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Zum Thema Sozialgerichtsverfahren

"Auszug Antwort auf den Wartburgkreis (Schulträger):

„Die von Ihnen angesprochenen Gelder des Landes zur Verbesserung des Infektionsschutzes an den
Schulen, sind uns bekannt und bereits in der Umsetzung. Aus diesen Mitteln werden u.a. mobile Luftreinigungsanlagen für die Schulen beschafft, die den Luftaustausch in Räumen mit
schülerstarken Klassen unterstützen sollen. Es sei jedoch darauf verwiesen, dass sie den Luftaustausch mittels Stoßlüftung über die Fenster nicht ersetzen, sondern eben nur
unterstützen. Ebenfalls wird der Einsatz solcher Geräte nicht dazu führen, auf das in der Verordnung enthaltene Trage einer MNB zu verzichten. Hier geht die Regelung der Verordnung
vor.“


Wie ist das in Hinblick auf die Sozialgerichtsverfahren zu bewerten?

Antwort:
Lüftungseinbau müsste eigentlich dazu führen, dass die Maskenpflicht wegfällt.

In den aktuellen Verordnungen ist noch gar keine Aussage zu technischen Vorrichtungen drin,
daher müsste man schauen, was dann bei Schulbeginn gilt.

Es müssten Berechnungen (Luftaustauschmessungen etc.) erfolgt sein, um festzustellen, dass trotz dieser technischen Vorrichtung weiterhin die persönliche Maßnahme des Masketragens erforderlich ist.

Das wäre wahrscheinlich dann also zunächst zu erfragen."

Auszug aus dem Zoom - Meeting - Protokoll vom 16.07.2021 mit den Anwälten der Mask-Force
https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/20

Weitere Infos zur Klage vor den Sozialgerichten:
https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/16
https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/17


Eltern stehen auf Berlin ist dabei! Kommt Ihr mit? 💪🍀❣ Auch eine gute Gelegenheit, Flyer zu verteilen, mit anderen in Kontakt zu kommen und vor allen Dingen zu zeigen, dass wir nicht einverstanden sind mit dem Kurs der Regierung. WIR SIND VIELE!

Infos zum genauen Treffpunkt folgen.


Hurra, die Flyerlieferung ist schon da! 😃 Ich freue mich über gute Abnehmer! Lasst uns informieren. Vllt. können wir so den einen oder anderen von der Impfung abhalten. Insbesondere Kinder und Jugendliche!

Berlin, 30.07.2021


Thema Impfen/Aufklärung

"Impfproblematik bei Kindern (siehe Flyer und Email vom Sonntag): In einem Video erklärt Bildungsminister Holter (Thüringen), dass alle Fragen der Kids in o.g. Flyer beantwortet werden (Aufklärung) und sie somit, wie es auch auf dem Flyer steht, selbst entscheiden können.

Ab 12 Jahren!

Gymnasium Henfling in Meiningen soll das Pilotprojekt werden. Also frei nach dem Motto "Wir impfen 12-jährige ohne Einverständnis der Eltern, weil sie ja durch den tollen Flyer aufgeklärt wurden.“ Jugendschutz nennt das Alter von 14 als Richtlinie. Grundsätzlich wird es an der
Einsichts- und Vernunftsfähigkeit festgemacht.
Gilt das auch für nicht allgemein empfohlene Impfungen der Stiko? Die Einsichtsfähigkeit kann
doch gar nicht vorhanden sein, da es sich ja noch um eine Studienlage handelt und ja nicht mal Erwachsene und nicht mal Ärzte Einsicht in die Folgen und den evtl. Nutzen haben können?

Antwort:
Es ist problematisch. Eigentlich ist impfender Arzt als Aufklärer zwischengeschaltet; Idealfall
wäre Aufklärung gemeinsam mit Eltern und Kindern – geht an Schulen praktisch nicht.
Dem Arzt wird niemand ankreiden können, er klärt nur auf.
Müssen beide Eltern zustimmen?
Wenn das Kind aufgeklärt ist und die Impfung will, bedarf es einer Einwilligung der Eltern nicht
unbedingt.
Idee: Einschaltung der Familiengerichte zur Frage der Entscheidungsfähigkeit des Kindes
(Analyse, z.B. zu ‘Warum will das Kind sich ggf. impfen lassen?‘) könnte eingeholt werden
5. Wie verhält es sich mit Impfaktionen an Schulen? Erste Impfaktionen an Schulen sind
angelaufen. Wir dürfen ja nicht vergessen, dass es sich um eine bedingte Zulassung handelt, die
sich noch in der Studienlage befindet. Kann man dagegen gerichtlich vorgehen?

