endlich hinter uns zu lassen.
❗️Es hört erst auf, wenn wir nicht mehr mitmachen! ❗️
Es ist inzwischen typisch für die öffentlichen Medien, unliebsame Fakten mit Nebelkerzen, Ungenauigkeiten und Angst-Propaganda zu überdecken.
Gerade erst hat sich die Tagesschau dem Dienst Maskenfrei.express angenommen.
Maskenfrei.express weist nämlich darauf hin, dass
Schwerhörige keine Maske tragen müssen und das OHNE Attest.
Im Artikel wird Maskenfrei.express CEO Markus Bönig zitiert:
"Ein Grad der Schwerhörigkeit wird im Gesetzestext nicht festgelegt. Auch wird ein ärztliches Attest hierüber nicht verlangt. Es bleibt jedem selbst überlassen, diesen Umstand bei sich zu prüfen und festzustellen."
Und wen wundert's: Hier kann die Tagesschau nicht widersprechen (ein Fakt bleibt ein Fakt). Was folgt, ist mal wieder Angstmacherei und das Eröffnen von Nebenschauplätzen.
Die Tagesschau zitiert das Bundesgesundheitsministerium mit der Aussage, Menschen mit nur geringfügiger Hörbeeinträchtigung sei das Maskentragen zuzumuten. Diese Aussage lässt sich aus dem Gesetz nicht herleiten. Im Gegenteil! Die Befreiungstatbestände des § 28b I 3 Nr. 1-3 IfSG sind weit auszulegen, da sie keine Pandemie voraussetzen. Fälle schwerer körperlicher Beeinträchtigungen sind im § 28b I 3 Nr. 2 IfSG geregelt. Im Umkehrschluss umfasst die Befreiung für Schwerhörige nach Nr. 3 alle übrigen auch dem Wortlaut nach eben geringfügigen Beeinträchtigungen des Hörvermögens.
Das Angebot hat daher m. E. (auch für Menschen mit geringerer Hörbeeinträchtigung) Hand und Fuß. Es ist ein Werkzeug für uns, in die Selbstermächtigung zu gehen und die Maske endlich hinter uns zu lassen.
❗️Es hört erst auf, wenn wir nicht mehr mitmachen! ❗️