Thema Schulneugründungen
"A) Welche rechtlichen Grundlagen müssen eingehalten werden beim Gründen einer neuen
Schule/Lerngruppe (damit Kinder als beschult gelten)?
Antwort:
Schulpflicht kann ja nur erfüllt werden, wenn eine „Schule“ im Sinn des Schulgesetzes
besteht.
Grundsatzentscheidung, ob Ersatzschule (=> orientiert sich an Lehrplänen und „ersetzt“
Regelschule) oder Ergänzungsschule (=> Nichtschüler müssen staatlichen Schulabschluss
machen) erforderlich.
Bei Ersatzschulen müssen bestimmte Prozentsätze Mathe, Deutsch, … erfolgen (siehe
Lehrplan); das Personal muss auch eine gewisse Qualifikation nachweisen (Fachleute).
B) Können Schulneugründungen anwaltlich begleitet werden?
Antwort:
ja (konzeptionelle Arbeit muss von Pädagogen kommen); schulrechtlich-versierte Anwälte
wären von Vorteil
C) Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz für Kinder in freien Lerngruppen?
Antwort:
nach Schulgründung genießt man den normalen Unfall-Versicherungsschutz; anders ist es,
wenn es um die Haftpflicht usw. der Schule selbst geht => Schulbehörde anfragen, was die
erwarten
Bei privater Organisation in privaten Räumen dürfte nur Versicherungsschutz unter der
Maßgabe „Besuch bei Anderen“ bestehen. Nur, wenn etwas Einrichtungsartiges besteht,
dürfte es etwas extra zu versichern sein.
D) Habt ihr Erfahrungen mit Freilernen?
Antwort:
nein, rechtlich keine Erfahrungen vorhanden
Empfehlung: grundsätzlich langfristige Alternativkonzepte ohne illegale Methoden entwickeln, dabei das Interesse des Kindes wahren, sonst gäbe es früher oder später auch mit den Behörden Probleme; Zusammenarbeit mit Unternehmern ist sinnvoll (auch wegen Sponsoring); bei Personalsuche könnten auch Lehrer, die sich nicht impfen lassen möchten, Interesse haben"
Auszug aus dem Zoom - Meeting - Protokoll vom 22.07.2021 mit den Anwälten der Mask-Force
https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/21
"A) Welche rechtlichen Grundlagen müssen eingehalten werden beim Gründen einer neuen
Schule/Lerngruppe (damit Kinder als beschult gelten)?
Antwort:
Schulpflicht kann ja nur erfüllt werden, wenn eine „Schule“ im Sinn des Schulgesetzes
besteht.
Grundsatzentscheidung, ob Ersatzschule (=> orientiert sich an Lehrplänen und „ersetzt“
Regelschule) oder Ergänzungsschule (=> Nichtschüler müssen staatlichen Schulabschluss
machen) erforderlich.
Bei Ersatzschulen müssen bestimmte Prozentsätze Mathe, Deutsch, … erfolgen (siehe
Lehrplan); das Personal muss auch eine gewisse Qualifikation nachweisen (Fachleute).
B) Können Schulneugründungen anwaltlich begleitet werden?
Antwort:
ja (konzeptionelle Arbeit muss von Pädagogen kommen); schulrechtlich-versierte Anwälte
wären von Vorteil
C) Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz für Kinder in freien Lerngruppen?
Antwort:
nach Schulgründung genießt man den normalen Unfall-Versicherungsschutz; anders ist es,
wenn es um die Haftpflicht usw. der Schule selbst geht => Schulbehörde anfragen, was die
erwarten
Bei privater Organisation in privaten Räumen dürfte nur Versicherungsschutz unter der
Maßgabe „Besuch bei Anderen“ bestehen. Nur, wenn etwas Einrichtungsartiges besteht,
dürfte es etwas extra zu versichern sein.
D) Habt ihr Erfahrungen mit Freilernen?
Antwort:
nein, rechtlich keine Erfahrungen vorhanden
Empfehlung: grundsätzlich langfristige Alternativkonzepte ohne illegale Methoden entwickeln, dabei das Interesse des Kindes wahren, sonst gäbe es früher oder später auch mit den Behörden Probleme; Zusammenarbeit mit Unternehmern ist sinnvoll (auch wegen Sponsoring); bei Personalsuche könnten auch Lehrer, die sich nicht impfen lassen möchten, Interesse haben"
Auszug aus dem Zoom - Meeting - Protokoll vom 22.07.2021 mit den Anwälten der Mask-Force
https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/21