Ich selbst habe 23 Jahre in der Finanzbranche gearbeitet und Versicherungen waren meine erste Station, quasi mein Einstieg.
Bereits 2003 habe ich die Vermittlung von herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherung eingestellt. Das Problem ist, daß den Lebensversicherern im groben Rahmen vorgeschrieben wird, worin sie zu investieren haben ("Sicherungsvermögen"). Siehe
§ 125 VAG und
§ 215 VAG.
Ein Problem ist, daß das Neugeschäft im Kapital-LV-Bereich fast vollständig eingebrochen ist. Da half auch die Riester-Rente nicht wirklich. Da gab es zwar reichlich Stückzahl, aber zu wenig Summe, um die Abläufe der alten Verträge in den letzten Jahren zu kompensieren.
Ehemalige Kollegen berichteten mir, daß selbst reguläre Vertragsabläufe nicht immer fristgemäß oder gar pünktlich bedient werden konnten. Die Rücklagen der Versicherer sind ziemlich zusammengeschmolzen.
Dazu kam, daß die Lebensversicherer angehalten sind, zu einem großen Teil in Staatsanleihen zu investieren. Damit überhaupt nennenswerte Renditen erzielt werden können und konnten (zumindest buchhalterisch) kauften viele Unternehmen die schwachen, aber höher verzinsten Anleihen "schwacher" EU-Staaten (Portugal, Griechenland, Spanien, usw.) Normalerweise müßten diese im Anlagevemögen mit ihrem tatsächlichen Wert in der Bilanz berücksichtigt werden. (Im Gegensatz zum Einkaufswert im Umlaufvermögen). Da z. B. griechische Anleihen kein "AAA" oder zumindest "AA-"-Rating bekamen, um als sog. mündelsichere Anlagen zu dienen, entschied Brüssel, daß die Anleihen ALLER EU-Staaten mindestens ain "AA"-Rating zu haben haben, weil andere "starke Staaten", wie Deutschland, Dänemark, NIederlande, Schweden, usw. ja den "Schnitt" hoben. (Fragt ihr euch gerade, warum der Garantiezins für Neuabschlüsse stetig fällt?, Nee, oder?)
Allein die Allianz kaufte in den damaligen Krisenjahren mit einem kleinen zweistelligen Milliardenbetrag griechische Staatsanleihen für das Sicherungsvermögen.
In der jetzigen allgemein angespannten Finanzlage, können kleinere Unternehmen mit wenig Rücklagen ins Schwimmen kommen. WENN das offensichtlich würde, hat der LV-Kunde die "Arschkarte". Der Versicherer kann von der Aufsichtsbehörde zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens dazu angewiesen werden, einfach seine Versicherungsleistungen EINZUSTELLEN; und fällige LEISTUNGEN können zeitweilig verboten werden. (Und wie lang ist "zeitweilig?")
Der Brüller ist, daß ein solcher Umstand den Kunden N I C H T von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit!!
Das glaubst du nicht? Dann lies den
§ 314 VAG.
Ich selbst habe vor vielen, vielen Jahren auch mal an das LV-System geglaubt, aber ich selbst habe schon vor Jahren alle Verträge (teilweise auf dem Zweitmarkt) verkauft und bin in andere Anlagen gegangen.
Was ihr macht, müßt ihr entscheiden. Vielleicht hilft ein Vergleich, ob ihr einem "Freund" Geld leihen würdet, der so damit wirtschaftet, wie die Lebens- und Rentenversicherer es mit euren Einlagen tun....
Einen herzlichen Gruß an euch "da draußen".
Tobias