Verein Gigaherz.ch - Dringende Warnung vor 5G


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Die Finnish Electrosensitivity Foundation hat Dariusz Leszczynski ein Stipendium für EHS-Studien verliehen. Ein Aufruf für freiwillige EHS-Teilnehmer und eine sehr kurze Beschreibung, worum es bei diesem Projekt geht, wurde bereits veröffentlicht.Näheres dazu unter:
https://betweenrockandhardplace.wordpress.com/2022/04/11/grant-awarded-leszczynskis-ehs-project-has-started-and-is-looking-for-additional-volunteers/

Zu diesem Zeitpunkt haben sich über 120 EHS-Personen aus Australien, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Peru, Polen, Schweden, der Schweiz und den USA freiwillig gemeldet und erhalten heute eine E-Mail mit Reihe von Vorfragen.Je mehr Freiwillige sich jedoch an dem Projekt beteiligen, desto robustere und zuverlässigere Schlussfolgerungen zu EHS können gezogen werden.Wenn Sie an EHS leiden undbei Ihnen wurde EHS von einem Arzt diagnostiziert, oder
Sie wurden von einem Arzt untersucht, aber es wurde keine EHS-Diagnose gestellt und Sie trotzdem an einer Teilnahme an diesem EHS-Projekt interessiert sind, dann kontaktieren Sie mich, Dariusz Leszczynski bitte hier:
blogbrhp [at] gmail.com.
Sie können auch einfach den unten stehenden Fragebogen beantworten und an mich, Dariusz Leszczynski zusenden.Der Fragebogen kann hier eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2022/04/Leszczynskis-Fragebogen-D.pdf

Kommentar von Gigaherz.ch

Dr.Dariusz Leszczynski ist einer der schärfsten Kritiker der ICNIRP und der Schweizer Röösli-Forschung. Siehe https://www.gigaherz.ch/wuerde-dr-roeoesli-besser-eine-muenze-werfen/ bitte Datum beachten.MediaDariusz Leszczynski (Bild links) hat uns anlässlich unserer 14. Generalversammlung vom 7. März 2015 in Thalwil mit seiner persönlichen Anwesenheit und einem eindrücklichen Referat beehrt. Grund: 15 Jahre Gigaherz.ch. Das Referat von Darius Leszczynski kann hier mit Simultanübersetzung gesehen und gehört werden. https://www.gigaherz.ch/das-referat-von-dariusz-leszczynski-ist-online/ Bitte etwas Geduld, der Film hat eine lange Anlaufzeit.An seinem neuesten Projekt haben natürlich die Mobilfunkgesellschaften und ihre Zulieferfirmen gar keine Freude. Sie haben deshalb bereits den unter den Pseudonymen «Spatenpauli» und «Dr. Lamarr» agierenden, in Deutschland mehrfach rechtskräftig verurteilten Internet-Mobber und Rufmörder auf das Projekt angesetzt.FAZIT: Alle unter EHS Leidende, unbedingt mitmachen!Media

via Gigaherz https://www.gigaherz.ch/dariusz-leszczynskis-ehs-forschung/


In seiner Sitzung vom 13.April 2022 hat der Bundesrat noch rasch das 38-seitige neue Zauberbuch mit dem Titel «Nachhaltiges Mobilfunknetz» des Bundesamtes für Kommunikation verabschiedet. Nachhaltig dürfte indessen lediglich der technische Unsinn sein, welcher hier von gerissenen Funkfanatikern des BAKOM dem Bundesrat untergejubelt wurde.
Einsehbar unter https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2022/04/bericht_nachhaltiges_mobilfunknetz-1.pdf
Eine erste Stellungnahme dazu.Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 16.April 2022Mit der Inkraftsetzung der neuen Vollzugshilfe des BAFU vom 23. Februar 2021 seien die Rahmenbedingungen geschaffen worden, dass ohne Lockerung der Strahlungsgrenzwerte ein leistungsfähiges 5G-Mobilfunknetz jetzt nicht die erforderlichen 26’500 zusätzlichen neuen Antennenstandorte benötige, sondern lediglich 7500.
Und dadurch könne die Strahlenbelastung der Bevölkerung erheblich reduziert werden.MediaDas lässt einem schon mal den Atem stocken. Jetzt sollen also 7500 neue, zusätzliche Antennenstandorte so viele Endgeräte bedienen können, wie vorher 26’500?
was bedeutet denn das für die Anwohner? Das heisst doch gar nichts anderes, als dass diese «nur» 7500 statt 26’500 Antennenstandorte rund 3.5mal höhere E-Feldstärke erzeugen müssen. Also maximal 17.5V/m.Das deckt sich doch schön mit dem bereits am 28.November 2019 veröffentlichten Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in welchem die Mobilfunkbetreiber ultimativ die Erhöhung des Anlage-Grenzwertes von 5 auf 20V/m verlangt hatten, ansonsten der neue Mobilfunkstandart 5G nicht innerhalb von 5Jahren eingeführt werden könne. Siehe
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2019/12/Bericht-der-bundesr%C3%A4tlich-verordneten-Arbeitsgruppe.pdf
Seiten 11 und 82
Das Blöde an der Sache war nur, dass der Ständerat kurz zuvor, am 8.März 2018 eine solche Lockerung bereits zum zweiten mal innert 18 Monaten abgelehnt hatte. Also musste man sich dringend etwas einfallen lassen um sowohl das Parlament wie das Volk zu übertölpeln.Als Erstes versuchten es die Mobilfunkbetreiber damit, in den Baugesuchen bei den 5G-Antennen so unmöglich schwache Sendeleistungen anzugeben, dass sogar funktechnische Laien merken mussten, dass unmöglich 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit mit 10mal weniger Leistung übertragen werden können wie bei den 3G- und 4G-Antennen auf dem selben Mast.Als die Gerichte infolge vorgelegtem, erdrückendem Beweismaterial von Seiten der Schutzorganisationen nicht mehr länger im Stande waren, diesen Schwindel zu decken, musste tiefer in die Trickkiste gegriffen werden.Frau Sommaruga sagt, sie biete keine Probleme sondern Lösungen
Mit der Inkraftsetzung der Eingangs erwähnten neuen Vollzugshilfe des BAFU vom 23. Februar 2021 durch den Eintrag einer neuen Ziffer 63 in Anhang 1 der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) glaubt Frau Sommaruga, die Vorsteherin des Departementes UVEK, das Ei des Kolumbus gefunden zu haben. Leider hat Frau Sommaruga nicht realisiert, welche 2 oberfaulen Tricks ihr dabei von ihren Chefbeamten unterschoben wurden.
Weil adaptive 5G-Antennen nicht mehr gleichmässig in einen 120°-Kreissektor einstrahlen, sondern die Handys, Tablets und Router dorthin verfolgen wo sie sich befinden, sollen in der Strahlung, das heisst zwischen den im Millisekunden-Tempo im Sektor herumrotierenden Signalisierungs- und Datenbeams (Strahlenkeulen), angeblich Lücken und Pausen entstehen. Weil das noch nicht genügt, soll für die 5G-Technologie nicht mehr der Spitzenwert bei maximaler Datenübertragung als Grenzwert genommen werden, sondern ein 6-Minuten…


Am 21.Dezember 2021 gab unser Bundesamt für Gesundheit ein Faktenblatt für WLAN heraus, welches es in sich hat. Eine Schweizer Studie zeige, dass WLAN-Strahlung im Mittel rund 1500mal kleiner als der Grenzwert sei. Und, Zitat: Die höchsten gemessenen Strahlungswerte sind rund 400mal kleiner als der Grenzwert. Ende Zitat.

