Lauterbach will Ihren Körper zum Ausschlachten freigeben💥Rund 220 Bundestagsabgeordnete haben einen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf zur Organspende vorgelegt. Das Papier sieht vor, die Widerspruchsregelung einzuführen, nach der jeder zum Organspender wird, der nicht explizit widerspricht. Demnach müsse ein Widerspruch „verlässlich und jederzeit auffindbar“ sein, wodurch das Selbstbestimmungsrecht garantiert werde. Dies solle durch das Register für Organspende sichergestellt werden.
Der Wille der Angehörigen spiele dabei keine Rolle, sie würden jedoch über den Willen des Organspenders befragt werden. „Zur Klärung der Spendebereitschaft ist die oder der nächste Angehörige jedoch darüber zu befragen, ob ihr oder ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille der möglichen Organ- oder Gewebespenderin oder des möglichen Organ- oder Gewebespenders bekannt ist“, heißt es im Entwurf.
Eine weitere Ausnahme soll es im Fall geben, dass der Organspender nicht entscheidungsfähig ist. Hierbei sei es bei einer Unfähigkeit zur Einwilligung in einem „erheblichen Zeitraum vor der Feststellung des Todes“ nicht mehr erlaubt Organe zu entnehmen. Bei einem „kurzen Zeitraum“ hingegen ginge dies. Was unter erheblich und kurz verstanden wird, ist nicht genauer definiert.
Unter anderem beteiligten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Karl Lauterbach (SPD) sowie Gregor Gysi (Linkspartei) an dem Entwurf. Auch CDU-Abgeordnete, unter anderem der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn, beteiligten sich trotz des Unvereinbarkeitsbeschlusses zur Linkspartei an der Abstimmung. Laut diesem ist eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei ausgeschlossen.
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