Antwort:

Nein, gerichtlich geht da nichts. Nur, weil es räumlich an den Schulen stattfindet, kann man das
nicht unterbinden. Eine medizinische Untersuchung an den Schulen usw. darf ja stattfinden.
Es ist das Unter-Druck-Setzen der Schüler ggf. durch Gruppendynamik / Gruppenzwang, was
problematisch ist. Daher sollte man herausfinden, wer da eingebunden ist, wie die Aufklärung
vor Ort ist usw.

Idee 1: Netzwerknutzung mit Karsten Stahl (Mobbing-Thema), wenn Ausgrenzungen wegen
Nichtimpfung/Impfung erfolgt, könnte/müsste eingebunden werden

Idee 2: Versuch, kleine Elternveranstaltung vor der Schule anzumelden, sich mit informierenden
Plakaten + Flyern hinzustellen, ohne weitere Angriffsflächen zu bieten (ggf. erteilte Auflagen
einhalten), um die Informationen wirklich an die Menschen zu bringen

Idee 3 (Vorsichtsmaßnahme):
Kinder an Impftagen krankmelden (und ggf. auch drumherum, falls sich am Termin etwas spontan verschiebt) und nicht zur Schule schicken (Risiko eines „versehentlich“ geimpften
Kindes ist durchaus vorhanden)
"

Auszug aus dem Zoom - Meeting - Protokoll vom 16.07.2021 mit den Anwälten der Mask-Force

https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/20


Thema Impfen in Schulen

A) Video zu Einzelfall: 14-Jähriger wurde in Schule ohne Wissen der Eltern geimpft. Ist das zulässig?

Antwort:
⚪️ Einsichtsfähigkeit des Jugendlichen ist Gradwanderung
⚪️ Reaktionsmöglichkeiten: Wer hat ihn aufgeklärt/bequatscht (Arzt oder Lehrer)? wenn
Lehrer maßgeblich beteiligt war, könnte Strafanzeige erfolgen; wenn Arzt, Unterlagen
zur „Aufklärung“ versuchen zu erhalten; in jedem Fall Erlebtes mit dem Jugendlichen
zusammen schriftlich festhalten (was ist genau passiert, wer hat wann was gesagt)
⚪️ Umgedreht gilt auch, dass ein Jugendlicher auch gegen den Willen der Eltern sich nicht
impfen lassen kann, weil mit Einsichtsfähigkeit das Nein des Jdgl. gilt.
⚪️ Idee: neutrale Aufklärung über ESA, dass an den Schulen mobile Impfteams

B) Ist die STIKO-Aussage durch die Kinderärzte im Aufklärungsgespräch zu erwähnen?

Antwort: nicht unbedingt"

Auszug aus dem Zoom - Meeting -Protokoll vom 22.07.2021 mit den Anwälten der Mask-Force

https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/21


Thema Schulneugründungen

"A) Welche rechtlichen Grundlagen müssen eingehalten werden beim Gründen einer neuen
Schule/Lerngruppe (damit Kinder als beschult gelten)?

Antwort:
Schulpflicht kann ja nur erfüllt werden, wenn eine „Schule“ im Sinn des Schulgesetzes
besteht.
Grundsatzentscheidung, ob Ersatzschule (=> orientiert sich an Lehrplänen und „ersetzt“
Regelschule) oder Ergänzungsschule (=> Nichtschüler müssen staatlichen Schulabschluss
machen) erforderlich.
Bei Ersatzschulen müssen bestimmte Prozentsätze Mathe, Deutsch, … erfolgen (siehe
Lehrplan); das Personal muss auch eine gewisse Qualifikation nachweisen (Fachleute).

B) Können Schulneugründungen anwaltlich begleitet werden?

Antwort:
ja (konzeptionelle Arbeit muss von Pädagogen kommen); schulrechtlich-versierte Anwälte
wären von Vorteil

C) Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz für Kinder in freien Lerngruppen?

Antwort:
nach Schulgründung genießt man den normalen Unfall-Versicherungsschutz; anders ist es,
wenn es um die Haftpflicht usw. der Schule selbst geht => Schulbehörde anfragen, was die
erwarten
Bei privater Organisation in privaten Räumen dürfte nur Versicherungsschutz unter der
Maßgabe „Besuch bei Anderen“ bestehen. Nur, wenn etwas Einrichtungsartiges besteht,
dürfte es etwas extra zu versichern sein.