Und rot hervorgehoben:
Zitat: Die vorhandenen Studien zur hochfrequenten Strahlung von WLAN zeigen weder gesicherte Erkenntnisse noch plausible Hinweise zu gesundheitlichen Gefahren. Schutzmassnahmen gegen die elektromagnetische Strahlung von WLAN sind deshalb für alle Bevölkerungsgruppen nicht erforderlich. Ende Zitat.Eine Kritik von Hans-U. Jakob
Präsident von Gigaherz.chDem blutigen Laien mag das einleuchten, doch der Fachmann wundert sich erst einmal ob so viel Unverfrorenheit. Denn da hätte ganz gross stehen müssen, welche Grenzwerte denn da gemeint sind!
Der Immissionsgrenzwert oder der Anlage-Grenzwert nach NISV? Oder am Ende etwa noch der SAR-Wert? Ein SAR-Wert welcher lediglich den Wärmeeintrag in Watt pro kg Körpergewicht in den Körper berücksichtigt und für uns kein Thema ist, weil wir Mobilfunkstrahlung nicht mit dem Fieberthermometer messen, sondern mit dem Strahlungsmessgerät. Und hier hätte noch gesagt werden müssen, um welchen SAR-Wert es sich handelt? Ob bei Ganzkörper- oder Teilkörperbestrahlung?Welche Grenzwertregelung im Eingangstext gemeint ist, geht auch aus den nachfolgenden 10 Seiten, in welchen die verschiedenste Arten von Grenzwerten vorgestellt werden, nicht hervor. Erst im Schlusskapitel 5, «Rechtliche Regelung» wird auf die Empfehlungen des europäischen Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern von 0Hz bis 300GHz,   Bezug genommen.
Halooo! Seit wann sind wir jetzt in der EU? Und 1999, das war vor 23 Jahren, das sind in der Funktechnik mehr als 4 Generationen und übrigens gab es damals weit und breit noch kein WLAN.Und ganz verschämt im Schlusswort steht dann noch, Zitat: Die Access Points von öffentlich zugänglichen Hotspots sind stationäre Sendeanlagen und fallen damit in den Geltungsbereich der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Da die maximal erlaubte Sendeleistung von WLAN Access Points unterhalb von 6Watt ERP liegt, sind sie von einer vorsorglichen Emissionsbegrenzung ausgenommen, das heisst, sie müssen keinen zusätzlich reduzierten Anlagegrenzwert einhalten. Hingegen müssen Hotspots die weniger strickten Immissionsgrenzwerte der NISV einhalten, falls der ganze menschliche Körper mit der Strahlung exponiert ist. Ende Zitat (Rest unwesentlich da in der Realität nicht vorkommend)Jetzt kommen wir der Sache schon näher
Also, nach Juristenlogik statt gesundem Menschenverstand, müssten WLAN Hotspots nur noch den Immissionsgrenzwert von 61V/m einhalten. Dies weil die Sendeleistung weniger als 6Watt ERP betrage.
Das mag wohl für Sendeantennen auf einem Sendemast oder auf einem Hausdach zutreffen, da wo die Entfernung zum betroffenen Menschen sowieso über 10m ausmacht. Beim WLAN reden wir jedoch von cm und nicht von m.
Der gesunde Menschenverstand der BAG-Juristen reicht offensichtlich auch nicht über die 10cm hinaus. Denn der Grenzwert von 61V/m gelte dann nur für die öffentlich zugänglichen Access-Points. Private, die nur per Passwort benutzt werden können, die Öffentlichkeit (Nachbarn) aber genau gleich belasten, jedoch nicht.Item, diese Diskussion ist sowieso überflüssig, denn seit Erscheinen des BERENIS-Sondernewsletters vom Januar 2021 sind bei WLAN-Frequenzen von 2400MHz, bereits die Anlagegrenzwerte von 6V/m, welche bis anhin als Vorsorgewerte gemäss USG galten, zu Gefährdungswerten auf hoher Stufe geworden. Klar und deutlich steht da nämlich, dass oxidativer Zellstress bei E-Feldstärken im Bereich des Anlage-Grenzwertes auftrete.
BERENIS ist die offizielle Beratergruppe des Bundesrates in…


Jahrelang wurden im Steinbruch Blausee-Mitholz teilweise kontaminiertes Aushubmaterial aus dem Ausbau der Lötschberg-Bahnlinie eingelagert. Die Kontrolle des angelieferten Materials wurde der gesetzlich geregelten eigenverantwortlichen Selbstkontrolle der involvierten Unternehmungen überlassen. Bis zu dem Tag, an welchem im nahen Blausee zehntausend Forellen elendiglich verendeten. Dann ging das Geschrei in der bernischen Politik los und die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates forderte eine rigorose Untersuchung. Das Ergebnis: Eigenverantwortliche Selbstkontrolle von involvierten Unternehmungen funktioniert nicht.Von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 15.3.2022Die Parallelen zum QS-SystenParallel-Betrachtungen zum sogenannten Qualitätssicherungssystem, welches bei Mobilfunk-Sendeanlagen sicherstellen soll, dass an allen umliegenden Orten empfindlicher Nutzung, wie in Wohnräumen, Schulräumen, Krankenzimmern und Innenraum-Arbeitsplätzen die Strahlungsgrenzwerte nicht überschritten werden, drängen sich unweigerlich auf.
Dieses umstrittene Sicherheitssystem soll Solches angeblich mittels ständiger Kontrolle der von den Sendeantennen abgestrahlten Sendeleistungen und Senderichtungen sicherstellen können. Nur dass diese angeblich so zuverlässige Überwachung ebenfalls auf der bundesgerichtlich hochgelobten, eigenverantwortlichen Selbstkontrolle der Mobilfunkbetreiber beruht.Das geschieht, indem die Mobilfunkbetreiber den kantonalen Umweltämtern alle 2 Monate ein postkartengrosses Formular übermitteln, auf welchem sie der Behörde mitteilen, auf welchem der 18’000 Antennenstandorte der Schweiz und auf welcher der 162’000 Einzelantennen, sie die bewilligte Sendeleistung oder Senderichtung nicht eingehalten hätten. Bitte jetzt nicht lachen! Bundesrichter glauben nämlich, dass das funktioniere.
Sie glauben noch viel mehr, nämlich dass die kantonalen Umweltämter, die auf die Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber keinerlei Zugriff haben, diese Informationen auch in der Datenbank des Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Biel bekommen. Nur dass die Datenbank des BAKOM keine automatisierte Datenbank, das heisst kein Spiegelbild dessen ist, was in den Steuerzentralen eingegeben ist und noch viel weniger von dem was auf den Antennen im Land draussen läuft, sondern nur das enthält was die Mobilfunkbetreiber bei der Inbetriebnahme einer Anlage dort von Hand eingegeben haben. Zuzüglich allfälliger Modifikationen. Freiwillig in völliger Eigenverantwortung, versteht sich. Aber erklären Sie das mal einem Bundesrichter! Die können da keine Sicherheitslücke erkennen, das ist viel zu kompliziert.Media
Bild oben: Steuer- und überwachungszentrale des Swisscom-MobilfunknetzesBundesrichter glauben sogar noch das da: Es genüge, wenn das sogenannte Qualitätssicherungssystem in den Steuerzentralen der Mobilunkbetreiber alle 24 Stunden einmal eine automatische Prüfroutine starte um die bewilligten mit den gefahrenen Werten zu vergleichen. Das Ergebnis dieser Prüfung werde dann alle 2 Monate mit obgenanntem Formular den kantonalen Umweltämtern mitgeteilt. In völliger Eigenverantwortung versteht sich. Die Verantwortlichen sind doch alles Ehrenmänner! Genau so wie diejenigen in Blausee-Mitholz.Noch etwas: Alle 24 Stunden einmal kontrollieren, heisst wohl morgens um 2 Uhr, wenn die Mobilfunknetze am ruhigsten sind und nicht etwa dann wenn diese in der Rash-Hour pro Minute ihren Zustand ca 100mal ändern.Neuhaus zeigt sich einsichtig und zerknirscht.Laut Untersuchungsbericht sind in Blausee-Mitholz vom kontaminierten Aushubmaterial bereits 1000 Tonnen wieder ausgegraben und verbrannt worden. Weitere 4000 Tonnen warten noch darauf.
In der Sitzung des grossen Rates des Kantons Bern vom 9.März 2022 zeigte sich der kantonale Baudirektor Christoph Neuhaus, wohl im Hinblick auf die anstehende Wiederwahl, einsichtig und zerknirscht. Da müsse…


Media
Bild: Die Jekami-Einsprecherei soll stark eingeschränkt werden.Am Freitag 4.März 22 will eine Plenarversammlung der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) über weitere Vereinfachungen bei Baubewilligungsverfahren für Mobilfunk-Sendeanlagen beschliessen. Das hesst, das ohnehin schon knappe Mitwirkungsrecht der betroffenen Bevölkerung soll noch weiter eingeschränkt werden.Die BPUK ist jedoch kein Sachverständigen-Gremium, sondern ein Verein von kantonalen Regierungsräten und Regierungsrätinnen, meistens Juristen und Juristinnen, die über keinerlei Fachwissen in Funktechnik, Biologie und Medizin verfügen. Gigaherz.ch hat deshalb am 1.März das nachfolgende Schreiben verschickt. Für den Fall, dass dieses ungelesen im grossen runden Einloch-Einweg Ordner abgelegt wurde, setzen wir diesen Klartext zu Handen der Wählerschaft anlässlich der nächsten Regierungsratswahlen, auch noch hier:An die
Bau-, Planungs- und Umwelt-
direktoren-Konferenz BPUK
Geschäftsstelle – Generalsekretariat
Haus der Kantone – Speichergasse 6
Postfach
3001 BernSchwarzenburg, 28.2.22

Betriff: Ihre Plenarversammlung vom 4.März 2022.
Genehmigung der überarbeiteten BPUK-Mobilfunk-empfehlungen.Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,Wir möchten der Plenarversammlung vom 4.März 2022 Folgendes zur Kenntnisnahme unterbreiten:Der Verein Gigaherz.ch als älteste und erfahrenste Schutzorganisation vor nichtionisierender Strahlung gedenkt Ihre Empfehlungen in Sachen 5G nicht zu akzeptieren.

