Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier dan repost
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Freispruch in Berlin
Am heutigen Freitag, dem 06.09.2024, wurde Stephan Bergmann vom Vorwurf der versuchten Bestechung in einem besonders schweren Fall vom AG Tiergarten (endlich) freigesprochen.
Hintergrund ist eine Szene auf der Bühne der „Querdenken-Demonstration“ am 1. August 2020. Hier soll der Mandant versucht haben, den Beamten mit einem Geldversprechen von 1,3 Mio EUR dazu zu bewegen, die angekündigte Auflösung der Versammlung nicht auszusprechen.
Das Video mit dieser Auflösungsszene ist durchaus als historisch zu bewerten und kann 👉 hier nochmals in Erinnerung gerufen werden.
Nach einer über dreijährigen gerichtlichen Odyssee wurde heute dem Mandanten nun endlich durch das AG Tiergarten Gerechtigkeit zuteil.
Dabei ist die Historie in diesem Fall durchaus bemerkenswert: zunächst hatte das Amtsgericht die Anklage nicht zugelassen. Die hiergegen eingelegten Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht hatte Erfolg, weshalb der Mandant daraufhin - wiederum vom Amtsgericht - zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Nach dieser Verhandlung wurde Bergmann sogar für einen Tag inhaftiert.
Die hiergegen von der Verteidigung eingelegte Sprungrevision vor dem Kammergericht Berlin war erfolgreich, sodass heute abermals vor dem Amtsgericht verhandelt wurde und Bergmann endlich freigesprochen wurde.
Im Wesentlichen wurde ihm zugute gehalten, dass er natürlich keinen Einfluss auf die Menschen und deren Spendenbereitschaft haben konnte. Zudem gab der Beamte auch an, den Mandanten gar nicht gehört zu haben.
Alles in allem ein weiteres Beispiel für eine in der Coronazeit irrsinnige Strafjustiz, die vor allem durch den übermäßigen Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaften aus dem Ruder gelaufen ist.
Im heutige Interview erzählt Stephan Bergmann seine Eindrücke von diesem Verfahren, das hoffentlich nicht von der StA in die Berufung getrieben wird, damit er nun endlich seinen Frieden finden kann.
( 👉👉 zum Interview)
Freispruch in Berlin
Am heutigen Freitag, dem 06.09.2024, wurde Stephan Bergmann vom Vorwurf der versuchten Bestechung in einem besonders schweren Fall vom AG Tiergarten (endlich) freigesprochen.
Hintergrund ist eine Szene auf der Bühne der „Querdenken-Demonstration“ am 1. August 2020. Hier soll der Mandant versucht haben, den Beamten mit einem Geldversprechen von 1,3 Mio EUR dazu zu bewegen, die angekündigte Auflösung der Versammlung nicht auszusprechen.
Das Video mit dieser Auflösungsszene ist durchaus als historisch zu bewerten und kann 👉 hier nochmals in Erinnerung gerufen werden.
Nach einer über dreijährigen gerichtlichen Odyssee wurde heute dem Mandanten nun endlich durch das AG Tiergarten Gerechtigkeit zuteil.
Dabei ist die Historie in diesem Fall durchaus bemerkenswert: zunächst hatte das Amtsgericht die Anklage nicht zugelassen. Die hiergegen eingelegten Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht hatte Erfolg, weshalb der Mandant daraufhin - wiederum vom Amtsgericht - zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde. Nach dieser Verhandlung wurde Bergmann sogar für einen Tag inhaftiert.
Die hiergegen von der Verteidigung eingelegte Sprungrevision vor dem Kammergericht Berlin war erfolgreich, sodass heute abermals vor dem Amtsgericht verhandelt wurde und Bergmann endlich freigesprochen wurde.
Im Wesentlichen wurde ihm zugute gehalten, dass er natürlich keinen Einfluss auf die Menschen und deren Spendenbereitschaft haben konnte. Zudem gab der Beamte auch an, den Mandanten gar nicht gehört zu haben.
Alles in allem ein weiteres Beispiel für eine in der Coronazeit irrsinnige Strafjustiz, die vor allem durch den übermäßigen Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaften aus dem Ruder gelaufen ist.
Im heutige Interview erzählt Stephan Bergmann seine Eindrücke von diesem Verfahren, das hoffentlich nicht von der StA in die Berufung getrieben wird, damit er nun endlich seinen Frieden finden kann.
( 👉👉 zum Interview)