Zur Klage vor den Sozialgerichten:
Diese Klage verbunden mit einstweiliger Rechtsschutz richtet sich gegen Masken und Tests an Schulen.
Klagen vor regierungstreuen Gerichten haben vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg.
Deswegen schlagen wir sie mit ihren eigenen Waffen und fordern korrekten Infektions -und Arbeitsschutz vor den Sozialgerichten. Sozialgerichte, weil die Unfallversicherung im 7. SGB steht.
Normalerweise muss zu jeder Anordnung eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, um Schaden von den Schülern abzuwenden. Das ist in Sachen Masken und Tests in den Schulen meist nicht erfolgt. Wir möchten, dass der Richter dies anordnet. Und da wir einen einstweiliger Rechtsschutz beantragen, soll der Richter im Bestfall (im Eilverfahren) schon mal die Masken -und Testpflicht aussetzen, um sich die Zeit zu nehmen, alles in Ruhe zu prüfen. Ein Eilverfahren kann auch bis zu 3 - 8 Wochen dauern.
Ein Bumerang vom Gericht ist nicht zu befürchten, weil wir ja lediglich auf richtigen Infektions -und Arbeitsschutz bestehen.
Dabei soll geprüft werden, ob in der Schule x überhaupt eine Gefährdungslage besteht. Es soll geprüft werden, ob andere Maßnahmen ausreichend sind, z.B. technische und organisatorische. Und es soll geprüft werden, ob der Nutzen von Masken und Tests den Schaden überwiegt. Evtl. das Ganze verbunden mit einer ärztlichen Untersuchung (eher unwahrscheinlich).
Die Klage beinhaltet schon verschiedene Gutachten.
Die Kosten sind überschaubar. Die Anwaltskosten über die ESA - Anwälte betragen 321,30 €. Wenn man gewinnt, kostet es nix.
Wenn das jeweilige Kind keine Betroffenheit von den Maßnahmen zeigt, ist eher abzusehen von dem Verfahren.
Hier folgt der offizielle Aufruf zum Verfahren: ⬇️
Diese Klage verbunden mit einstweiliger Rechtsschutz richtet sich gegen Masken und Tests an Schulen.
Klagen vor regierungstreuen Gerichten haben vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg.
Deswegen schlagen wir sie mit ihren eigenen Waffen und fordern korrekten Infektions -und Arbeitsschutz vor den Sozialgerichten. Sozialgerichte, weil die Unfallversicherung im 7. SGB steht.
Normalerweise muss zu jeder Anordnung eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, um Schaden von den Schülern abzuwenden. Das ist in Sachen Masken und Tests in den Schulen meist nicht erfolgt. Wir möchten, dass der Richter dies anordnet. Und da wir einen einstweiliger Rechtsschutz beantragen, soll der Richter im Bestfall (im Eilverfahren) schon mal die Masken -und Testpflicht aussetzen, um sich die Zeit zu nehmen, alles in Ruhe zu prüfen. Ein Eilverfahren kann auch bis zu 3 - 8 Wochen dauern.
Ein Bumerang vom Gericht ist nicht zu befürchten, weil wir ja lediglich auf richtigen Infektions -und Arbeitsschutz bestehen.
Dabei soll geprüft werden, ob in der Schule x überhaupt eine Gefährdungslage besteht. Es soll geprüft werden, ob andere Maßnahmen ausreichend sind, z.B. technische und organisatorische. Und es soll geprüft werden, ob der Nutzen von Masken und Tests den Schaden überwiegt. Evtl. das Ganze verbunden mit einer ärztlichen Untersuchung (eher unwahrscheinlich).
Die Klage beinhaltet schon verschiedene Gutachten.
Die Kosten sind überschaubar. Die Anwaltskosten über die ESA - Anwälte betragen 321,30 €. Wenn man gewinnt, kostet es nix.
Wenn das jeweilige Kind keine Betroffenheit von den Maßnahmen zeigt, ist eher abzusehen von dem Verfahren.
Hier folgt der offizielle Aufruf zum Verfahren: ⬇️