Die EU-Sockenrichtlinie
Wagen Sie es nicht! Denken Sie nicht einmal daran! Ab 1. Januar dürfen ihre alten Socken auf keinen Fall im Hausmüll landen, sonst darf die Müllabfuhr Ihre Tonne einfach stehen lassen.
Wenn Sie im neuen Jahr aus dem Fenster schauen und jemanden beobachten, der in Ihrer Restmülltonne wühlt, muss es nicht unbedingt ein Obdachloser sein, der nach etwas Essbarem sucht. Es könnte auch sein, dass schlichtweg kontrolliert wird, ob sich ein löchriger Socke in Ihrem Müll befindet. Das ist nämlich ab 2025 verboten.
Doch nicht nur löchrige Socken, sondern auch zerschlissene Bettwäsche und Handtücher dürfen nicht mehr im Hausmüll landen, sondern müssen im Altkleidercontainer entsorgt werden. Falls Sie weiterhin Textilien in Ihre Abfalltonne werfen, wird diese künftig von der Müllabfuhr vielleicht einfach stehen gelassen.
https://www.achgut.com/artikel/die_eu_sockenrichtlinie
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Doch nicht nur löchrige Socken, sondern auch zerschlissene Bettwäsche und Handtücher dürfen nicht mehr im Hausmüll landen, sondern müssen im Altkleidercontainer entsorgt werden. Falls Sie weiterhin Textilien in Ihre Abfalltonne werfen, wird diese künftig von der Müllabfuhr vielleicht einfach stehen gelassen.
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