2.12.2024 - Sachkundige Zeugen im Maskenattestprozess vor der grossen Strafkammer in Hamburg gegen Dr. Walter Weber.
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RKI Präsident möchte nicht erscheinen und steht auf dünnem Eis**
Sachkundiger Tom Lausen:
Ich bin als sachverständiger Zeuge durch eine Gerichtsvollzieherin zum Prozess des Arztes Dr. Walter Weber geladen worden und werde natürlich als Auskunftsperson erscheinen.
Dr. Peter Tschentscher,
der amtierende Bürgermeister Hamburgs, hätte es wirklich nicht weit vom Rathaus zum Gericht, möchte wohl aber nicht so gerne wegen seiner Maskenanordnungen und den wissenschaftlichen Grundlagen aus 2020 aussagen.
Die Gerichtsvollzieherin fand ihn nicht rechtzeitig persönlich im Hamburger Rathaus, diesen Umstand nutzte er, um nicht kommen zu müssen. Er wird aber neu geladen, nur mit Zustellung der Ladung in der Senatskanzlei, so meine Informationen.
Dr. Lars Schaade,
Präsident des RKI, der mir bisher kein Aufarbeitungsgespräch ermöglichte, ist auch geladen worden. Er kündigte am Freitag an, wegen angeblicher Formfehler bei der Ladung zum Gerichtstermin nicht erscheinen zu wollen.
Die Verteidigung (Rechtsanwälte Lausen und Künnemann) beantragten noch am Freitag ein (Höchst-) Ordnungsgeld von 1.000 EUR, weil schliesslich der Präsident des RKI nicht einfach selbst über sein Erscheinen entscheiden kann.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er nicht erscheint, weil er seinen Dienstpflichten als Beamter nachkommen muss.
Ich bin mir sicher, dass Herr Schaade am Montag einen „rechtlichen Beistand“ mitbringen wird, wie es die RKI Präsidenten bisher immer taten.
https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_100541874/rki-chef-und-querdenker-prozess-1000-euro-fuer-schwaenzen-bei-gericht-.html
Pandemiemanager vor dem Untersuchungsausschuss
https://multipolar-magazin.de/artikel/pandemiemanager-ausschuss
Das Heft des Handelns
Rechtsanwälte in Deutschland sollten das Selbstladeverfahren nach §§ 220,38 StPO viel häufiger nutzen, denn deutsche Gerichte vermeiden bisher nach meinen Beobachtungen konsequent, falsche Pandemieerzählungen, die zu den niemals legal begründeten Massnahmen führten, aufzuklären.
Jüngst wurde wieder eine junge Frau zu Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil sie ungeimpft blieb und strengste Testanordnungen nicht wie gewünscht einhielt.
„Die Aufarbeitung der Massnahmen sei nicht die Aufgabe des Gerichts“ - der Unwille und die Weigerung zur Aufarbeitung zeigte sich hier extrem, anstelle dessen wurde die Angeklagte plötzlich in der Begründung zur Rechtsextremen gemacht, weil sie sich gegen staatlichen Anordnungen stellte.