Dr. Klaus Maurer -OFFIZIELL-


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Autor der Buchtrilogie Die "BRD"- GmbH
Ziel: Souveränität & Wiederherstellung unserer verfassungsmässigen Ordnung in D

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Wir gedenken heute, am 13. Februar, der Opfer der Kriegsverbrechen der Alliierten an wehrlosen Zivilisten in Deutschland. Ganz besonders gedenken wir der verbrecherischen Bombardierung von Dresden am 13. Februar 1945. Wir werden nie vergessen, daß in Dresden mehr wehrlose Zivilisten gezielt von den alliierten Kriegsverbrechern auf sadistischste Weise umgebracht wurden als in Hiroshima und Nagasaki zusammen. Wir erkennen die moralische Verkommenheit der feigen und hinterhältigen alliierten Kriegsverbrecher, die nicht zu iher Verantwortung für dieses Verbrechen stehen sondern in zynischer Weise die Opfer verhöhnen indem sie in ihren Propaganda-Organen die Opferzahlen fälschen und ihre Taten verharmlosen. Es sind die selben Verbrecher, die alle weiteren Kriege Staatsstreiche und südöstlichen Massenmorde an wehrlosen Zivilisten zu verantworten haben wie Korea, Vietnam, Irak, Jugoslawien, Afghanistan, Libyen, Ukraine.....


ACHTUNG Plagiat‼️ Zum Buch >Die "BRD"-GmbH< werden Fälschungen und Plagiate mit veränderten Texten verkauft. Bei Interesse kauft am Besten bei Adoria (über Amazon) oder direkt bei Deutscher Buchdienst. Bücher dort sind persönlich signiert und es gibt zusätzliches akutelles Info-Material! Viele Grüße Dr. Klaus Maurer
https://deutscher-buchdienst.com/buchdienst/buecher/aktuelles-zeitgeschehen/brd/1882/die-brd-gmbh?number=11998


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Begriffsklärung: Was ist richtig?
"das deutsches Volk" oder
"die deutschen Völker"?

In der Rechtsstaatlichkeitsbewegung wird immer wieder gefordert, "das deutsche Volk" möge sich befreien.
Ist die Verwendung des Begriffes "das deutsche Volk" korrekt oder handelt es sich hierbei um eine Irreführung?

Man kann den Begriff "Volk" in verschiedener Hinsicht verwenden, beispielsweise landsmannschaftlich, ethnologisch oder auch sozio-kulturell. Im Bereich des Staats- und Völkerrechts ist der Begriff "Volk" eine Verkürzung des Begriffs "Staatsvolk". Es handelt sich dabei um die Gesamtheit aller Staatsangehörigen.
Im Rechtsstand von 1914 (vor Ausbruch des Krieges und vor Beginn der Fremdherrschaft) haben wir in Deutschland 26 Staaten mit dementsprechend 26 Staatsangehörigkeiten und 26 Staatsvölkern (Königreich Sachsen, Königreich Bayern etc.).
Das Deutsche Reich (Kaiserreich) ist kein Staat sondern ein Staatenbund. Eine Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" gibt es nicht.
Im Jahre 1934 hatte Hitler die "deutsche Staatsangehörigkeit" erfunden ("Verordnung zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934").
Hierdurch ist der Begriff "das deutsche Volk" entstanden. Die Erfindung des "deutschen Volkes" und der "deutschen Staatsangehörigkeit" durch Hitler folgte dem nationalsozialistischen Grundsatz:
"Ein Volk - ein Reich - ein Führer!".
Hierzu ist folgendes festzustellen:
1.  Die "deutsche Staatsangehörigkeit" ist schon immer ein Synonym für Staatenlosigkeit gewesen, da das sog. "Dritte Reich" kein Staat war.
2.  Die "deutsche Staatsangehörigkeit" bedeutet als Begriff auch deshalb Staatenlosigkeit, da die gesamte Rechtssetzung des sog. "Dritten Reiches" illegal und damit ungültig ist.
3.  Wer sich zum "deutschen Volk" bekennt, bekennt sich zur nationalsozialistischen Rechtssetzung von Adolf Hitler vom 05.02.1934. Er erklärt sich damit (wissentlich oder unwissentlich) zum Nazi!
Fazit:
Es gibt nicht "das deutsche Volk",
es gibt nur
d i e   d e u t s c h e n   V ö l k e r !
Wer vom "deutschen Volk" spricht, stellt jene Menschen, die sich in der Rechtsstaatlichkeitsbewegung engagieren entweder wissentlich und gezielt oder unwissentlich in die Nazi-Ecke.
Nun sind die folgenden Fragen schon fast beantwortet:
Was unsere Staatsangehörigkeit?
Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung?
Wie stellen wir sie wieder her?
Seht die kommenden Beiträge!  