Begründung:
Wir hegen sehr grosse Zweifel an der Fachkundigkeit Ihrer Mitglieder, was Funktechnik, insbesondere 5G, sowie Biologie und Medizin betrifft.Ferner hegen wir grosse Zweifel an der verfassungsmässigen Zuständigkeit ihrer Organisation, in diesen Fachgebieten irgendwelche Rechtsanwendungen verordnen zu könnenWas wir gar nicht akzeptieren und mit allen legalen Mitteln weiterhin  bekämpfen werden, selbst wenn Solches vom ebenfalls nicht fachkundigen Bundesrat verordnet wurde, sind folgende Punkte:a) Der Korrekturfaktor nach NISV Anhang 1, Ziffer 63b) Der 6-Minuten Mittelwert an Stelle der korrigierten maximalen ERP.Wir betrachten diese 2 Punkte als arglistige Täuschung der Bevölkerung um mittels einer hinterlistigen Trickserei, auf höchst fragwürdige Art den Anlagegrenzwert von heute 5V/m (gemischte Anlagen) bis auf 16V/m zu erhöhen.Der BERENIS Sondernewsletter vom Januar 2021 zeigt ganz klar auf, dass oxidativer Zellstrss bereits im Bereich des Anlagegrenzwertes von 5V/m auftritt. Im Klartext heisst das, biologische Schadenwirkungen durch EMF-Exposition, messbar durch Biomarker in Blut und Organen, DNA-Schädigung, Schädigung von Nervenzellen und deren Meyelinumhüllungen, krankhafte Gewebeveränderungen, Beeinträchtigung der Reproduktion (Spermien), reduzierte Gedächtnis-, Lern- und Orientierungsvermögen und erhöhten Zelltod (Apoptose).Diese unüberhörbare Warnung hat indessen das Bundesamt für Umwelt nicht davon abgehalten, 4 Wochen später, am 23.Februar 2021, einen entsprechenden Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur NISV für die Einführung des obgenannten Korrekturfaktors und des 6Minuten-Mittelwertes herauszugeben, um damit den Weg zu einer aus unserer Sicht kriminellen Grenzwert-Lockerung vorzubereiten.Am 17. Dezember 2021 wurden dann diese hinterlistigen Bestimmungen vom Bundesrat in die NISV, Anhang 1, Ziffer 63 überführt und per 1.1.2022 in Kraft gesetzt.Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir weder den obgenannten Nachtrag zur Vollzugsempfehlung, noch den Bundesratsbeschluss vom 17.Dezember 2021 akzeptieren, und mit Antrag auf Normenkontrolle bis ans Bundesgericht und nötigenfalls an den EMGR bringen werden.Mit freundlichen GrüssenGigaherz.ch
Schweiz. IG Elektrosmog-BetroffenerRechtsgültig unterzeichnet vom
Präsident und einem Mirtglied des Vorstandes.Kopie an…


Das haben wir erwartet: Nämlich dass der Sondernewsletter von BERENIS vom Januar 2021 über den Oxydativen Zellstress von den Mobilfunkbetreibern und den Bundesämter zum Verschwinden gebracht oder zumindest bis zum geht nicht mehr verfälscht werden muss, um die Milliardeninvestitionen in den Funkdienst 5G noch irgendwie zu retten. BERENIS ist die vom Bundesrat eingesetzte wissenschaftliche Arbeitsgruppe in Sachen nichtionisierender Strahlung. (sprich Elektrosmog)Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 22.2.2022Nachdem das offensichtlich vom Mobilfunk völlig begeisterte, voreingenommene Bundesgericht im Urteil 1C_375/2020 vom 5.Mai 2021 den BERENIS Sonderewsletter vom Januar 2021 hochkant aus den Akten geworfen hat, da angeblich zu spät eingereicht (!), schrieb Gigaherz am 24.Nov. 2021 unter https://www.gigaherz.ch/konzernanwaelte-schmeissen-faule-eier-nach-berenis/
Zitat: Lange wird sich das Bundesgericht, von frustrierten Anwälten etwa auch «Lotterie Romande» genannt, diese böswillige Praxis nicht mehr leisten können, denn es sind unterdessen mehrere Verfahren mitsamt «rechtzeitig» eingebrachtem BERENIS-Sondernewsletter unterwegs. Ende Zitat.Media
Bild oben: Archiv für unliebsame Studien am Haupteingang des Bundesamtes für Umwelt in Ittigen bei Bern.Das Erwartete ist nun eingetroffen
Das durchaus in Sachen Funktechnik, Biologie und Medizin nicht besonders fachkundige Bundesgericht macht nun, was es in solchen Fällen immer tut, es frägt das BAFU (Bundesamt für Umwelt) resp dessen Abteilung Recht, was da ins Urteil zu schreiben ist.
Dessen Abteilungsleiter, ein Dr. jur, ein in Sachen Funkstrahlung, Biologie und Medizin kaum Fachkundigder, dafür schätzungsweise in der 34.Lohnklasse des Bundes (mit Monatslohn Fr. 20’000) macht aus dem BERENIS Sondernewsletter kurzerhand Kleinholz. Entlöhnt mit dem Geld vom Volk, welches er eigentlich schützen sollte.Das Gutachten des BAFU vom 28, Januar liegt Gigaherz in voller Länge vor. Der Bundesjurist, dem der Dr.hc (Honoraris Causa) so gut wie sicher ist, kommt nach langen Erwägungen in Kapitel 3.1 zu folgenden Schlüssen.

Zitat: In den erwähnten Publikationen kommen die Autorin und der Autor jeweils zu denselben Schlüssen: Sie halten fest, dass die Mehrzahl der Zell- und Tierstudien Hinweise auf vermehrten oxydativen Stress bei Exposition mit nichtionisierender Strahlung liefert. Auch unter Berücksichtigung methodischer Schwächen der beurteilten Studien zeichnet sich somit der Trend ab, dass die Exposition durch nichtionisierende Strahlung, auch im niedrigen Dosisbereich, zu zumindest vorübergehenden Veränderungen des oxydativen Gleichgewichts führen kann. Ob damit auch langfristige oder gesundheitliche Auswirkungen für den Menschen verbunden sind, lässt sich aus den Studien nicht ableiten. Das Vorhandensein und die Produktion von reaktiven oxydativen Molekülen, die mit oxydativem Stress zusammenhängen, ist nicht per se als schädlich zu bezeichnen. Dazu kommt auch, dass Organismen und Zellen in der Lage sind, auf oxydativen Stress zu reagieren. Um die Beobachtungen besser zu verstehen und zu bestätigen und eine verlässliche Evaluation bezüglich gesundheitsrelevanter Effekte vorzunehmen sind weitere Untersuchungen erforderlich. (vergl. BERENIS-Newsletter Sonderausgabe vom Januar 2021 Seite 8) Ende ZitatWieviel von obigen Zeilen tatsächlich in irgendwelchen Studien steht und wie viel der hochkarätige Bundesjurist selber dazugedichtet hat, ist nicht ersichtlich. Ganz klar ersichtlich ist jedoch, dass im zitierten Sondernewsletter von BERENIS vom Januar 2021 etwas komplett anders steht. Nämlich Zitat:Schlussfolgerungen:
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl…


In den von den Gemeinde- oder Kantonsbehörden erteilten Baubewilligungen für Mobilfunk-Sendelagen gibt es am Schluss jeweils ein Kapitel «Auflagen» die erfüllt werden müssen, bevor eine Anlage in Betrieb genommen werden darf. Wer hier genau hinschaut, hat des Öfteren mit den Tränen zu kämpfen.Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 14. Febr. 2022Unter dem Kapitel «Bauabnahme» diktieren die Luzerner Gemeinden in ihren Baubewilligungen jeweils nachstehende Bedingungen. Diese haben sie nicht etwa selber erfunden, sondern schön brav, Wort für Wort in den Vorgaben des kantonalen Amtes für Umwelt und Energie (UWE) und der Dienststelle Raum und Wirtschaft (RAWI) abgeschrieben. Offensichtlich ohne nur eine Sekunde zu überlegen, welche unmöglichen Strapazen sie sich da selbst aufbürden.Bauabnahme:
Zitat: Im Rahmen der Inbetriebnahme der Anlage, muss eine Bauabnahme durch die Leitbehörde (Gemeinde) durchgeführt werden. Es sind dabei die Verwendeten Antennen sowie deren genaue Lage zu überprüfen und mit den im Standortdatenblatt bewilligten Angaben (Antennentyp, Azimut und Neigungswinkel) zu vergleichen. Zudem muss geprüft werden, ob sämtliche Auflagen erfüllt sind. Sind die bewilligten Angaben nicht eingehalten und/oder sind nicht alle Auflagen erfüllt, darf die Anlage nicht weiterbetrieben / nicht in Betrieb genommen werden. Ende Zitat. (Die Klammern wurden nicht von Gigaherz gesetzt)Einsprechende und Beschwerdeführende dürfen hier ruhig einmal den Antrag stellen, dabei zu sein, wenn der Bauverwalter der Gemeinde oder eventuell der Gemeindeschreiber höchst persönlich oder vielleicht sogar die Gemeindepräsidentin, die diesen Blödsinn  unterschrieben haben, auf den freistehenden 25m hohen Mast steigen und dort im Klettergurt hängend, mit der Lupe die chinesischen Typenschilder der Antennen entziffert, oder mit dem GPS-gestützten Justiergerät das eingestellte mechanische Azimut (Senderichtung) der Antennen überprüft, oder mit der elektronischen Wasserwaage den mechanischen vertikalen Abstrahlwinkel kontrolliert.
25m ist nur eine mittlere Höhenangabe. Es gibt geplante freistehende Mobilfunkmasten bis zu 55m Höhe, Zum Beispiel in Andelfingen (ZH)Des Weiteren ist es den Gemeindebehörden und übrigens auch den Kantonsbehörden nicht im Entferntesten möglich, die in den Steuerzentralen eingestellten und nur dort einsehbaren Sendeleistungen und elektronisch gesteuerten vertikalen Abstrahlwinkel (Electr. Downtilt) einzusehen. Ebenso wenig die neuerdings für 5G geforderten Parameter wie Korrekturfaktor und Leistungsbegrenzung. Dafür wäre ein Zugriff auf die Steuerzentralen per Internet erforderlich und diesen haben weder Gemeinden noch Kantone. Bliebe natürlich noch die Möglichkeit rasch nach Bukarest zu reisen, wo sich die Steuerzentralen des Schweizerischen SUNRISE- und SALT-Netzes befinden, welche von HUAWEI betrieben und gewartet werden. Um dort unangemeldet einzumarschieren und mit den unter chinesischer Führung arbeitenden rumänischen Operatoren ins Gespräch zu kommen, wären dann allerdings rumänische und chinesische Sprachkenntnisse von Vorteil. Was von luzernischen Gemeindeangestellten nebst schwindelerregenden Kletterkünsten offensichtlich erwartet wird.MediaEs gibt auch Antennen die etwas leichter zugänglich sind.
So wie etwa diese an der Schänzlistrasse in Bern. Da für diesen Standort ein denkmalgeschütztes Gebäude ausgewählt wurde, durfte auf dem Dach kein Antennenmast erstellt werden und die Antennenkörper mussten im Innern des Estrichs an verschiedenen Balken montiert, durch Ziegel aus Kunststoff hindurchstrahlen. Was das Bernische Amt für Gebäudeversicherungen nicht daran hinderte, unter Auflagen zur Bedingung zu machen, der Antennenmast, (den es gar nicht gibt) müsse mit Blitzableitern gemäss Merkblatt Electrosuisse versehen werden. Kostenpunkt für die weise Entscheidung Fr. 100.-
Daraus kann…


