🇩🇪 Berlin stellt Abertausenden Asylmigranten Reisepässe aus
Wer in Deutschland Asyl erhält, darf einen „Blauen Paß“ zum Herumreisen beantragen. AfD-Politiker Lindemann schickt der Senatsverwaltung einen Fragenkatalog zu den Asylpässen.
Das Land Berlin hat seit 2018 rund 75.000 „Reiseausweise für Flüchtlinge“ ausgestellt. Allerdings weiß der Senat von Kai Wegner (CDU) nicht, wie viele dieser sogenannten „Blauen Pässe“ aktuell im Umlauf sind. Dies geht aus einer Antwort des Berliner Senats auf eine Schriftliche Anfrage des AfD-Abgeordneten Gunnar Lindemann. Demnach werde die Zahl der Blauen Pässe „statistisch nicht erfaßt“.
Ausgestellt werden die Pässe durch das Landesamt für Einwanderung – in anderen Bundesländern als Ausländerbehörde bekannt. Bezahlt werden sie vom Antragsteller und können bis zu 100 Euro kosten. Die meisten Reiseausweise stellte die Behörde im Jahr 2021 aus – damals waren es knapp über 16.000. In den Folgejahren fiel die Zahl leicht. 2023 waren es rund 14.000 Blaue Pässe.
🔽Lindemann: Bei Heimaturlaub Asylstatus kassieren
AfD-Politiker Lindemann zeigte sich entsetzt.
🗣 „Jährlich über 10.000 Reiseausweise für Flüchtlinge nur in Berlin, ausgestellt von Berliner Behörden, damit diese ins Ausland reisen können“, sagte er.
🔸Der Abgeordnete aus Marzahn spekuliert, wofür die Asylberechtigten den Paß brauchen:
🗣 „In den meisten Fällen wohl zu Besuch von Verwandten im Heimatland.“
🔸Für diese Fälle forderte Lindemann:
🗣 „Wer in dem Land Urlaub macht, aus dem er geflohen ist, muß unverzüglich den Asylstatus verlieren.“
🔸So sieht es auch das Asylgesetz vor. In Paragraph 73 Absatz 1 heißt es:
📝„Die Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist zu widerrufen, (…), wenn der Ausländer freiwillig in das Land, das er aus Furcht vor Verfolgung verlassen hat oder außerhalb dessen er sich aus Furcht vor Verfolgung befindet, zurückgekehrt ist und sich dort niedergelassen hat.“
🔽Asylmigranten dürfen nur selten in die Heimat reisen
Die Aberkennung des Status als Flüchtling liegt allerdings nicht bei den kommunalen Ausländerbehörden – in Berlin dem Landesamt für Einwanderung –, sondern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dem Gesetz zufolge dürfen Flüchtlinge aus sittlichen Gründen – beispielsweise der Teilnahme an der Beerdigung eines nahen Angehörigen – in ihr Heimatland reisen.
Bereits im März war bekannt geworden, daß die Behörden in Deutschland in den vergangenen Jahren hunderttausende Reisepässe an Asylbewerber und anerkannte Asylsuchende ausgegeben haben. Seit 2010 wurden laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brander mehr als 770.000 entsprechende Dokumente an Ausländer mit Asylhintergrund ausgegeben.
😘 Quelle
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Wer in Deutschland Asyl erhält, darf einen „Blauen Paß“ zum Herumreisen beantragen. AfD-Politiker Lindemann schickt der Senatsverwaltung einen Fragenkatalog zu den Asylpässen.
Das Land Berlin hat seit 2018 rund 75.000 „Reiseausweise für Flüchtlinge“ ausgestellt. Allerdings weiß der Senat von Kai Wegner (CDU) nicht, wie viele dieser sogenannten „Blauen Pässe“ aktuell im Umlauf sind. Dies geht aus einer Antwort des Berliner Senats auf eine Schriftliche Anfrage des AfD-Abgeordneten Gunnar Lindemann. Demnach werde die Zahl der Blauen Pässe „statistisch nicht erfaßt“.
Ausgestellt werden die Pässe durch das Landesamt für Einwanderung – in anderen Bundesländern als Ausländerbehörde bekannt. Bezahlt werden sie vom Antragsteller und können bis zu 100 Euro kosten. Die meisten Reiseausweise stellte die Behörde im Jahr 2021 aus – damals waren es knapp über 16.000. In den Folgejahren fiel die Zahl leicht. 2023 waren es rund 14.000 Blaue Pässe.
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AfD-Politiker Lindemann zeigte sich entsetzt.
🗣 „Jährlich über 10.000 Reiseausweise für Flüchtlinge nur in Berlin, ausgestellt von Berliner Behörden, damit diese ins Ausland reisen können“, sagte er.
🔸Der Abgeordnete aus Marzahn spekuliert, wofür die Asylberechtigten den Paß brauchen:
🗣 „In den meisten Fällen wohl zu Besuch von Verwandten im Heimatland.“
🔸Für diese Fälle forderte Lindemann:
🗣 „Wer in dem Land Urlaub macht, aus dem er geflohen ist, muß unverzüglich den Asylstatus verlieren.“
🔸So sieht es auch das Asylgesetz vor. In Paragraph 73 Absatz 1 heißt es:
📝„Die Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist zu widerrufen, (…), wenn der Ausländer freiwillig in das Land, das er aus Furcht vor Verfolgung verlassen hat oder außerhalb dessen er sich aus Furcht vor Verfolgung befindet, zurückgekehrt ist und sich dort niedergelassen hat.“
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Die Aberkennung des Status als Flüchtling liegt allerdings nicht bei den kommunalen Ausländerbehörden – in Berlin dem Landesamt für Einwanderung –, sondern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dem Gesetz zufolge dürfen Flüchtlinge aus sittlichen Gründen – beispielsweise der Teilnahme an der Beerdigung eines nahen Angehörigen – in ihr Heimatland reisen.
Bereits im März war bekannt geworden, daß die Behörden in Deutschland in den vergangenen Jahren hunderttausende Reisepässe an Asylbewerber und anerkannte Asylsuchende ausgegeben haben. Seit 2010 wurden laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brander mehr als 770.000 entsprechende Dokumente an Ausländer mit Asylhintergrund ausgegeben.
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