Репост из: Beatrice
Bevor Julian Assange und Edward Snowden mit ihren Enthüllungen über US-Geheimdokumente die Welt in Erstaunen versetzten, veröffentlichte der Kanadier James Bacque bereits 1989 sein Buch „Other Losses“. Das Vorwort schrieb der US-Militärhistoriker Oberst Dr. Ernest F. Fisher.Es ist eine detaillierte Aufarbeitung, wie die US-Armee und die französische Armee schuldig wurden am Tod von etwa einer Millionen deutscher Kriegsgefangener – auf höchsten Befehl, jedoch unbemerkt von der Weltöffentlichkeit. Gemeinsam mit dem Historiker der US-Armee wertete Bacque zahlreiche amerikanische Dokumente aus. So konnten sie nachweisen, daß unmittelbar nach der deutschen Kapitulation General Dwight Eisenhower, später Präsident der Vereinigten Staaten, den Befehl erteilt hatte, den unter freiem Himmel eingezäunten Millionen deutscher Soldaten und Zivilgefangenen Wetterschutz und Nahrung zu verweigern. Der Morgenthau-Plan für die „Pastoralisierung“ Deutschlands (Pastoralisierung = Umwandlung in Weideland) war 1944 von Roosevelt und Churchill auf einer Geheimkonferenz entworfen worden. Er sah die Aushungerung von Millionen Kriegsgefangenen und Zivilisten vor – einschließlich der aus dem Osten vertriebenen Deutschen. Unter dem Deckmantel „Reparationen“ wurden industrielle Erzeugungsstätten geplündert und alles noch Brauchbare abtransportiert. Es fand der wohl größte Patentraub aller Zeiten statt – insbesondere durch die Entführung deutscher Spezialisten und hoch ausgebildeter Fachkräfte. Erst 1946 hat sich durch eine außerordentliche, internationale Hilfsaktion die Lage für das geschundene Volk etwas gebessert. Sie wurde geleitet von dem Amerikaner Herbert Hoover („Hoover Food“) und dem Kanadier MacKenzie. Unsere Dokumentation – basierend auf insgesamt drei Büchern von Bacque – zeigt erstaunliches und erschütterndes neues Bildmaterial, ergänzt durch Interviews mit amerikanischen Kommandanten der Todeslager und mit deutschen Opfern, die diese unmenschlichen Strapazen überlebt haben. Produzent: James Bacque.

Other Losses - Die verschwiegene Geschichte Deutschlands nach 1945

Zum Film: 👇👇👇

https://m.youtube.com/watch?v=bl9pvPekcdo


11
Kann ein Staat aufhören zu existieren?

In der "BRD"- Propaganda wird gerne behauptet, das Deutsche Reich und seine Bundesstaaten (z.B. Königreich Sachsen, Königreich Bayern, Königreich Preußen u.s.w) seien irgendwie "untergegangen", bspw. weil sie den ersten Weltkrieg verloren haben oder weil die Monarchen damals abgedankt haben. Kann das sein?

