Claudia Jaworski dan repost
Fall Dettmar - Bankrotterklärung des Rechtsstaates
Der einzige Richter, der es wagte, im Sinne des Kindeswohls während der Maßnahmenzeit zu handeln, wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt. Dieses Urteil ist nur dann überraschend, so man denn noch von der Rechtstaatlichkeit überzeugt ist.
„Der Wunsch das Richtige und Gerechte zu tun, schließt eine Rechtsbeugung nicht aus“, so die Richterin des BGH.
Wie kann ich das Recht beugen, wenn ich das Richtige tue? Denn dann ist das Recht nicht richtig. Es war auch kein "Wunsch" richtig zu handeln, sondern angesichts des Leidens der Kinder eine Notwendigkeit (!) einzugreifen.
Unabhängig von seinen Motiven, habe Richter Dettmar seine Pflicht zur Neutralität verletzt und sein Amt missbraucht, begründet das Gericht weiter. Dabei wird verkannt, dass ein Richter im Namen des Kindeswohls eigene Ermittlungen anstellen muss, wenn er Gefahren für Kinder zu erkennen meint.
Denn was bedeutet Neutralität in einem System überhaupt noch, dass das Regieren im Ausnahmezustand zur Regel macht? Neutralität in einem solchen System ist nichts anderes als blinde Loyalität gegenüber dem Narrativ der Herrschenden. Ist das Gewissen dann nicht das zwingende Regulativ im Sinne der Menschlichkeit? Denn so steht es auch im Richtereid. Stehen Neutralität und Gewissen in einem System geplanten Unrechts nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander?
Wann kann man Neutralität wahren? Neutralität kann man dann wahren, wenn wahre Tatsachen die Entscheidungsgrundlage bilden. Doch hier wurde die Bevölkerung belogen, wie die RKI-Protokolle beweisen. Um die Lüge in die Welt zu bringen, wurden Kinder ebenso wie die Begriffe "Solidarität" und "Neutralität" missbraucht. Kinder wurden zu potenziellen Oma- und Opa-Mördern erklärt. Die Solidarität wurde instrumentalisiert, um die Gesellschaft in Schach zu halten. Der Grundsatz der Neutralität wurde missbraucht, um Richter zu unterwerfen und das kritische Hinterfragen zu verunmöglichen. Denn „neutral“ im Verständnis des Maßnahmenstaates waren nur jene Richter, die kaltherzig fragten: „wie soll ich wissen, ob Masken gefährlich sind, bevor nicht zwei Kinder tot vor mir liegen?“. So ein Richter am Amtsgericht Mühldorf.
Wenn die Störung zur Normalität wird, dann wird gesunder Menschenverstand in einem System blinden Strafens zu einem Störfaktor, den es zu beseitigen gilt. Dagegen hat Richter Christian Dettmar mit seinem Urteil im April 2021 zu Recht opponiert. Das Urteil vom BGH ist kein Beleg für ein Funktionieren des Rechtsstaates, wie die Tagesschau heuchelt, sondern das Ergebnis einer beschämenden Feigheit in diesem Land, eine gleichgeschaltete Folgsamkeit zu hinterfragen.
Deshalb ist das Urteil des BGH ein weiterer Schandfleck in der Historie der Rechtsprechung der BRD, an der sich Richter Dettmar jedenfalls nicht beteiligt hat. Richter Dettmar verdient hier die größte Anerkennung.
Der einzige Richter, der es wagte, im Sinne des Kindeswohls während der Maßnahmenzeit zu handeln, wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt. Dieses Urteil ist nur dann überraschend, so man denn noch von der Rechtstaatlichkeit überzeugt ist.
„Der Wunsch das Richtige und Gerechte zu tun, schließt eine Rechtsbeugung nicht aus“, so die Richterin des BGH.
Wie kann ich das Recht beugen, wenn ich das Richtige tue? Denn dann ist das Recht nicht richtig. Es war auch kein "Wunsch" richtig zu handeln, sondern angesichts des Leidens der Kinder eine Notwendigkeit (!) einzugreifen.
Unabhängig von seinen Motiven, habe Richter Dettmar seine Pflicht zur Neutralität verletzt und sein Amt missbraucht, begründet das Gericht weiter. Dabei wird verkannt, dass ein Richter im Namen des Kindeswohls eigene Ermittlungen anstellen muss, wenn er Gefahren für Kinder zu erkennen meint.
Denn was bedeutet Neutralität in einem System überhaupt noch, dass das Regieren im Ausnahmezustand zur Regel macht? Neutralität in einem solchen System ist nichts anderes als blinde Loyalität gegenüber dem Narrativ der Herrschenden. Ist das Gewissen dann nicht das zwingende Regulativ im Sinne der Menschlichkeit? Denn so steht es auch im Richtereid. Stehen Neutralität und Gewissen in einem System geplanten Unrechts nicht zwangsläufig im Widerspruch zueinander?
Wann kann man Neutralität wahren? Neutralität kann man dann wahren, wenn wahre Tatsachen die Entscheidungsgrundlage bilden. Doch hier wurde die Bevölkerung belogen, wie die RKI-Protokolle beweisen. Um die Lüge in die Welt zu bringen, wurden Kinder ebenso wie die Begriffe "Solidarität" und "Neutralität" missbraucht. Kinder wurden zu potenziellen Oma- und Opa-Mördern erklärt. Die Solidarität wurde instrumentalisiert, um die Gesellschaft in Schach zu halten. Der Grundsatz der Neutralität wurde missbraucht, um Richter zu unterwerfen und das kritische Hinterfragen zu verunmöglichen. Denn „neutral“ im Verständnis des Maßnahmenstaates waren nur jene Richter, die kaltherzig fragten: „wie soll ich wissen, ob Masken gefährlich sind, bevor nicht zwei Kinder tot vor mir liegen?“. So ein Richter am Amtsgericht Mühldorf.
Wenn die Störung zur Normalität wird, dann wird gesunder Menschenverstand in einem System blinden Strafens zu einem Störfaktor, den es zu beseitigen gilt. Dagegen hat Richter Christian Dettmar mit seinem Urteil im April 2021 zu Recht opponiert. Das Urteil vom BGH ist kein Beleg für ein Funktionieren des Rechtsstaates, wie die Tagesschau heuchelt, sondern das Ergebnis einer beschämenden Feigheit in diesem Land, eine gleichgeschaltete Folgsamkeit zu hinterfragen.
Deshalb ist das Urteil des BGH ein weiterer Schandfleck in der Historie der Rechtsprechung der BRD, an der sich Richter Dettmar jedenfalls nicht beteiligt hat. Richter Dettmar verdient hier die größte Anerkennung.