D) Habt ihr Erfahrungen mit Freilernen?

Antwort:
nein, rechtlich keine Erfahrungen vorhanden

Empfehlung: grundsätzlich langfristige Alternativkonzepte ohne illegale Methoden entwickeln, dabei das Interesse des Kindes wahren, sonst gäbe es früher oder später auch mit den Behörden Probleme; Zusammenarbeit mit Unternehmern ist sinnvoll (auch wegen Sponsoring); bei Personalsuche könnten auch Lehrer, die sich nicht impfen lassen möchten, Interesse haben"

Auszug aus dem Zoom - Meeting - Protokoll vom 22.07.2021 mit den Anwälten der Mask-Force

https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/21


Thema Testpflicht und Präsenzpflicht

"⚪️ Grundsatz unverändert: § 25 IfSG ist zu beachten! ein „Verdacht“ im Sinne des Gesetzes
besteht nicht, wenn das Kind symptomfrei ist
⚪️ Test in Rachen und Nase als invasiver Eingriff; dies anzuordnen, wäre nur das
Gesundheitsamt befugt, nicht die Schule; für alles, was „eingeführt“ wird, muss eine
Einwilligung des Betroffenen vorliegen.
⚪️ positive Rechtsprechung in Bayern: Testpflicht ist nicht an Präsenzpflicht geknüpft
⚪️ Berliner Verordnung empfiehlt derzeit ein „Beratungsgespräch“ des Schulleiters mit den
Eltern; diese Empfehlung für die gemeinsame Herleitung aus dem Gesetz nutzen
(schulisches Hygienekonzept < Verordnung des Senats < IfSG)
⚪️ Generelle Kommunikationsempfehlung ggü der Schule: „Solange die Situation so ist, wie sie
ist, befindet sich mein Kind zuhause und wird dort beschult. Sie können mich jederzeit
anrufen, natürlich auch um mit mir andere Lösungen zu besprechen.
⚪️ Empfehlung: ggf. auf Schulamt und/oder Jugendamt, warum mein Kind nicht zu Schule darf
bzw. woraus sich die Verpflichtung zum Test ergibt
⚪️ Mit dem, was Schule sagt zum Jugendamt gehen und dort um Unterstützung bitten, damit
mein Kind wieder in die Schule gehen kann. Bitte helfen Sie mir, eine Lösung zu finden, da
die aktuellen Rahmenbedingungen nicht so sind, wie ich sie verantworten kann."

Auszug aus dem Zoom-Meeting-Protokoll mit den Anwälten der Mask Force vom 22.07.2021

https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/21


Репост из: ANWÄLTE MaskForce HOFFMANN TEMPLIN FISCHER
Jour-Fixe-22-07-2021_Rechtsfragen.pdf
357.8Кб
Ihr erhaltet hier das Zoom - Meeting - Protokoll vom 22.07.2021 mit den Anwälten der Mask-Force.

🌺➿Euer Team von➿🌺
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⬆️ Die RAe Antonia Fischer, Dr. Justus Hoffmann und Marcel Templin haben noch Kapazitäten, was die Klage vor den Sozialgerichten betrifft. 👍

30.07.2021


Репост из: 𝒥𝒶𝓃𝑒
📌 Zur Klage vor den Sozialgerichten

Diese Klage richtet sich gegen die Gefahren von den Masken und den Tests, kombiniert mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.

Das Sozialgericht soll feststellen, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss und eine individuelle Untersuchung (vermutlich über den Amtsarzt, evtl. in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt), bevor Maske und Tests angeordnet werden dürfen. Bis dahin soll das Kind, so das Ziel, am Präsenzunterricht ohne diese Sachen teilnehmen dürfen.

Eine andere Möglichkeit, dieses Begehren vor dem Sozialgericht zu verfolgen, gibt es eher nicht.