Das Völkerrecht, insbesondere das Kriegsvölkerrecht in Gestalt der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konventionen, sieht im Falle einer militärischen Niederlage das "Verschwinden" des unterlegenen Staates grundsätzlich nicht vor. Es gibt völkerrechtlich nur drei Möglichkeiten, einen Staat zum "Verschwinden" zu bringen:
1. Der oberste Souverän des Staates entscheidet in freier Selbstbestimmung, daß der Staat aufhört zu existieren. Dies ist in Deutschland weder im November 1918 noch zu irgend einem anderen Zeitpunkt passiert.
2. Nach einer militärischen Niederlage wird das gesamte Staatsvolk bis auf den letzten einzelnen Staatsangehörigen umgebracht (Völkermord), oder alle Staatsangehörigen sterben ohne Nachkommen aus. Dies ist in Deutschland glücklicherweise bisher nicht vollendet worden.
3. Nach einer militärischen Niederlage wird das gesamte Staatsgebiet vollständig annektiert (von den Siegerstaaten einverleibt). Eine Annexion würde bewirkten, daß die Staatsangehörigen des annektierten Staates eine neue Rechtsstellung zuerkannt bekommen müssen. Sie müßten dann Staatsangehörige des annektierenden Staates werden, selbstverständlich mit allen Rechten und Pflichten. Auf die Verhältnisse in Deutschland bezogen hieße das, wir müßten dann Staatsangehörige der Französischen Republik, des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland, der U.S.A. etc. sein.
Dies ist offensichtlich nicht der Fall.
4. Die Abdankung eines Monarchen führt nicht zum Untergang des Staates, es gibt in jedem Staat Regelungen, wie die Entscheidungskompetenzen verteilt werden, wenn der Monarch abwesend ist, beispielsweise bei Minderjährigkeit, Geisteskrankheit oder wenn er anderweitig verhindert ist. Zudem kann jederzeit die Einsetzung eines anderen Monarchen erfolgen.
5. Auch ein Parlament kann weder die Verfassung abschaffen, noch kann es anderweitig die Existenz des Staates beenden. Das Parlament selbst existiert nur, weil es die Verfassung so bestimmt - es ist der Verfassung somit untergeordnet. In der Regel ist es dem Parlament möglich, etwas Kosmetik an der Verfassung vorzunehmen (mit besonderen Auflagen wie z.B. Zwei-Drittel-Mehrheit o.ä.)
Ein Parlament kann jedoch nie die Verfassungsgrundsätze wie bspw. die Gewaltenteilung oder die sonstige Kompetenzverteilung beseitigen oder die Verfassung selbst beseitigen. Für eine neue Verfassung braucht es immer ein besonderes, hierfür beauftragtes und legitimiertes Gremium, nämlich eine Nationalversammlung. Die höchste staats- und völkerrechtliche Legitimation hat grundsätzlich in allen Fragen - so auch hinsichtlich der Legitimation einer Verfassung - immer ein Volksentscheid.
Folglich hat es keine Staatsuntergänge in Deutschland gegeben, weder was den Staatenbund Deutsches Reich (Kaiserreich) selbst anbelangt, noch was die Bundesstaaten des Deutschen Reichs betrifft.
Nun sind die folgenden Fragen schon fast beantwortet:
Was unsere Staatsangehörigkeit?
Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung?
Und die spannende Frage bleibt: Wie stellen wir sie wieder her?
Seht die kommenden Beiträge!  


10
Fortsetzung posting # 04 (siehe oben), Teil 2

Weshalb ist der "2+4-Vertrag" kein Friedensvertrag?

In der "BRD"-Desinformation wird gerne behauptet, der sogen. "2+4-Vertrag" sei ein Friedensvertrag und damit der internationale Rahmen für die sogen. "Wiedervereinigung" 1990.
Dies ist natürlich eine grob falsche Behauptung!