Um es vorwegzunehmen: Das einzige europäische Land, welches diesen wahnwitzigen Terminplan zur Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G bisher am besten eingehalten hat, ist der Nicht-EU-Staat Schweiz!

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Bild oben: Sind wir jetzt die Versuchskaninchen für den Rest der Welt?Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 1.Februar 2022Laut dem Rechnungshof der EU
Hätten die Mitgliedstaaten das niederbandige Spektrum 700 oder 800MHz, von uns liebevoll «die Bluffer-Boxen» genannt (da kein echtes 5G, sondern ohne nennenswerte  Geschwindigkeits- und Leistungszunahme lediglich mit Softwareanpassungen über bisherige Antennen ausgestrahlt), bis zum 30. Juni 2020 zur Verfügung stellen sollen.Das Mittelband im 3.4-3.6 Gigahertz Band, das heisst das Hochleistungs-5G mit der MIMO- und Beamforming-Technologie, populistisch ausgedrückt mit den im Millisekunden-Takt rotierenden Datenkeulen (Beams), zu Tausenden direkt auf die Handy-Nutzer abgeschossen, hätten bis zum 31. Dezember 2020 folgen sollen.Ebenfalls das Hochbandspektrum im 26 Gigahertz-Bereich bis zum 31. Dezember 2020.Der EU-Rechnungshof jammert: Bis Ende 2020 hatten die Mitgliedstaaten jedoch weniger als 40% der insgesamt verfügbaren Frequenzbänder auf 5G zugewiesen

– Das 700 oder 800MHz-Band wurde lediglich in 13 von insgesamt 27 Mitgliedstaaten zugewiesen.
– Das 3,6-GHz-Band wurde erst in 17 von 27 Mitgliedstaaten verwirklicht und
– Das 26-GHz-Band erst in vier Mitgliedstaaten.

Ende Oktober 2021 sah es nicht viel besser aus. Immerhin war die Zuweisungsquote auf 53 % der verfügbaren Bänder gestiegen.Jetzt will die EU-Kommission die «fehlbaren» Länder sanktionieren.Die EU-Kommission stellt fest: Ende November 2021 waren in Sachen 5G insgesamt 23 Vertragsverletzungsverfahren im Gang. Während die Kommission die Vertragsverletzungsverfahren gegen sechs Mitgliedstaaten (Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Malta, Österreich und Tschechien) in Kürze einstellen wird, muss die Kommission die Fälle der übrigen 17 Mitgliedstaaten möglicherweise vor den Gerichtshof der Europäischen Union bringen.Wer zum Teufel kommandiert das?Wer zahlt befiehlt, ist eine altbekannte Weisheit.
Man höre und staune. Bezahlt haben diese, aus unserer Sicht kriminellen 5G- Entwicklungen nicht etwa die Mobilfunkgesellschaften und ihre Zulieferer, sondern die EU. Das heisst der EU-Rechnungshof.
Und zwar mit 4 Milliarden uns unbekannter Herkunft sowie 1,9 Milliarden aus dem laufenden EU-Haushalt.
Diese 5.9 Milliarden scheinen einfach so ein Geschenk an die Mobilfunkindustrie zu sein? Denn von einem rückzahlbaren Darlehen von weiteren, zusätzlichen 2.5 Milliarden ist lediglich von der EU-Investitionsbank die Rede.Wer steckt hinter diesem gigantischen Geldberg?

Was sind da für gewaltige Kräfte am Werk, die mit Milliarden nur so um sich schmeissen? Sollen wir uns da noch länger als Verschwörungstheoretiker beschimpfen lassen? Und weshalb ist ausgerechnet die Schweiz das einzige Land, welches die Befehle dieses Himmelfahrtskommandos bisher am genauesten ausgeführt hat?
Sind wir die Versuchskaninchen für den Rest der Welt?Die obigen Zahlen stammen allesamt aus dem Sonderbericht «5G-Einführung in der EU – Die Verzögerungen bei Auf- und Ausbau der Netze und ungelöste Sicherheitsprobleme»
Bei uns abrufbar unter https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR22_03/SR_Security-5G-networks_DE.pdfAuch Interessant ist der 2. Teil dieses Berichtes über die ungelösten Sicherheitsprobleme.Wer da glaubt, in den rund 30 Seiten in welchen sich der Bericht mit Sicherheitsproblemen befasst, sei etwas über die Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier, Flora und Fauna, zu finden, irrt sich schwer. Dieses Thema ist weder für die…


Es gibt gleich zu Beginn des neuen Jahres 2 Bundesgerichtsentscheide, bei welchen sich das Bundesgericht weigert, zur Sache Stellung zu beziehen und lieber den Notausgang nimmt.Media
von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 12.Januar 2021Der erste Fall betrifft das Ausstandsbegehren, gestellt von Gigaherz.ch gegen 3 Berner Verwaltungsrichter wegen fehlenden Kenntnissen in Sachen Mobilfunktechnologie, nichtionisierender Strahlung, Biologie und Medizin. Betreffend einem Mobilfunk-Fall von welchem die 3 Berner Verwaltungsrichter behauptet haben, ihr Urteil sei ein Leiturteil. Gigaherz.ch dagegen hat nachgewiesen, dass es eher ein kolossales Fehlurteil, denn ein Leiturteil ist. Grund dazu gaben die Verwaltungsrichter, indem sie das von den Beschwerdeführenden eingereichte Beweismaterial im Umfang von 20 Seiten in ihren Erwägungen nicht einbezogen, sondern das antizipierte Beweisverfahren angewendet haben. Das antizipierte Beweisverfahren ist ein Verfahren, welches es angeblich einer urteilenden Behörde freistellen soll, nur diejenigen Beweismittel einzubeziehen, die ihr passend erscheinen. Das sind dann natürlich diejenigen von Swisscom und den Bundesämtern und nicht im Entferntesten diejenigen einer «Hand voll unbelehrbarer Querulanten.»Da in der ganzen Schweiz  ca. 1100 Baubeschwerden sistiert worden sind, bis im oben zitierten, angeblichen Musterfall ein Bundesgerichtsurteil vorliege, kam es zu einer überaus heiklen Situation auf dem Bundesgericht. Man stelle sich vor, die hätten Gigaherz.ch Recht gegeben und zugeben müssen, dass die 3 Berner Koryphäen tatsächlich nichts von der Sache verstehen. (!)
Offenbar hat Gigaherz.ch das Bundesgericht in eine dermassen heikle Situation gebracht, dass die Bundesrichter Kneubühler, Haag und Müller, Hals über Kopf «davongerannt» sind und den Notausgang genommen haben.Gigaherz hätte das Ausstandsbegehren zu spät gestellt, meinen die Drei. Das hätte Gigaherz spätestens 3 Tage, nach der Veröffentlichung des angeblichen «Leiturteils, einreichen müssen. Da Gigaherz.ch aber die sonst übliche Beschwerdefrist (30Tage)  genutzt, und sich «erst» nach 16 Tagen gemeldet hätte, würde ihr Begehren gar nicht erst behandelt. Ein perfekter Notausgang!Damit verstösst das Bundesgericht gegen seine eigenen Richtlinien, die da sagen, dass bei Laienbeschwerden überspitzter Formalismus nicht angewendet werden darf. Das mit der überaus kurzen Frist für Ausstandsbegehren, konnten wir von Gigaherz als juristische Laien ja gar nicht wissen und gilt inflolgedessen unseres Erachtens als überspitzter Formalismus. Urteil Nr. 1C_364/2021Der zweite Fall betrifft unser Ausstandsbegehren gegen einen urteilenden Mitarbeiter der Fachstelle Immissionsschutz des Kantons Bern. Wegen dessen Teilnahme an Propagandaveranstaltungen der Mobilfunkbetreiber pro 5G, an sogenannten Turnhallen-Partys, haben wir Herrn ZI in mehreren Baurechts-Verfahren als nicht neutral oder gar als Parteivertreter beschrieben.
Das hat dem Präsident der Hochbau- und Raumplanungskommission Schwarzenburg, einem pensionierten höheren Bundesbeamten, gar nicht gefallen. Dieser verlangte eine gerichtliche Untersuchung, das heisst einen Zwischenentscheid über unser Ausstandsbegehren.
Da Herr ZI unterdessen pensioniert wurde, mussten wir notgedrungen das Begehren auf die gesamte Fachstelle Immissionsschutz ausdehnen, da ZI’s Nachfolger noch nicht bekannt war und dieser dann ungehindert mit der Unterstützung der Mobilfunker an Turnhallenpartys hätte fortfahren können.Da schon das Verwaltungsgericht auf unser Ausstandsbegehren nicht eingetreten war, schützte das Bundesgericht dessen Entscheid, dass nicht ganze Amtsstellen in den Ausstand versetzt werden können, sondern nur namentlich genannte Amtspersonen.Sehr lustig am Bundesgerichtsurteil ist die Behauptung, dass Gigaherz.ch im Übrigen das…


