BGH-Urteil zum Weimarer Familienrichter Christian Dettmar:Eine weitere Erschütterung des Rechtsstaatsvon Daniel Matissek
Gestern vollendete der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die berufliche Vernichtung des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar. Dieser hatte es im April 2021 gewagt, an zwei Schulen die völlig absurde und durch keinerlei wissenschaftliche Grundlage gedeckte Maskenverordnung zu kippen, die die Thüringer Landesregierung schon Kindern aufgezwungen hatte. Dettmar tat dies leider mit für einen Richter inakzeptablen und unrechtmäßigen, zumal von offensichtlicher Befangenheit und inferenter Voreingenommenheit getragenen Methoden; er wollte aber im Ergebnis dennoch das Richtige und stand, erst recht mit dem Wissen von heute, fraglos auf der richtigen Seite. Insofern war klar, dass er nicht straffrei davonkommen würde; die ausgeurteilten, nunmehr rechtskräftig gewordenen zwei Jahre auf Bewährung jedoch, die den über 60-Jährigen nun sein Richteramt und sämtliche Pensionsansprüche kosten, sind eine bei weitem zu extreme und drakonische Strafe.
Für die wenigen Weimarer Kinder, deren Nachnamen mit den in Dettmars richterliche Zuständigkeit fallenden Anfangsbuchstaben begannen, währte die durch Dettmar hingedrechselte Urteile gewonnene Freiheit nur äußerst kurz: Bereits das Oberlandesgericht hob damals das Urteil unverzüglich wieder auf, weil nicht das Familien-, sondern das Verwaltungsgericht über die Coronaschutzmaßnahmen zu entscheiden habe. Damit aber nicht genug: Parallel begann ein juristischer Spießrutenlauf gegen Dettmar, dem “Rechtsbeugung” vorgeworfen wurde. Mit – natürlich wirkungsvoll medial kommunizierten – polizeistaatlichen Aktionen (sein Haus und seine Amtsräume wurden durchsucht, Computer und Akten beschlagnahmt), die gegenüber Vertretern des eigentlich bewusst unabhängigen Richterstandes in der BRD-Geschichte ihresgleichen suchen, wurde Dettmar in den Rang eines Staatsfeindes erhoben – für die einen ein Held und Märtyrer, für die anderen ein Querdenker und Schwurbler, an dem das autoritäre Corona-Regime ein Exempel statuieren wollte.
Mantel des Verschweigens über die sachliche Berechtigung
Als der Corona-Spuk vorüber war, sich der Mantel des Verschweigens über die Untaten und Unrechtsmaßnahmen breitete und unabhängige Studien längst die Sinnlosigkeit und Unverhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen an Schulen erwiesen hatten, gegen die Dettmar ein Zeichen setzen wollte, begann der Vergeltungsschlag des Systems gegen den abtrünnigen Richter – ausgeführt von seinen eigenen Berufskollegen: Im August 2023 verurteilte ihn das Erfurter Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung; als Begründung wurde angeführt, Dettmar habe seine damalige Verfügung bereits entschieden, noch bevor die Ergebnisse der Gutachter vorgelegen hätten. Zudem habe er bewusst solche Gutachter herangezogen, die als Kritiker der Coronamaßnahmen bekannt waren. Seine anschließende Berufung wurde ebenfalls verworfen – woraufhin Dettmar mit seinen Strafverteidiger Gerd Strate und Peter Tuppat Revision zum BGH einlegte. Dasselbe tat auch die Staatsanwaltschaft, der das Erfurter Urteil zu niedrig war; sie wollte Dettmar hinter Gittern sehen. >> hier weiterlesen:
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