1. Ein Friedensvertrag wird natürlich zwischen den vormals kriegführenden Staaten geschlossen. Kriegspartei auf deutscher Seite war das sogenannte "Dritte Reich". Folglich hätten nur legitime Vertreter des "Dritten Reiches" einen Friedensvertrag verhandeln und unterzeichnen können. Der "2+4-Vertrag" wurde von deutscher Seite aber von Vertretern der "DDR" und der "BRD" unterzeichnet. Bekanntlich haben weder die "DDR" noch die "BRD" am zweiten Weltkrieg teilgenommen. Schließlich wurden beide erst 1949 gegründet. Hinzu kommt, daß die "BRD" und die "DDR" nur Besatzerverwaltungen waren bzw. sind. Die Vertreter der "BRD" und der "DDR" waren bzw. sind damit Angestellte der Besatzungsmächte und den Vertretern der Besatzungsmächte weisungsgebunden. Die Besatzungsmächte haben damit mit sich selbst verhandelt ("Selbstkontrahierung").
2. Ein Friedensvertrag ist eine abschließende Regelung aller Ansprüche der vormals kriegsführenden Staaten. Nach einem Friedensvertrag sind alle vormals kriegsführenden Staaten wieder souverän. Der "2+4-Vertrag" ist allerdings so gestaltet, daß das darin beschriebene künftige "vereinte Deutschland" nicht souverän sein soll. Es findet sich nämlich unter anderem ein Verbot von "Herstellung und Besitz von und Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen" (Artikel 3 Abs. (1), Auflagen zur Obergrenze der Zahl der Truppen (maximal 345.000 Mann) Artikel 3 Abs. (2) darin, Auflagen bezüglich der Inhalte der "Verfassung" dieses künftigen "vereinten Deutschland", die die "Regierungen" der "BRD" und der "DDR" "sicherzustellen" hätten. (Artikel 1 Abs. (4) sowie Artikel 2).
Frage: Wie können Besatzungsmächte sowie deren Angestellte in den beiden Besatzerverwaltungen "BRD" und "DDR" die "Verfassung" eines angeblich "souveränen Staates" bestimmen, wenn doch in einem legitimen souveränen Staat der oberste Souverän, der über die Verfassung entscheidet, das Staatsvolk ist, und eben nicht Angestellte der Besatzungsmächte?
3. Ein Friedensvertrag beendet in jedem der vormals kriegführenden Staaten den Kriegszustand bzw. Ausnahmezustand der zuvor durch die Kriegserklärung eingetreten ist, wodurch die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt wird. Das Siegerrecht des zweiten Weltkrieges und das Besatzungsrecht, das schon vor Gründung der "BRD" existierte, ist dem Grundgesetz gegenüber höherrangig. Es gibt ein prominentes Beispiel: Schalck-Golodkowski ist 1995 (fünf Jahre nach dem "2+4-Vertrag") nicht nach dem Strafgesetzbuch der "BRD" sondern nach SHAEF-Gesetz 53 verurteilt worden. Dies beweist, daß das Besatzungsrecht auch nach dem "2+4-Vertrag" weiterhin in Kraft ist.
Der "2+4-Vertrag" ist eine Kriegslist, er ist alles Mögliche, nur kein Friedensvertrag.
Es bleibt die spannende Frage: Was ist unsere Staatsangehörigkeit? Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung und wie stellen wir sie wieder her?
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"Dieser Bericht klingt wie Science-Fiction, aber er kommt von einer glaubwürdigen Quelle und wird auf einer angesehenen Website veröffentlicht. Wenn er korrekt ist, ist die einzig mögliche Schlussfolgerung, dass ein Polizeistaat in der gesamten westlichen Welt und vielleicht in der ganzen Welt institutionalisiert wird. Wenn der Bericht korrekt ist, bestätigt er sicherlich meine Schlussfolgerung, dass die digitale Revolution die schlimmste Katastrophe ist, die der Menschheit je widerfahren ist, und er bestätigt meine Schlussfolgerung, dass keine westliche Regierung die Menschen repräsentiert“. Paul Craig Roberts

https://uncut-news.ch/der-digitale-polizeistaat-wird-in-der-gesamten-westlichen-welt-institutionalisiert/


09
Fortsetzung posting # 04 (siehe oben)

Weshalb ist das Versailler Diktat kein Friedensvertrag?