Wer die Untersuchung scheut, für den ist dieser Antrag ungeeignet. Allerdings geht es auch hier darum, eine Masse von Anträgen einzureichen und das System zu beschäftigen und letztlich zu überfordern. Wenn auf einen Schlag tausende Schüler eine Gefährdungsbeurteilung und eine Untersuchung bekommen müssen, bevor die die Maske und die Tests wieder „in“ sind, dann wird das schlicht nicht zu bewältigen sein. Das Vorgehen sieht dann folgendermaßen aus:

Am besten wählt ihr einen Anwalt eures Vertrauens in eurer Nähe aus, der euch begleitet. Eltern, die die RAe Antonia Fischer, Justus Hoffmann und Marcel Templin beauftragen wollen, wenden sich per Mail an Orgateamkinder@elternstehenauf.de und übersenden alle relevanten Informationen an diese Adresse – BITTE ALLES IN EINER Email VERSENDEN, samt Anhängen!!! – (bedenkt bitte, dass diese Anwälte sehr ausgebucht sind, hier kann es zu Wartezeiten kommen):

Name, Geburtsdatum, Anschrift des Kindes und der Eltern

Wer ist erziehungsberechtigt? (WICHTIG: Wenn beide Eltern erziehungsberechtigt sind, also das Sorgerecht haben, dann brauchen wir eine Vollmacht von BEIDEN Elternteilen. Getrennt lebende Eltern, bei denen beide Eltern weiterhin das gemeinsame Sorgerecht haben, können nur vertreten werden, wenn auch BEIDE Elternteile die Vollmacht erteilen. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht müssen EXPLIZIT angeben, dass sie das ALLEINIGE Sorgerecht haben.)

Schule, Klassenstufe

Maskensituation: Wie ist die konkrete Maskensituation in der Schule und Schulklasse? Wann muss getragen werden, wann darf Pause gemacht werden? Werden Kinder mit Maskenattest anders behandelt/diskriminiert?

Wie ist die Testsituation in der Schule? Test in der Schule, davor, zu Hause? Wer führt die Tests durch? Welche Tests werden benutzt? Was passiert bei positivem Ergebnis?

Welche Beeinträchtigungen hat das Kind durch die Maske? Eine kurze, aber präzise Schilderung aller negativen Veränderungen wird benötigt.

Info zu den Kosten:
Das Kostenrisiko ist überschaubar: Gemäß § 183 SGG ist das Verfahren für die Schüler gerichtskostenfrei (und zwar bis hoch zum BSG!). Sollte das Gericht einen Weg finden, die Kosten den Eltern aufzuerlegen, so handelt es sich um höchstens 150 € pro Verfahren (§ 184 Abs. 2 SGG). Die Anwaltsgebühren belaufen sich auf 50-550€ (Rahmengebühr). Wer die genannten Anwälte beauftragt, dem berechnen diese pro Verfahren 250€ zzgl. 20€ Telekommunikationspauschale und 19% gesetzliche Umsatzsteuer, insgesamt also 321,30€. Die Gebühr ist bitte als Vorschuss zu bezahlen. Kostenabwicklung erfolgt per Paypal direkt über die Anwälte.

WICHTIG:

Selbstverständlich könnt ihr für diese Vorgehensweise auch einen Anwalt eures Vertrauens in eurer Nähe wählen. Dies wäre in vielerlei Hinsicht sogar von Vorteil! Solltet ihr euch für die genannten Anwälte entscheiden, achtet bitte darauf, dass ihr die Unterlagen und notwendigen Angaben vollständig an die genannte Email-Adresse sendet. Wir bitten darum nur wirklich dringende Nachfragen zu stellen und auf das Versenden von Infopost zu verzichten.

https://elternstehenauf.de/dokumente/


Zur Klage vor den Sozialgerichten:


Diese Klage verbunden mit einstweiliger Rechtsschutz richtet sich gegen Masken und Tests an Schulen.

Klagen vor regierungstreuen Gerichten haben vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg.

Deswegen schlagen wir sie mit ihren eigenen Waffen und fordern korrekten Infektions -und Arbeitsschutz vor den Sozialgerichten. Sozialgerichte, weil die Unfallversicherung im 7. SGB steht.

Normalerweise muss zu jeder Anordnung eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, um Schaden von den Schülern abzuwenden. Das ist in Sachen Masken und Tests in den Schulen meist nicht erfolgt. Wir möchten, dass der Richter dies anordnet. Und da wir einen einstweiliger Rechtsschutz beantragen, soll der Richter im Bestfall (im Eilverfahren) schon mal die Masken -und Testpflicht aussetzen, um sich die Zeit zu nehmen, alles in Ruhe zu prüfen. Ein Eilverfahren kann auch bis zu 3 - 8 Wochen dauern.

Ein Bumerang vom Gericht ist nicht zu befürchten, weil wir ja lediglich auf richtigen Infektions -und Arbeitsschutz bestehen.

