RA Ludwig - Querdenkeranwalt dan repost
💥Die Reihen schließen sich💥
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts sollen Stellung nehmen zur beabsichtigten Grundgesetzänderung das Bundesverfassungsgericht betreffend.
Quelle:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-075.html;jsessionid=FA95F1596DC540009FBB5BC8D9CEA906.internet962
Um es klarzustellen:
Richter, die ausschließlich von Politikern in ihr Amt gewählt werden, äußern sich dazu, wie die Politiker - jedenfalls mindestens für die nächsten 20 Jahre - die aktuelle politische Ideologie im Bundesverfassungsgericht sichern.
Frage 1:
Soll im Grundgesetz die Zahl der Senate und die Zahl der Richter festgeschrieben werden?
Antwort Bundesverfassungsgericht:
Ja
Was bedeutet das?
Einer künftigen politischen Mehrheit ist es verwehrt, einen neuen Senat oder neue Richterstellen zu schaffen.
Egal wieviel Arbeit auf das Bundesverfassungsgericht zukommt, neue Richterstellen kann es nur mit einer 2/3-Mehrheit geben.
Zufällig verhindert man so auch, dass eine Mehrheit aus AfD und BSW mit einer eigenen Mehrheit Einfluß auf die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts nehmen könnten. Richter von CDU/CSU, SPD, GRÜNEN, FDP beherrschen die Ideologie des Gerichts.
Frage 2:
Soll auch die aktuelle Praxis der Wahl der Richter mit 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat im Grundgesetz festgeschrieben werden?
Antwort Bundesverfassungsgericht:
Keine Aussage
Was bedeutet das?
Man kann eine Sperrminorität einfachgesetzlich verhindern. Würde die AfD oder AfD und BSW im nächsten Bundestag mehr als ein Drittel der Stimmen haben, kann das Richterwahlgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die anderen Parteien könnten weiterhin alleine über die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts bestimmen.
Was als Schutz der demokratischen Institutionen verkauft wird, bedeutet in Wirklichkeit nur die Sicherung der Herrschaftsmacht der Altparteien. Es geht nur darum, die bestehenden Machtstrukturen abzusichern.
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Ja
Was bedeutet das?
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Egal wieviel Arbeit auf das Bundesverfassungsgericht zukommt, neue Richterstellen kann es nur mit einer 2/3-Mehrheit geben.
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Soll auch die aktuelle Praxis der Wahl der Richter mit 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat im Grundgesetz festgeschrieben werden?
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Keine Aussage
Was bedeutet das?
Man kann eine Sperrminorität einfachgesetzlich verhindern. Würde die AfD oder AfD und BSW im nächsten Bundestag mehr als ein Drittel der Stimmen haben, kann das Richterwahlgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die anderen Parteien könnten weiterhin alleine über die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts bestimmen.
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