1. Ein Friedensvertrag wird natürlich zwischen den vormals kriegsführenden Staaten geschlossen. Kriegspartei auf deutscher Seite war das Deutsche Reich von 1871. Folglich hätten nur der Kaiser oder legitime Vertreter des Deutschen Kaiserreichs einen Friedensvertrag verhandeln und unterzeichnen können. Von deutscher Seite waren jedoch weder der Kaiser noch legitime Vertreter des Kaiserreichs in Versailles zugegen. Das Versailler Diktat wurde von deutscher Seite von Vertretern der "Weimarer Republik" unterzeichnet. Die "Weimarer Republik" hatte jedoch am ersten Weltkrieg gar nicht teilgenommen. Schließlich wurde sie erst 1918 gegründet.
2. Ein Friedensvertrag ist eine abschließende Regelung aller Ansprüche der vormals kriegsführenden Staaten. Nach einem Friedensvertrag sind alle vormals kriegsführenden Staaten wieder souverän. Das Versailler Diktat ist aber so gestaltet, daß den deutschen Völkern anschließend gar keine Souveränität ermöglicht wurde. Es gab Auflagen über Truppenobergrenzen, Optionen für Besetzungen von Teilen Deutschlands, Optionen der Neuaufnahme der Kampfhandlungen, aufgezwungene Nutzungsrechte über Hoheitsgebiete zu Land und zur See und über Verkehrswege in Deutschland. Die Siegermächte haben sich zudem vorbehalten, die Zahlungsmodalitäten zu ändern und Kompensations-Forderungen "nachzuschieben".
3. Ein Friedensvertrag beendet in jedem der vormals kriegsführenden Staaten den Kriegszustand bzw. Ausnahmezustand der zuvor durch die Kriegserklärung eingetreten war, wodurch die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt wird. Die Alliierten des ersten Weltkrieges haben in allen Proklamationen klargestellt, daß sie mit einer Monarchie bzw. konstitutionellen Monarchie keinen Frieden schließen werden, sondern haben eine sog. "Demokratie" zur Auflage gemacht. Sie haben sich damit in die inneren Angelegenheiten des Deutschen Reichs eingemischt, was nach Haager Landkriegsordnung illegal und damit ungültig ist. Die sogenannte "Weimarer Reichsverfassung" ist dem Siegerrecht des ersten Weltkrieges untergeordnet. Sie ist ein Anhängsel des Versailler Diktats. Die "Weimarer Republik" war damit ohne jede Souveränität - das heißt ein Fremdherrschaftsinstrument. Dies mußten die Alliierten des ersten Weltkrieges so einrichten, damit sie jederzeit in Deutschland einfallen konnten, Sachwerte entwenden und Widerständler bekämpfen konnten. Souveräne Staaten hätten sich hiergegen zur Wehr gesetzt. Es handelt sich folglich bei der "Weimarer Republik" um eine Kolonialverwaltung der Alliierten des ersten Weltkrieges zur Durchsetzung ihrer Forderungen. Diese Funktion konnte die "Weimarer Republik" nur ausfüllen, weil sie kein Staat war. Es gibt keine Staatsangehörigkeit und damit kein Staatsvolk der "Weimarer Republik". Die sogenannten "Freistaaten" waren in der "Weimarer Republik" lediglich "Länder" und hatten die Funktion von Verwaltungsbezirken. Damit ist die "Weimarer Republik" ein Instrument, um die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland gänzlich zu vernichten - das heißt, um den Verfassungshochverrat in Deutschland für die Alliierten durchzusetzen. Die sogenannte "Weimarer Reichsverfassung" vom 11.08.1919 war damit der größte Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit im Auftrag der Alliierten des ersten Weltkrieges, den es auf deutschem Boden je gegeben hat. Alles was an Grundgesetzen danach auf deutschem Boden installiert wurde, ist lediglich eine Modifikation und Fortsetzung des Kriegszustandes. Das Versailler Diktat ist eine Kriegslist, es ist alles Mögliche, nur eben kein Friedensvertrag. Dies dürfte der Grund sein, weshalb die Alliierten das Versailler Diktat offiziell als "Treaty of Peace" bezeichnet haben und nicht als "Peace Treaty" wie es international üblich und auch korrekt ist. Es bleibt die spannende Frage:
Was ist unsere Staatsangehörigkeit? Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung und wie stellen wir sie wieder her?
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08
Begriffsklärung: „Staatenbund" versus "Bundesstaat"

