Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, und der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, haben gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, vereinbart, für den Kulturbereich ein zusätzliches Modul im Rahmen der Überbrückungshilfe III zu schaffen. Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen von bis zu 7.500 € für den sechsmonatigen Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen können. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier: „Der Kulturbetrieb ist von den geltenden Einschränkungen besonders stark betroffen und das trifft nicht zuletzt viele Darstellende Künstler. Mit der Neustarthilfe helfen wir jetzt auch den kurz befristet Beschäftigten. Denn wir dürfen in dieser Krise unsere kulturelle Identität nicht preisgeben und müssen die Menschen unterstützen, die sie verkörpern.“ Der Bundesminister der F...
via Bundesregierung kompakt
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