Duzende von farbigen Ordnern, 2 übergrosse Bildschirme und eine weisse Katze seien etwa das, was einem als Erstes  im Untergeschoss-Büro des Einfamilienhauses in Schwarzenburg auffalle, welches dem Doyen unter den Schweizer Mobilfunkkritikern als Kommando-Zentrale diene, schrieb der TA-Journalist Hans Brandt in seinem Artikel in den TA-Medien. Dieser hätte eigentlich die Mobilfunk-Kritiker als Verschwörungstheoretiker im Verbund mit den Corona-Massnahmekritikern darstellen sollen. Hans Brandt, ein in die Schweiz zurückgekehrter, langjähriger Auslandkorrespondent wurde dann anlässlich seines Besuches am 7. Dezember in Schwarzenburg sehr rasch anderer Meinung.
Zum TA-Artikel: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/12/TA_14-12-21.pdfMedia
Bild oben: Mimutschka oder kurz Mimi genannt, unterdessen zu einer der berühmtesten Katze der Schweiz geworden, meint auch: «Mir blybe drann – äs isch de nid für d’ Katz»von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Einige Worte zum Jahreswechsel 2021-2022

2021. Im zweiten Corona-Seuchenjahr, spitzte sich die Lage, auch was nichtionisierene Strahlung (Elektrosmog) betrifft, immer weiter zu und endete schliesslich Mitte Dezember mit einem Verrat des Bundesrates, indem dieser die Gesundheit seiner Bevölkerung mittels einer hinterlistigen, geradezu kriminellen Lockerung der Strahlungs-Grenzwerte an die Mobilfunkbetreiber verkaufte. Das ganze dramatische Geschehen kann anhand dieses Links verfolgt werden, welcher alle auf Gigaherz.ch veröffentlichten News, in chronologischer Reihenfolge sichtbar macht. https://www.gigaherz.ch/category/archiv/2021 war zudem, was nichtionisierende Strahlung (Elektrosmog)  betrifft, gekennzeichnet durch eine völlige Verluderung des Schweizerischen Rechtssystems.

Es verfügen und urteilen Leute, die von Mobilfunkstrahlung nicht nur nichts, sondern rein gar nichts verstehen. Die Begriffe wie MIMO, Beamforming, Antennendiagramm, TILT, Antennengewinn, ERP, Dämpfungsfaktoren, Mehrwegausbreitung, Wellenlängen, Leistungsflussdichten, usw sind für diese Leute spanische Dörfer. Tauchen diese Begriffe in Einsprachen und Beschwerden auf, werden diese kurzerhand als Verschwörungstheorien klassiert, mit welchen man sich dank des antizipierten Beweisverfahrens erst gar nicht beschäftigen muss.
Das antizipierte Beweisverfahren erlaubt es der urteilenden Behörde nämlich, nur auf diejenigen Beweismittel abzustellen, die ihr glaubwürdig scheinen. Und das sind doch, auch wenn man von der Sache nur Bahnhof versteht, diejenigen von SSS (Swisscom, Sunrise und SALT). Die wissen doch um was es geht und sicher nicht die paar Querulanten der Einsprecherbanden. Das führte 2021 so weit, dass Einsprachen und Beschwerden von den Behörden und Gerichten nicht einmal mehr gelesen werden. Sobald «Mobilfunk» oder etwa gar noch «5G» auf dem Aktendeckel steht, heisst das: Unbedingt bedenkenlos durchwinken. Aus den Argumentarien von SSS rasch ein paar markante Sätze abschreiben, auch wenn man deren Bedeutung überhaupt nicht versteht, und fertig ist die Baubewilligung.
Manchmal führen solche Verfügungen und Bewilligungen dazu, dass es zu Arbeitsüberlastung bei den Tierärzten kommt, weil weitherum sämtliche Rösser vor Lachen Bauchweh bekommen.Weniger lustig ist es dann, wenn 20-seitige Gutachten eines Dipl.Ing.ETH mit 40-jähriger Berufserfahrung einfach mit einem einzigen lapidaren Satz mit folgendem Wortlaut abgetan werden: «An der Auffassung des Gerichts konnte auch der Brief des Herrn Fluri nichts beitragen». Ehrlicherweise sollte es heissen, das Gutachten von Herrn Fluri haben wir ebenso wenig verstanden, wie alle andern von den Beschwerdeführenden eingereichten Beweismittel.Zustände wie das antizipierte…


Monatelang wurden wir ob solchen Äusserungen von preisgekrönten Star-Journalisten im Dunstkreis der NZZ, als Verschwörungstheoretiker, Profiteure der Angstmacherei und manch anderem Blödsinn hingestellt. Und jetzt passiert das da.Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 28.Dezember 2021Mit einer Sicherheitswarnung 2021-04 vom 10.12.2021 warnt das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Piloten von Verkehrsflugzeugen und Helikoptern mit folgendem Titel:
«Es besteht die Möglichkeit, dass 5G-Signale die Radiohöhenmesser in Flugzeugen und Helikoptern negativ beeinflussen können.»
Weiter heisst es: «Betreibern von komplexen Flugzeugen und Helikoptern wird vorsorglich nahegelegt, operationelle Massnahmen zu definieren, wie im Falle einer Störung vorzugehen ist. zudem soll diese Sicherheitswarnung dazu motivieren, Zwischenfälle der Aufsichtsbehörde zu melden und die 5G-Thematik explizit in das Occurrence Reporting miteinzubeziehen.»«Falls ihr es überlebt habt.»
könnte man makabererweise Letzterem noch anfügen. Denn Uneingeweihte müssen vorerst einmal wissen, was mit einem Radiohöhenmesser gemeint ist und weshalb dieser sowohl für Piloten wie Passagiere von immenser Bedeutung ist.
Es gibt 2 Arten von Höhenmessern. Einmal die Luftdruck-basierten, welche auf der Abnahme des Luftdrucks mit zunehmender Höhe arbeiten und naturgemäss ziemlich ungenau sind. Etwa so um plus minus 50m. Diese werden vorzugsweise auf die Anzeige in m/M (Meter über Meer) eingestellt. Um im Landeanflug (Gleitweg) die Höhe über Boden festzustellen muss dann, die Meereshöhe des Flughafens abgezogen werden. Anzeige 1250m über Bern heisst dann abzüglich 510m sind noch 740m über der Piste des Flughafens Bern-Belp. Können aber auch 50m mehr oder weniger sein. Beides kann bei Anflügen mit schlechten Sichtbedingungen in die Katastrophe führen….Media
Bild: Jumbolino im LandeanflugUm solche Ungenauigkeiten auszumerzen und bei schlechter oder ohne Sicht den Gleitweg sicherer und genauer zu machen, wurden die Radio-Höhenmesser entwickelt und in modernen Flugzeugen und Helikoptern auch eingebaut.
Das heisst der Zeitpunkt, zu welchem für den Piloten, der aus einer Nebel- oder Wolkendecke heraus anfliegt die Positionslichter der Piste sichtbar werden, kann viel näher am Boden liegen als mit einem Luftdruck-basierten Höhenmesser.
Mit der Luftdruck-basierten Höhenmessung liegt dieser Zeitpunkt typischerweise bei etwa 300m über Boden. (Wird für jeden Flughafen dem Gelände angepasst) Bei einer Radio-basierten Höhenmessung liegt dieser Zeitpunkt dann viel tiefer, nämlich bei 50m über Grund. Was dann allerdings eine Genauigkeit der Messung von plus/minus 1m erfordert.Die Bezeichnung Radio-Hohenmesser ist eigentlich falsch. Denn es ist vielmehr ein Radar-Höhenmesser, welcher je nach Typ, auf einer Funkfrequenz zwischen 4200 und 4400Megahertz arbeitet. Und wie gesagt, mit einer Anzeigegenauigkeit von plus minus 1m.Mit einer Genauigkeit von plus minus 1m, falls sich nicht blöderweise ein neu installierter, adaptiver 5G-Mobilfunksender im Frequenzband 3400-3700MHz in der Nähe befindet. Infolge Interferenzen kann dies zu Ausfällen der Radio-Höhenmessung, oder was weitaus fataler wäre, zu Falschanzeigen führen. Bei Ausfällen besteht immerhin die Möglichkeit eines Durchstartes und das Anfliegen eines Ausweichflughafens. Die andere Variante ist gar nicht auszudenken.
Das hat indessen dazu geführt, dass sich Piloten von Verkehrsflugzeugen in den USA bereits weigern, bei wetterbedingten, schlechten Sichtverhältnissen gewisse, stark 5G-verseuchte Flughäfen überhaupt anzufliegen. Dazu ist zu bemerken, dass in den USA und Kanada die für adaptives 5G freigegebenen Funkfrequenzen bis auf 3990MHz hinauf gehen. Es darf vermutet werden, dass die vielen über die Weihnachtstage ausgefallenen Flüge, nicht nur auf Personalmangel zurückzuführen sind.Ebenfalls reagiert mit S…