Innerhalb der "BRD"- Desinformationspolitik kann man immer wieder feststellen, daß die Begriffe "Staatenbund " und "Bundesstaat" falsch verwendet werden. Ziel ist offenbar, Verwirrung zu stiften. So wird gerne behauptet, die "BRD" sei ein "Bundesstaat". Offenbar will man damit suggerieren, daß die "BRD" tatsächlich ein Staat sei, was ja bekanntermaßen nicht der Fall ist.
Schauen wir uns das Kaiserreich von 1871 an:
Souveräne Staaten mit Staatsangehörigkeit (und somit mit Staatsvölkern) haben einen Bund geschlossen. Hierdurch sind die Staaten des geschlossenen Bundes die Bundesstaaten (bspw. Königreich Preußen, Königreich Sachsen etc.). Das Deutsche Reich von 1871 ist demzufolge der Bund, der aus jenen Staaten besteht, die diesen Bund geschlossen haben. Damit ist das Deutsche Reich von 1871 ein Staatenbund. Das Deutsche Reich von 1871 war nie ein Staat, denn es gab niemals eine Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" und damit gibt es kein Staatsvolk des "Deuschen Reiches". Folgerichtig kann das Deutsche Reich von 1871 nur ein Staatenbund und kein Staat oder Bundesstaat sein.
Vergleichbar die Verhältnisse in den U.S.A.:
Dort gibt es die Bundesstaaten bspw. Texas, Kalifornien, Florida, New Mexico etc.. Diese Bundesstaaten bilden den Staatenbund U.S.A. (daß die Bundesstaaten und die U.S.A. inzwischen von einer 1871 gegründeten US-Corporation handlungsunfähig gehalten werden, sei hier einmal unberücksichtigt).
Aber auch in den U.S.A. ganz klar: Die Staaten die den Bund eingegangen sind, sind die Bundesstaaten (Texas, Kalifornien etc.) und die U.S.A. sind der Staatenbund.
Die Tatsache, daß das Deutsche Reich von 1871 kein Staat ist, sondern lediglich ein Staatenbund, bedeutet jedoch nicht, daß es kein Völkerrechtssubjekt wäre. Es gibt durchaus Völkerrechtssubjekte, die keine Staaten sind (ein Völkerrechtssubjekt ist ein Träger von Rechten und Pflichten im Bereich des Völkerrechts).
Die spannende Frage ist, was ist unsere Staatsangehörigkeit?
Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung und wie stellen wir sie wieder her?
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07
Begriffsklärung: "Staat" und weshalb die "BRD" definitiv kein Staat ist.

