Thema Impfen/Aufklärung
"Impfproblematik bei Kindern (siehe Flyer und Email vom Sonntag): In einem Video erklärt Bildungsminister Holter (Thüringen), dass alle Fragen der Kids in o.g. Flyer beantwortet werden (Aufklärung) und sie somit, wie es auch auf dem Flyer steht, selbst entscheiden können.
Ab 12 Jahren!
Gymnasium Henfling in Meiningen soll das Pilotprojekt werden. Also frei nach dem Motto "Wir impfen 12-jährige ohne Einverständnis der Eltern, weil sie ja durch den tollen Flyer aufgeklärt wurden.“ Jugendschutz nennt das Alter von 14 als Richtlinie. Grundsätzlich wird es an der
Einsichts- und Vernunftsfähigkeit festgemacht.
Gilt das auch für nicht allgemein empfohlene Impfungen der Stiko? Die Einsichtsfähigkeit kann
doch gar nicht vorhanden sein, da es sich ja noch um eine Studienlage handelt und ja nicht mal Erwachsene und nicht mal Ärzte Einsicht in die Folgen und den evtl. Nutzen haben können?
Antwort:
Es ist problematisch. Eigentlich ist impfender Arzt als Aufklärer zwischengeschaltet; Idealfall
wäre Aufklärung gemeinsam mit Eltern und Kindern – geht an Schulen praktisch nicht.
Dem Arzt wird niemand ankreiden können, er klärt nur auf.
Müssen beide Eltern zustimmen?
Wenn das Kind aufgeklärt ist und die Impfung will, bedarf es einer Einwilligung der Eltern nicht
unbedingt.
Idee: Einschaltung der Familiengerichte zur Frage der Entscheidungsfähigkeit des Kindes
(Analyse, z.B. zu ‘Warum will das Kind sich ggf. impfen lassen?‘) könnte eingeholt werden
5. Wie verhält es sich mit Impfaktionen an Schulen? Erste Impfaktionen an Schulen sind
angelaufen. Wir dürfen ja nicht vergessen, dass es sich um eine bedingte Zulassung handelt, die
sich noch in der Studienlage befindet. Kann man dagegen gerichtlich vorgehen?
Antwort:
Nein, gerichtlich geht da nichts. Nur, weil es räumlich an den Schulen stattfindet, kann man das
nicht unterbinden. Eine medizinische Untersuchung an den Schulen usw. darf ja stattfinden.
Es ist das Unter-Druck-Setzen der Schüler ggf. durch Gruppendynamik / Gruppenzwang, was
problematisch ist. Daher sollte man herausfinden, wer da eingebunden ist, wie die Aufklärung
vor Ort ist usw.
Idee 1: Netzwerknutzung mit Karsten Stahl (Mobbing-Thema), wenn Ausgrenzungen wegen
Nichtimpfung/Impfung erfolgt, könnte/müsste eingebunden werden
Idee 2: Versuch, kleine Elternveranstaltung vor der Schule anzumelden, sich mit informierenden
Plakaten + Flyern hinzustellen, ohne weitere Angriffsflächen zu bieten (ggf. erteilte Auflagen
einhalten), um die Informationen wirklich an die Menschen zu bringen
Idee 3 (Vorsichtsmaßnahme):
Kinder an Impftagen krankmelden (und ggf. auch drumherum, falls sich am Termin etwas spontan verschiebt) und nicht zur Schule schicken (Risiko eines „versehentlich“ geimpften
Kindes ist durchaus vorhanden)"
Auszug aus dem Zoom - Meeting - Protokoll vom 16.07.2021 mit den Anwälten der Mask-Force
https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/20
"Impfproblematik bei Kindern (siehe Flyer und Email vom Sonntag): In einem Video erklärt Bildungsminister Holter (Thüringen), dass alle Fragen der Kids in o.g. Flyer beantwortet werden (Aufklärung) und sie somit, wie es auch auf dem Flyer steht, selbst entscheiden können.
Ab 12 Jahren!
Gymnasium Henfling in Meiningen soll das Pilotprojekt werden. Also frei nach dem Motto "Wir impfen 12-jährige ohne Einverständnis der Eltern, weil sie ja durch den tollen Flyer aufgeklärt wurden.“ Jugendschutz nennt das Alter von 14 als Richtlinie. Grundsätzlich wird es an der
Einsichts- und Vernunftsfähigkeit festgemacht.
Gilt das auch für nicht allgemein empfohlene Impfungen der Stiko? Die Einsichtsfähigkeit kann
doch gar nicht vorhanden sein, da es sich ja noch um eine Studienlage handelt und ja nicht mal Erwachsene und nicht mal Ärzte Einsicht in die Folgen und den evtl. Nutzen haben können?
Antwort:
Es ist problematisch. Eigentlich ist impfender Arzt als Aufklärer zwischengeschaltet; Idealfall
wäre Aufklärung gemeinsam mit Eltern und Kindern – geht an Schulen praktisch nicht.
Dem Arzt wird niemand ankreiden können, er klärt nur auf.
Müssen beide Eltern zustimmen?
Wenn das Kind aufgeklärt ist und die Impfung will, bedarf es einer Einwilligung der Eltern nicht
unbedingt.
Idee: Einschaltung der Familiengerichte zur Frage der Entscheidungsfähigkeit des Kindes
(Analyse, z.B. zu ‘Warum will das Kind sich ggf. impfen lassen?‘) könnte eingeholt werden
5. Wie verhält es sich mit Impfaktionen an Schulen? Erste Impfaktionen an Schulen sind
angelaufen. Wir dürfen ja nicht vergessen, dass es sich um eine bedingte Zulassung handelt, die
sich noch in der Studienlage befindet. Kann man dagegen gerichtlich vorgehen?
Antwort:
Nein, gerichtlich geht da nichts. Nur, weil es räumlich an den Schulen stattfindet, kann man das
nicht unterbinden. Eine medizinische Untersuchung an den Schulen usw. darf ja stattfinden.
Es ist das Unter-Druck-Setzen der Schüler ggf. durch Gruppendynamik / Gruppenzwang, was
problematisch ist. Daher sollte man herausfinden, wer da eingebunden ist, wie die Aufklärung
vor Ort ist usw.
Idee 1: Netzwerknutzung mit Karsten Stahl (Mobbing-Thema), wenn Ausgrenzungen wegen
Nichtimpfung/Impfung erfolgt, könnte/müsste eingebunden werden
Idee 2: Versuch, kleine Elternveranstaltung vor der Schule anzumelden, sich mit informierenden
Plakaten + Flyern hinzustellen, ohne weitere Angriffsflächen zu bieten (ggf. erteilte Auflagen
einhalten), um die Informationen wirklich an die Menschen zu bringen
Idee 3 (Vorsichtsmaßnahme):
Kinder an Impftagen krankmelden (und ggf. auch drumherum, falls sich am Termin etwas spontan verschiebt) und nicht zur Schule schicken (Risiko eines „versehentlich“ geimpften
Kindes ist durchaus vorhanden)"
Auszug aus dem Zoom - Meeting - Protokoll vom 16.07.2021 mit den Anwälten der Mask-Force
https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/20