Präsident und Vorstandsmitglieder von Gigaherz.CH wünschen allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern, allen Sponsoren und allen Leserinnen und Lesern fröhliche Weihnacht!Media
Es ist besser ein Licht anzuzünden, als über die Dunkelheit zu fluchen.
N. Cherry, Neuseeländischer EMF-ForscherSollte es über die Festtage etwa langweilig werden, hat es hier einige interessante Links, die Sie schon lange einmal anschauen wollten.
https://www.gigaherz.ch/gigaherz-tv-4/Media

via Gigaherz https://www.gigaherz.ch/weihnacht-2021/


Wer in der Absicht jemandem am Vermögen oder an anderen Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen,
eine Urkunde fälscht oder verfälscht, die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern zur Herstellung einer unechten Urkunde benützt oder eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet oder beurkunden lässt,
eine Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
In besonders leichten Fällen kann auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erkannt werden.Media
So steht es zumindest im Schweizerischen Strafgesetzbuch in Artikel 251 und sollte eigentlich für Jedermann bezw. jede Frau in diesem Land gelten. Offensichtlich nicht, wenn Mobilfunk und im Besonderen noch 5G auf dem Aktendeckel steht.Von Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 23. Dezember 2021Da wollte doch der Verein Gigaherz.ch kürzlich im September 2021 die Probe aufs Exempel machen und verklagte das Departement Bau und Umwelt des Kantons Thurgau mitsamt dessen Amt für Umwelt inklusive der Bauverwaltung Romanshorn beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau wegen Verfälschung eines durch eine zertifizierte Messfirma erstellten Messberichtes einer amtlichen Abnahmemessung (Strahlungsmessung) bei einer neu erstellten Mobilfunk-Sendeanlage.Der Tatbestand: Gigaherz.ch hat sich in der Klageschrift darüber beschwert, dass besagter Messbericht vom Amt für Umwelt TG und der Bauverwaltung Romanshorn soweit abgeändert wurde, dass sämtliche Überprüfungen verunmöglicht wurden.
Es wurden daraus 48 von insgesamt 66 Seiten entfernt und auf den noch verbliebenen Seiten wurden zahlreiche, messtechnisch relevante Stellen eingeschwärzt. Im Besonderen wurde alles entfernt oder eingeschwärzt, was Rückschlüsse auf die Hochrechnung bei 5G-Antennen hätte nachvollziehen lassen, falls diese dereinst mit der bewilligten Sendeleistung laufen würden. Dazu muss man wissen, dass diese Hochrechnung, obschon nach Anleitung von METAS (Bundesinstitut für Metrologie) vorgenommen, einen sehr hohen Anteil an Schätzometrie und Sympathimetrie enthält.Das Departement Bau und Umwelt des Kantons Thurgau als untersuchende Behörde in erster Instanz startete, anstatt dieses rechtswidrige Verhalten der Vollzugsbehörden von Amtes wegen zu untersuchen, eine Untersuchung gegen die Kläger, den Verein Gigaherz.ch.
Wir wurden ziemlich barsch aufgefordert, einen Kostenvorschuss von Fr. 700.,- zu leisten, sowie unsere Statuten und unser Mitgliederverzeichnis einzureichen.Wir waren und sind es noch immer, davon überzeugt, dass wer ein kriminelles Verhalten von Behörden, im vorliegenden Fall Urkundenfälschung nach Art 251 StGb und Amtsmissbrauch nach Art. 312StGb, zur Anzeige bringt, nicht zur Bezahlung von Kostenvorschüssen verpflichtet werden kann, damit eine Untersuchung überhaupt an die Hand genommen wird.Auch nicht einleuchtend war, wozu in aller Welt einem dermassen klaren Fall unser Mitgliederverzeichnis mit hunderten von Adressen dienen sollte. Wir sind als älteste Schutzorganisation auf dem Gebiet nichtionisierender Strahlung (Sendeanlagen und Hochspannungsleitungen) seit 20 Jahren tätig und bis weit über die Landesgrenzen hinaus, bestens bekannt.
Das Vorgehen des Departementes Bau- und Umwelt TG sah für uns eher nach einer Strafaktion dafür aus, dass wir es überhaupt gewagt hatten, das Fehlverhalten der Thurgauer Vollzugsbehörden in Sachen nichtionisierender Strahlung zur Anzeige zu bringen.  Man glaubte wohl, uns mit der Auferlegung einer «Busse» von Fr. 700.- zum Schweigen bringen zu können. Weit gefehlt, am 20. September 2021 ging unsere Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau.Mit Urteil Nr. VG 2021.166/E vom 8. Dezember…


Als nobles Weihnachtsgeschenk an die Schweizer Bevölkerung, legalisiert heute, am 17. Dezember 2021 der Bundesrat 2 kriminelle Tricks, um die Grenzwerte für die Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen verdeckt um das 3 bis 4-Fache zu erhöhen. Oh du fröhliche…..MediaVon Hans-U. Jakob
Präsident von Gigaherz.chUm nebst konventionellen Antennen für die Funkdienste 3G (UMTS) und 4G (LTE) auch  noch 5G-Sendeantennen (NR) auf bestehende wie auf neue Mobilfunk-Sendemaste aufpflanzen zu können, ohne dabei die geltenden Strahlungs-Grenzwerte zu überschreiten, blieb den Mobilfunkbetreibern bis anhin nichts anderes übrig als die Sendeleistungen der neuen 5G-Antennen in den Baugesuchen massiv zu tief zu deklarieren. In 99% aller Fällen dermassen viel zu tief, dass es für Techniker und Ingenieure Mobilfunk-kritischer Organisationen ein Leichtes war, den Nachweis zu erbringen, dass mit den in den Baugesuchen deklarierten abgestrahlten Leistungen zwischen 100 und 400Watt ERP ein 5G-Netz nicht einmal «nur wenig sinnvoll», sondern überhaupt nicht betrieben werden kann. Es kann ja nicht sein, dass 5G mit 10mal weniger Sendeleistung, 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit übertragen kann. Es kann auch nicht sein, dass 5G-Antennen, welche mit Sendeleistungen bis 25’000Watt ERP betrieben werden können, nur zu 0.4% bis 1.6% des Möglichen genutzt werden.Sämtliche Gerichtshöfe der Schweiz versuchten diesen Schwindel während der letzten 2 Jahre krampfhaft zu decken, wurden aber in letzter Zeit von kritischen Ingenieuren und Technikern immer mehr in die Enge getrieben. Nicht zuletzt deshalb, weil sich auch das Sicherheitssystem, welches ein Übersteuern der im Baugesuch deklarierten Sendeparameter verhindern soll, als totale Farce erwies. Das heisst, auf eine Selbstkontrolle der Mobilfunkbetreiber hinauslief. Diese müssen den kantonalen Umweltämtern nur noch jeden zweiten Monat eine Postkarte schicken auf welcher sie deklarieren, auf welcher ihrer Sendeanlagen sie die bewilligten Werte wann und wie lange nicht eingehalten hätten. Da weder eidgenössische noch kantonale Behörden über Online-Verbindungen in die Steuerzentralen der Betreiber verfügen, eine reine Alibiübung. Eine wahre Cabaret-Vorstellung auf welche sogar noch unsere Bundesrichter hereingefallen sind.Wegen den Falschdeklarationen in den Baugesuchsformularen wurden auch mobilfunk-kritische Juristen den Gerichten langsam zu aufsässig. Denn Standortdatenblätter sind auch nichts Anderes als Baugesuchsformulare. Und solche, absichtlich falsch gemachten Angaben in Baugesuchsformularen, zwecks Erschleichens einer Baubewilligung, darunter sind auch Bagatellbewilligungen zu verstehen, werden laut Bernischem Baugesetz Art.50 Abs.2 mit Bussen bis Fr. 40’000 bestraft. Es handelt sich demnach längst nicht mehr um Kavaliersdelikte, sondern um schwer strafbare Taten.Dieser Tatbestand musste dringend legalisiert werden
Bereits Ende Februar dieses Jahres gebar das Bundesamt für Umwelt einen Nachtrag zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung des Bundesrates über nichtionisierende Strahlung (NISV).
Mit 2 fiesen Tricks sollten die Falschangaben zu den Sendeleistungen in den Baugesuchsunterlagen legalisiert werden:Fieser Trick Nummer 1: Der Reduktionsfaktor
Es wird behauptet, durch die im Millisekunden-Takt wild in einem 120°-Kreissektor herumtanzenden Strahlenkeulen (Datenbeams) würde die Gesamtbelastung im bestrahlten Sektor reduziert. Deshalb dürfe die Sendeleistung im Standortdatenblatt zwecks Erteilung der Baubewilligung, je nach Anzahl der rotierenden Beams, um Faktor 2.5 bis 10, tiefer als effektiv benötigt, deklariert werden. Es seien ja nie alle Beams mit voller Leistung im Einsatz.
Bei über 1000 Endgeräten (Handys, PC’s, Router usw.) in einem 120°-Kreissektor, die im Millisekunden-Takt, so viele wie möglich gleichzeitig, angeschossen werden, ist das natürlich ein schlechter Scherz.…


Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.
Dieses Zitat hätten sie wohl gerne dem Gigaherz-Präsidenten zugeordnet. Die Berufs-Mobber und Auftragsrufmörder im Dienste der Mobilfunker. Es ist jedoch ein Zitat aus dem Original Sonder-Newsletter der BERENIS vom Januar 2021.von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg 4. Dezember 2021Einer schrieb sogar: «O Herr, vergib ihm, denn er weiß nicht welchen Stuss er da schreibt …»
Dipl Ing. ETH Thomas Fluri hat diesen angeblichen Stuss näher untersucht und die nötige Klarheit geschaffen.Das Zitat, welches angeblich Stuss sein soll ist die Schlussfolgerung von BERENIS der offiziellen Beratergruppe des Bundesrates
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/07/BERENIS-Sondernewsletter-Januar-2021.pdf
Dieses ist jedoch in der Literaturstudie von Mike Mevissen und David Schürmann auf «selbst im Niedrigdosisbereich» nur abgeschwächt zu finden. Fluri hat nun akkribisch untersucht, was davon zu halten ist:O-Ton Fluri:
12 von 150 referenzierten Studien weisen EMF-Belastungen unterhalb des schweizerischen Anlagegrenzwertes von 5V/m (Volt pro Meter) auf.
2 Studien gleich oder unterhalb 1V/m
1 Studie gleich oder unterhalb 2V/m
4 Studien gleich oder unterhalb 3V/m
3 Studien gleich oder unterhalb 4V/m
2 Studien gleich oder unterhalb 5V/mDiese Studien belegen biologische Schadenwirkungen durch EMF-Exposition zu: ROS/RNO oxydativem Zellstress, messbar durch Biomarker in Blut und Organen, DNA-Schädigung, Schädigung von Nervenzellen und deren Meyelinumhüllungen, krankhafte Gewebeveränderungen, Beeinträchtigung der Reproduktion (Spermien), reduzierte Gedächtnis-, Lern- und Orientierungsvermögen und erhöhten Zelltod (Apoptose) Ende O-Ton FluriDas macht den Richtergremien auf unseren Verwaltungs- und Kantonsgerichten offensichtlich keinen grossen Eindruck. In ihren Abschmetterungs-Entscheiden zu Beschwerden gegen Mobilfunk-Sendeanlagen ist neuerdings, wohl zum Schutz ihrer persönlichen Richter-Karrieren, folgender fatale Satz zu lesen:
«Es ist in erster Linie Sache der zuständigen Fachbehörde und nicht des Gerichts, die entsprechende internationale Forschung sowie die technische Entwicklung zu verfolgen und gegebenenfalls eine Anpassung der Grenzwerte der NISV zu beantragen. Insbesondere ist es nicht am Gericht, den weiteren Abklärungen welche die BERENIS in der Newsletter-Sonderausgabe vom Januar 2021 für notwendig erachtet hat, vorzugreifen.»Was sagt Fluri dazu:
Nochmals:Wann endlich nimmt das BAFU (Bundesamt für Umwelt) seine Verantwortung wahr und setzt die Erkenntnisse der Wissenschaft in Erfüllung des Vorsorgeauftrages aus dem Umweltschutzgesetz und der Bundesverfassung Art.9 und 10 um?
Art.9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben. «Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.»

Media
Und was sagt Gigaherz Jakob:
Da kommt mir doch der Witz in den Sinn, welchen mir meine Mutter schon als 7-Jährigen erzählt hat. «Sieh mal Hansueli, das ist jetzt das Bundeshaus, da drinnen haben sie vergessen WC-Anlagen einzubauen. Das macht aber gar nichts, da arbeiten sowieso alles Hosenscheisser und den Brunz tun sie in die Zeitung»
Das war 1945, und der Mangel ist unterdessen sicher längstens behoben worden?
Historisch gesichert ist nur, dass das dann der Grund war, weshalb ich nie Bundesrat werden wollte.


Um den Sondernewsletter von BERENIS, der offiziellen Beratergruppe des Bundesrates vom Januar 2021 verschwinden zu lassen, haben die Konzernanwälte der Mobilfunkbetreiber keine Mühen gescheut. Nachdem ihnen dies offensichtlich nicht gelungen ist, da die Schweizer Schutzorganisationen diesen rechtzeitig für alle Zeiten auf ihren eigenen Servern gesichert haben, bringen sie jetzt ihre Eierwerfer in Stellung.Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 24. November 2021Was zur Zeit in den Antworten der Mobilfunker an die Behörden auf die oft hunderten von Einsprachen gegen den Neubau oder gegen die Hochrüstung von bestehenden Mobilfunksendern zu lesen ist, lässt einem Fachkundigen schon mal das Blut in den Adern gefrieren.MediaWas bringt denn die Konzernjuristen dermassen auf die Palme?Es ist der oxydative Stress
FAKT ist: Als Folge von Dauerbestrahlung aus Mobilfunksendern ist aus einer grossen Reihe neuer Studien die Wirkung «Oxydativer Stress» bekannt geworden. Wenn oxidativer Stress verstärkt auftritt, entstehen vermehrt Störungen der Stoffwechselvorgänge und Schäden an den Zellen. Also eine Vorstufe von Krebs. Laut Tante Wikipedia auch noch neurodegenerative- und Herz-Kreislauferkrankungen. Auch ganz nett!
Das hat die Arbeitsgruppe BERENIS im Januar 2021 zu der Herausgabe eines alarmierenden Sonder-Newsletters mit folgender Schlussfolgerung veranlasst.
Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.
HF-EMF=hochfrequente elektromagnetische Felder = nichtionisierender Strahlung aus Mobilfunksendern.
Der Anlagegrenzwert ist der höchst zulässige Strahlungswert an OMEN (Orten empfindlicher Nutzung) und gilt, da dieser angeblich 10mal strenger als im europäischen Umland sein soll, gemäss der Schweizerischen Umweltschutzgesetzgebung als Vorsorgewert.
Als OMEN gelten lediglich Schlafzimmer, Wohnzimmer, Krankenzimmer und Innenraum-Arbeitsplätze. Aussen-Arbeitsplätze gelten explizit nicht als OMEN. Landwirte, Gärtner und Bauarbeiter sind ja bekanntlich keine Menschen.Nach dem BERENIS-Sondernewsletter vom Januar 2021 zu schliessen, sind die schönen Schweizer Vorsorgewerte jetzt zu Gefährdungswerten auf hoher Stufe geworden.

Dass diese Erkenntnisse die Mobilfunkbetreiber in helle Aufregung versetzten, ist nachvollziehbar. Denn es könnte das Ende ihrer Milliardengeschäfte bedeuten. Nicht entschuldbar sind jetzt aber die Falschbehauptungen, welche sie in ihren Antworten zu Einsprachen und Bechwerden bei Behörden und Gerichten zum Besten geben.
Solche Dokumente liegen bei Gigaherz.ch als Quelle zu nachstehendem Bericht vor.So wird allen Ernstes behauptet, der BERENIS-Sondernewsletter sei gar kein Produkt des BERENIS-Gremiums, sondern ein Alleingang von 2 Gruppen-Mitgliedern.
Auch wenn das dem Präsident der Arbeitsgruppe, Dr. Martin Röösli, welcher auch noch Mitglied der ICNIRP ist, gar nicht ins Konzept passt, der Sonder-Newsletter ist ein offizielles Dokument der Arbeitsgruppe, von dieser besprochen und genehmigt und steht auf deren offiziellem Papier.
Hier einsehbar: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/07/BERENIS-Sondernewsletter-Januar-2021.pd  Schlussfolgerungen auf Seite 8 bitte genau durchlesen.

Neuerdings versteigt sich Swisscom in ihren Einspracheantworten sogar noch zur Feststellung oxydative Moleküle seien bei vielen menschlichen Aktivitäten, wie zum Beispiel Sport normal und notwendig.
Hat man schon mal davon…