Die Definition für einen Staat wurde von führenden Rechtswissenschaftlern am Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt (Jellinek Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., 1900). Damals gab es neben Staaten noch staatsähnliche Gebilde wie Kolonien oder Schutzgebiete. Beispielsweise hatte es kaum Sinn, Verhandlungen zu führen oder Verträge zu schließen, für die sich im Nachhinein herausstellte, daß sie völkerrechtlich ungültig sind, da eine der verhandelnden Seiten wegen fehlender Souveränität vielleicht zu Verhandlungen nicht berechtigt war. Folglich wurde die Definition für einen Staat gebraucht. In jener Zeit wurde die "Drei-Elemente-Lehre" entwickelt, die bis heute die völkerrechtliche Grundlage für die Beurteilung von Staatlichkeit bildet. Durch die Konvention von Montevideo vom 26.12.1933 ist die Drei-Elemente-Lehre zum elementaren Bestandteil des Völkerrechtes geworden. Mißverständnisse in diesem völkerrechtlich extrem bedeutsamen Bereich sind daher ausgeschlossen! Nach der Drei-Elemente-Lehre müssen folgende drei Merkmale erfüllt sein, um die Existenz eines Staates feststellen zu können:
1. Staatsgewalt  (Schlüsselbegriff hierzu: "Souveränität")
2. Staatsgebiet  (Schlüsselbegriff hierzu: "Gebietskörperschaft")
3. Staatsvolk  (Schlüsselbegriff hierzu: "Staatsangehörigkeit").
Aus den genannten völkerrechtlichen Regelungen folgt zwingend, daß alle diese drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sein müssen, ansonsten handelt es sich bei dem zu beurteilenden Konstrukt definitiv nicht um einen Staat!
Interessanterweise erfüllt die "BRD" dabei noch nicht einmal ein einziges dieser drei völkerrechtlich notwendigen Kriterien für einen Staat:
1. Es gibt kein Staatsvolk der "BRD", da es keine Staatsangehörigkeit "BRD" gibt. (Die "BRD" verwaltet diejenigen mit der sogenannten "deutschen Staatsangehörigkeit" - eine Erfindung von Adolf Hitler von 1934 - die "BRD" verwaltet damit die Angehörigen des "Dritten Reiches").
2. Es gibt keine Staatsgewalt der "BRD", da die "BRD" nachweislich nicht souverän, sondern nur der verlängerte Arm der Besatzungsmächte ist.
3. Die "BRD" besitzt kein Hoheitsgebiet, da alle Bezugnahmen auf das Gebiet der "BRD" in mehreren Schritten seit 1990 explizit aus allen Rechtstexten der "BRD" entfernt wurden.
Aber wenn die "BRD" kein Staat ist, was ist sie dann?
Ist sie eine Besatzerverwaltung?
Eine Nazi-Organisation?
Eine verfassungsfeindliche Verbrecherorganisation?
Richtig! Die "BRD" ist alles dieser genannten Dinge.
Die spannende Frage ist, was ist denn dann unsere Staatsangehörigkeit? Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung und wie stellen wir sie wieder her?
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06
Begriffsklärung Staatsangehörigkeit versus Staatsbürgerschaft:

Der Begriff der "Bürgerschaft" geht historisch auf die mittelalterlichen Städte zurück, in denen es in der Regel einen (meist durch Mauern) besonders geschützten Bereich gab, die "Burg". Wer eine besondere Leistung erbrachte, konnte das Privileg erkaufen, sich im Gefahrenfalle in der "Burg" in Sicherheit zu bringen.
Das waren die "Bürger".
Im Spätmittelalter wurden auch ganze Städte mit Stadtmauer synonym als "Burg" bezechnet. Die Privilegien die man als "Bürger" dort hatte, waren an besondere Leistungen (in der Regel finanzieller Art) gebunden. Hörte man auf zu zahlen, verlor man diese besonderen Privilegien.
Die "Bürgerschaft" war damit eine Ansammlung von käuflichen Privilegien, die man sehr schnell verlor, wenn man die Zahlungen beendete.
"Bürgerschaft" konnte man inne haben ohne der Stadt oder der "Burg" rechtlich anzugehören, folgerichtig gibt es heute noch bspw. "Ehrenbügerschaften" auch für Ortsfremde.
Demgegenüber ist man mit einer Staatsangehörigkeit Bestandteil eines Staates, alle Rechte, die mit der Staatsangehörigkeit verbunden sind, sind verbriefte Rechte, die nicht willkürlich genommen werden können. Schließlich kann die Staatsangehörigkeit selbst niemals willkürlich entzogen werden. Dieser Grundsatz gilt sogar für das gegenwärtig illegal herrschende System (vgl. Art. 15 Allgem. Erklärung d. Menschenrechte):
1. "Jeder hat das Recht auf Staatsangehörigkeit."
2. "Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen … werden…".
Zusammengefaßt: Bürgerschaft bedeutet nicht etwa verbriefte Rechte sondern käufliche Privilegien, die man sogleich verliert, wenn man die Zahlung einstellt beziehungsweise die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wenn man sich bspw. politisch mißliebig macht.
Demgegenüber sind Rechte infolge einer Staatsangehörgkeit keine käuflichen Privilegien sondern verbriefte unverbrüchliche Rechte für alle Staatsangehörigen gleichermaßen.
Das ist der Grund, weshalb unsere Aufmerksamkeit manipulativ auf den Begriff "Staatsbürgerschaft" gelenkt wird und weg von dem Begriff "Staatsangehörigkeit".
Die spannende Frage ist, was ist unsere Staatsangehörigkeit? Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung und wie stellen wir sie wieder her?
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