Dabei soll geprüft werden, ob in der Schule x überhaupt eine Gefährdungslage besteht. Es soll geprüft werden, ob andere Maßnahmen ausreichend sind, z.B. technische und organisatorische. Und es soll geprüft werden, ob der Nutzen von Masken und Tests den Schaden überwiegt. Evtl. das Ganze verbunden mit einer ärztlichen Untersuchung (eher unwahrscheinlich).

Die Klage beinhaltet schon verschiedene Gutachten.

Die Kosten sind überschaubar. Die Anwaltskosten über die ESA - Anwälte betragen 321,30 €. Wenn man gewinnt, kostet es nix.

Wenn das jeweilige Kind keine Betroffenheit von den Maßnahmen zeigt, ist eher abzusehen von dem Verfahren.

Hier folgt der offizielle Aufruf zum Verfahren: ⬇️


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Familien stehen vor gewaltigen Herausforderungen. Und manchmal wünschen sich Menschen einfach nur einen Gesprächspartner, mit dem sie über ihre Sorgen und Ängste sprechen können - empathisch, wertungsfrei und offen.

Wir haben diese Situation erkannt und wollen an der Seite der Familien stehen. Mit dem neuen Sorgentelefon bieten wir den Eltern, Großeltern, den Menschen eine Möglichkeit, ein offenes Ohr zu finden. Ob es um die momentane belastende Situation geht, sie nicht mehr weiter wissen, oder einfach nur gern reden möchten.

Wir von ElternStehenAuf stehen an ihrer Seite und sprechen drüber. Gern hören wir auch einfach nur zu. Ganz gleich, was die Familien gerade bedrückt.

Tel.: 06136 465 88 88


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Eine von vielen herzerwärmenden Emails zu unserem Sorgentelefon.

♥️Wir danken von Herzen…
unseren Geduldsengeln am Sorgentelefon…
..für ihr offenes Ohr
…für ihr Einfühlungsvermögen
… für ihren praktischen Rat
…für ihren ganz persönlichen, besonderen Beitrag menschlicher Zuwendung in dieser zunehmend unmenschlichen Zeit!


👉 Unser Sorgentelefon



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Wir bekommen voraussichtlich Samstag, den 31.07.2021 neue ESA - Flyer . Bitte teilt mir mit, ob Ihr am Verteilen der Flyer intetessiert seid und vereinbart einen Übergabetermin.


Репост из: 𝒥𝒶𝓃𝑒
Für unserer Sommerpicknick in Berlin am 08.08.2021 SUCHEN WIR:

⚪️ Kinderschminke, Schminkvorlagen, Menschen, die gern schminken 🎨

⚪️ Riesenseifenblasenlauge und Zubehör

⚪️ Luftballons zur Dekoration 🎈

⚪️ Musiker, die uns musikalisch begleiten vor Ort 🎸🪗🎤

⚪️ Tänzer, die mit den Kindern eine Choreographie einstudieren 💃

⚪️ Buddelspielzeug, Eimer

⚪️ Was noch?

Angebote bitte an Jane @EntspannenJetzt


Репост из: 𝒥𝒶𝓃𝑒
🍰☕️🍪 Wir freuen uns auf ein geselliges Beisammen sein mit Kuchen und Kaffee und was Euer ❤️ begehrt. Ein Wasserspielplatz lädt die Kinder zum Matschen ein und ein Besuch des Kinderbauernhofs in unmittelbarer Nähe ist auch drin. 🐖🐑🐐


🌺➿Euer Team von➿🌺
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⬆️⬆️⬆️

🟣 Bitte bring eine Decke oder Klappstühle mit, Geschirr und Besteck. ☝️

🟡 Wir stellen gemeinsam ein Buffet zusammen. Bring mit, was Dir schmeckt. 😋 🍒🍕🍰☕️🧋

🟢 Denk vllt. an Wechselsachen, da die Kinder mit Wasser 💦 spielen können.

🙏 Eine Bitte: Lasst uns die Vorfreude auf das Sommerpicknick steigern und tragt Euch in die Liste (bringabottle) ein. Danke! 🙏 🍰☕️

🔽🔽🔽

Trag hier gern Dein Angebot ein. Einfach einen Namen eingeben und Dein Angebot. Von Kuchen bis Riesenseifenblasen kann alles dabei sein.

https://bringabottle.de/list/ff41eaa9-0ea6-4f0f-9722-0f2f80b6970f

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