Zum Thema Sozialgerichtsverfahren
"Auszug Antwort auf den Wartburgkreis (Schulträger):
„Die von Ihnen angesprochenen Gelder des Landes zur Verbesserung des Infektionsschutzes an den
Schulen, sind uns bekannt und bereits in der Umsetzung. Aus diesen Mitteln werden u.a. mobile Luftreinigungsanlagen für die Schulen beschafft, die den Luftaustausch in Räumen mit
schülerstarken Klassen unterstützen sollen. Es sei jedoch darauf verwiesen, dass sie den Luftaustausch mittels Stoßlüftung über die Fenster nicht ersetzen, sondern eben nur
unterstützen. Ebenfalls wird der Einsatz solcher Geräte nicht dazu führen, auf das in der Verordnung enthaltene Trage einer MNB zu verzichten. Hier geht die Regelung der Verordnung
vor.“
Wie ist das in Hinblick auf die Sozialgerichtsverfahren zu bewerten?
Antwort:
Lüftungseinbau müsste eigentlich dazu führen, dass die Maskenpflicht wegfällt.
In den aktuellen Verordnungen ist noch gar keine Aussage zu technischen Vorrichtungen drin,
daher müsste man schauen, was dann bei Schulbeginn gilt.
Es müssten Berechnungen (Luftaustauschmessungen etc.) erfolgt sein, um festzustellen, dass trotz dieser technischen Vorrichtung weiterhin die persönliche Maßnahme des Masketragens erforderlich ist.
Das wäre wahrscheinlich dann also zunächst zu erfragen."
Auszug aus dem Zoom - Meeting - Protokoll vom 16.07.2021 mit den Anwälten der Mask-Force
https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/20
Weitere Infos zur Klage vor den Sozialgerichten:
https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/16
https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/17
"Auszug Antwort auf den Wartburgkreis (Schulträger):
„Die von Ihnen angesprochenen Gelder des Landes zur Verbesserung des Infektionsschutzes an den
Schulen, sind uns bekannt und bereits in der Umsetzung. Aus diesen Mitteln werden u.a. mobile Luftreinigungsanlagen für die Schulen beschafft, die den Luftaustausch in Räumen mit
schülerstarken Klassen unterstützen sollen. Es sei jedoch darauf verwiesen, dass sie den Luftaustausch mittels Stoßlüftung über die Fenster nicht ersetzen, sondern eben nur
unterstützen. Ebenfalls wird der Einsatz solcher Geräte nicht dazu führen, auf das in der Verordnung enthaltene Trage einer MNB zu verzichten. Hier geht die Regelung der Verordnung
vor.“
Wie ist das in Hinblick auf die Sozialgerichtsverfahren zu bewerten?
Antwort:
Lüftungseinbau müsste eigentlich dazu führen, dass die Maskenpflicht wegfällt.
In den aktuellen Verordnungen ist noch gar keine Aussage zu technischen Vorrichtungen drin,
daher müsste man schauen, was dann bei Schulbeginn gilt.
Es müssten Berechnungen (Luftaustauschmessungen etc.) erfolgt sein, um festzustellen, dass trotz dieser technischen Vorrichtung weiterhin die persönliche Maßnahme des Masketragens erforderlich ist.
Das wäre wahrscheinlich dann also zunächst zu erfragen."
Auszug aus dem Zoom - Meeting - Protokoll vom 16.07.2021 mit den Anwälten der Mask-Force
https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/20
Weitere Infos zur Klage vor den Sozialgerichten:
https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/16
https://t.me/ElternStehenAuf_Berlin/17