Thema Testpflicht und Präsenzpflicht
"⚪️ Grundsatz unverändert: § 25 IfSG ist zu beachten! ein „Verdacht“ im Sinne des Gesetzes
besteht nicht, wenn das Kind symptomfrei ist
⚪️ Test in Rachen und Nase als invasiver Eingriff; dies anzuordnen, wäre nur das
Gesundheitsamt befugt, nicht die Schule; für alles, was „eingeführt“ wird, muss eine
Einwilligung des Betroffenen vorliegen.
⚪️ positive Rechtsprechung in Bayern: Testpflicht ist nicht an Präsenzpflicht geknüpft
⚪️ Berliner Verordnung empfiehlt derzeit ein „Beratungsgespräch“ des Schulleiters mit den
Eltern; diese Empfehlung für die gemeinsame Herleitung aus dem Gesetz nutzen
(schulisches Hygienekonzept < Verordnung des Senats < IfSG)
⚪️ Generelle Kommunikationsempfehlung ggü der Schule: „Solange die Situation so ist, wie sie
ist, befindet sich mein Kind zuhause und wird dort beschult. Sie können mich jederzeit
anrufen, natürlich auch um mit mir andere Lösungen zu besprechen.
⚪️ Empfehlung: ggf. auf Schulamt und/oder Jugendamt, warum mein Kind nicht zu Schule darf
bzw. woraus sich die Verpflichtung zum Test ergibt
⚪️ Mit dem, was Schule sagt zum Jugendamt gehen und dort um Unterstützung bitten, damit
mein Kind wieder in die Schule gehen kann. Bitte helfen Sie mir, eine Lösung zu finden, da
die aktuellen Rahmenbedingungen nicht so sind, wie ich sie verantworten kann."
Auszug aus dem Zoom-Meeting-Protokoll mit den Anwälten der Mask Force vom 22.07.2021
https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/21
"⚪️ Grundsatz unverändert: § 25 IfSG ist zu beachten! ein „Verdacht“ im Sinne des Gesetzes
besteht nicht, wenn das Kind symptomfrei ist
⚪️ Test in Rachen und Nase als invasiver Eingriff; dies anzuordnen, wäre nur das
Gesundheitsamt befugt, nicht die Schule; für alles, was „eingeführt“ wird, muss eine
Einwilligung des Betroffenen vorliegen.
⚪️ positive Rechtsprechung in Bayern: Testpflicht ist nicht an Präsenzpflicht geknüpft
⚪️ Berliner Verordnung empfiehlt derzeit ein „Beratungsgespräch“ des Schulleiters mit den
Eltern; diese Empfehlung für die gemeinsame Herleitung aus dem Gesetz nutzen
(schulisches Hygienekonzept < Verordnung des Senats < IfSG)
⚪️ Generelle Kommunikationsempfehlung ggü der Schule: „Solange die Situation so ist, wie sie
ist, befindet sich mein Kind zuhause und wird dort beschult. Sie können mich jederzeit
anrufen, natürlich auch um mit mir andere Lösungen zu besprechen.
⚪️ Empfehlung: ggf. auf Schulamt und/oder Jugendamt, warum mein Kind nicht zu Schule darf
bzw. woraus sich die Verpflichtung zum Test ergibt
⚪️ Mit dem, was Schule sagt zum Jugendamt gehen und dort um Unterstützung bitten, damit
mein Kind wieder in die Schule gehen kann. Bitte helfen Sie mir, eine Lösung zu finden, da
die aktuellen Rahmenbedingungen nicht so sind, wie ich sie verantworten kann."
Auszug aus dem Zoom-Meeting-Protokoll mit den Anwälten der Mask Force vom 22.07.2021
https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/21