Bei der nächsten Plandemie darf dann wahrscheinlich jeder Minister impfen... Das ausnahmslose Verbot von ärztlichen #Zwangsmaßnahmen außerhalb von Krankenhäusern ist teils verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die betroffene gesetzliche Regelung sei mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit teils unvereinbar, sagte Gerichtspräsident Stephan #Harbarth bei der Urteilsverkündung. (Az. 1 BvL 1/24)