Kann jetzt 5G-Strahlung endlich rechtskonform gemessen werden oder immer noch nicht? Wer die Räubergeschichten rund um die amtlichen Abnahmemessungen an neu erstellten Mobilfunk-Sendeanlagen kennt, muss zum Schluss kommen: Ganz sicher NICHT.Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
Schwarzenburg, 13.November 2021Der Tanz rund um die Abnahmemessungen.
Kommt in den Baugesuchsunterlagen für eine Mobilfunk-Sendeanlage laut rechnerischer Prognose ein OMEN (Ort empfindlicher Nutzung) über 80% des Anlage Grenzwertes zu liegen, so hat spätestens 3 Monate nach deren Inbetriebnahme durch eine dafür zertifizierte Messfirma eine Abnahmemessung die rechnerische Prognose zu bestätigen.Da stellen sich bereits die ersten Fragen:
Sind diese zertifizierten Messfirmen neutral und unabhängig?
Antwort: In den meisten Fällen handelt es sich um nette kleine Aktiengesellschaften. Und Sie müssen sicher nicht 3mal raten, wer dort die Aktienmehrheit hat.
Wer stellt die Zertifikate aus?
Antwort: Das SECO, das Staatssekretariat für und nicht gegen die Wirtschaft.
Wie kommt man zu einem Zertifikat?
Antwort: Nebst Fachkenntnissen nur dann wenn man als erstes eine Erklärung unterschreibt, nie gegen andere Akkreditierte oder das Akkreditierungswesen etwas zu sagen, insbesondere die Messberichte anderer Akkreditierter wie die eigenen zu begutachten. Ansonsten man die Akkreditierung postwendend verliert.
Kann die Abnahmemessung ohne Wissen des entsprechenden Mobilfunkbetreibers durchgeführt werden?
Antwort: NEIN, der Messtechniker muss die Steuerzentrale des Betreibers anrufen und verlangen, dass der Strahlenkegel ferngesteuert in den für die Messung ergiebigsten vertikalen Winkel gefahren wird, falls dieser nicht bereits schon dort ist. Die Betreiber sind also vorgewarnt. Und der Messtechniker hat nicht die geringste Kontrolle darüber, ob die verlangte Einstellung auch stimmt.Zu Zeiten von 3G und 4G (UMTS und LTE) erhielten die Bewohner auf Verlangen vom kantonalen Amt für Umwelt, resp. von dessen NIS-Fachstelle immer problemlos das vollständige Messprotokoll, mit sämtlichen Bildern, Grafiken und der Rechnungsgänge der Hochrechnungen vom gemessenen Wert bei Sendeleistung zur Zeit der Messung auf den Wert, der bei bewilligter Sendeleistung entstehen würde.Bei Abnahmemessungen in welchen der Funkdienst 5G involviert ist, geht das jetzt nicht mehr. Da werden vom kantonalen Amt für Umwelt resp, dessen NIS-Fachstelle alle Seiten mit den Bildern, Grafiken und Hochrechnungen zu 5G-Messungen aus dem Original-Messbericht entfernt, es fehlen oft mehr als die Hälfte der 60 Seiten. Auf den noch verbliebenen Seiten sind praktisch alle Stellen, welche eventuell eine Fehl- oder Falschmessung zu 5G betreffen könnten, schwarz eingefärbt.Angefangen mit dieser Schindluderei hat das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau. Nachgezogen haben praktisch alle deutschsprachigen Kantone.
https://www.gigaherz.ch/5g-so-misst-der-kanton-thurgau/
Der NIS-Verantwortliche des Thurgauer Amtes für Umwelt, hat jetzt, eingebracht von gigaherz.ch, eine Klage wegen Urkundenfälschung am Hals. Denn da hört der Spass jetzt wirklich auf. Gemäss Art. 251 Strafgesetzbuch wird nicht nur mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft wer eine Urkunde fälscht, sondern bereits wer diese verfälscht oder sonstwie unbrauchbar macht. Ob das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau auch noch dieses Delikt schützt, wie so manches andere, wenn Mobilfunk auf dem Aktendeckel steht, wird sich weisen. Verwundern täte dies uns nicht.Der Aargauer NIS’ler fährt jetzt eine andere Masche.
Offensichtlich alarmiert durch den Thurgauer, schreibt dieser jetzt den betroffenen Anwohnern, Zitat: Die Beurteilung über die Messergebnisse können Sie bei der kantonalen NIS-Fachstelle nach Abschluss der Auswertung anfragen. Ende Zitat.
Der Aargauer macht sich…


Das Baurekursgericht des Kantons Zürich scheint zu einer PR-Abteilung der Mobilfunkbetreiber verkommen zu sein. So liest sich wenigstens das jüngste Urteil zu einer Sammeleinsprache aus dem Zürcher Weinland.
Nachdem es das Baurekursgericht ZH zwecks Abschreckung weiterer Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer auch noch für notwendig erachtet hat, das Urteil in voller Länge ins Internet zu stellen, erachtet es Gigaherz.ch ebenfalls als notwendig, die Fakten, welche für einen Weiterzug an die nächste Instanz (Verwaltungsgericht ZH) sprechen, ebenfalls öffentlich zugänglich zu machen.
Link zum Urteil: https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/anonymisiert_brge_iv_nr._0150-2021_vom_23._september_2021.pdfvon Hans-U, Jakob, Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 23. Oktober 2021A) Erster EindruckDer Entscheid des Baurekursgerichts strotzt nur so vor Parteinahme und Willkür zu Gunsten der Bauherrschaft. Es entsteht der Eindruck das Baurekursgericht sei eine PR-Abteilung der Schweizer Mobilfunkbetreiber.
Es besteht nicht der geringste Anlass, vom Einreichen weiterer Einsprachen und Beschwerden abzusehen.MediaB) Degradierung des Gemeinderates zu braven Dienern der RegierungLaut Baurekursgericht Kap.3, habe sich der Gemeinderat von XYZ weder mit funktechnischen noch mit gesundheitlichen Problemen zu befassen, sondern einzig mit der Kontrolle ob alle Formulare vollständig und zustimmend unterzeichnet sind.
Für funktechnische und gesundheitliche Belange sei allein das AWEL (Amt für Abfall-Wasser-Energie und Luft des Kantons ZH) zuständig, welches den Gemeinden beratend zur Seite stehe.Das widerspricht diametral der Verfassung des Kantons Zürich, zum Beispiel:
Art.1 Abs.4 – Art.3 Abs.2 – Art.6 Abs.1 – Art.85 Abs.1 – Art. 97 Abs.1 – Art. 102 Abs. 1 – Art.103. Abs.1 usw.Vorab ist zu bemerken, dass auf dem AWEL die Fachstelle Nichtionisierende Strahlung aus einem Einmannbetrieb besteht, dessen Stelleninhaber nicht frei entscheiden kann, sondern gegenüber seinen politischen Vorgesetzten weisungsgebunden ist.Dem Gemeinderat von XYZ wären ohne Weiteres verfassungsmässige Rechte und Pflichten zugestanden, das Projekt auf funktechnische Mängel und gesundheitliche Gefahren hin zu prüfen und nötigenfalls die Baugenehmigung zu verweigern. Es kann ja nicht sein, dass die Gesundheit von einer halben Million Einwohnern des Kantons Zürich von einer möglicherweise korrumpierten Einzelperson auf dem AWEL abhängt.C) Die Weigerung des Baurekursgerichts, die Angaben im Standortdatenblatt auf ihre Plausibilität hin zu prüfen.

In Kap.4.2 schreibt das Baurekursgericht. Zitat: Die Standortdatenblätter und damit auch die beabsichtige Leistung und die vorgesehenen Frequenzen sind Teil der Baubewilligung. Demgemäss darf die private Rekursgegnerin die Mobilfunkantenne nur in diesem Umfang betreiben, ob dies sinnvoll ist oder nicht, spielt für die Erteilung der Baubewilligung keine Rolle. Ende Zitat.Mit diesen 2 Sätzen deckt das Baurekursgericht ein Vergehen, welches in anderen Kantonen, zum Beispiel im Kanton Bern mit Bussen bis zu Fr. 40’000.- bestraft wird.
Es heisst dann dort nur ein wenig anders. Nämlich: «Das Erschleichen einer Baubewilligung mit absichtlich falsch ausgefüllten Baugesuchsformularen.»
Siehe Baugesetz BE Art.50 Abs.2 unter dem Titel Straftatbestände.Es ist nicht nachvollziehbar, dass im selben Staat ein Vergehen welches in einem Kanton als Straftatbestand gehandelt wird, von einem Baurekursgericht des Kantons Zürich kurzerhand legalisiert wird.Denn es stellt sich in diesem Verfahren nicht die Frage ob sinnvoll oder nicht sinnvoll, sondern ob die 5GM-Mobilfunkantennen mit den deklarierten Sendeleistungen überhaupt funktionieren würde oder nicht. Und ob die viel zu tief…


Am 28. September wollte die Konferenz der Kantonalen Bau,- Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) dem unterdessen entstandenen, mehrere hundertausend Franken teuren Gutachterkrieg um die Rechtmässigkeit von 5G-Baubewilligungen, ein Ende setzen. Die Ansichten unter den verschiedenen Kantonsvertreterinnen und Kantantonsvertretern gingen indessen soweit auseinander, dass kein Konsens gefunden werden konnte. Jetzt soll, wie immer wenn Politiker nicht weiterwissen, eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Die betroffene Bevölkerung soll dabei, einmal mehr, nichts zu sagen haben. Dafür die Mobilfunkbetreiber!Von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 28. September 2021Am 8. Juli 2021 war bei Gigaherz.ch zu lesen:
Zitat: Während diese Zeilen hier geschrieben werden, hauen sich die angemieteten Schriftgelehrten der Mobilfunkbetreiber und diejenigen der Kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) gegenseitig 100-Seitige Rechtsgutachten um die Ohren.
Die Mobilfunker haben dazu eine Teilhaberin der teuersten Zürcher Anwaltskanzlei mit einem Stundenlohn angeheuert, welcher etwa dem Monatslohn einer Putzfrau entspricht. Und die Bau- und Umweltdirektoren haben sich 2 Professoren des Instituts für Schweizerisches und Internationales Baurecht in Freiburg (CH) geschnappt.
Während die Zürcher Professorin das Bubentrickli mit der perfid versteckten Erhöhung der Strahlungsgrenzwerte von 5 auf 20 Volt pro Meter und noch Schlimmeres, auf über 80 Seiten für rechtens erklärt, schreiben die Freiburger Professoren das pure Gegenteil davon.Über Letzteres können wir uns freuen, denn die kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) wollen auf Grund des von ihnen in Auftrag gegebenen Gutachtens bis auf Weiteres den Reduktionsfaktor, sprich das Bubentrickli des Bundesamtes für Umwelt, zwecks versteckter Lockerung der Grenzwerte, nicht umsetzen und auch keine Baubewilligungen im Bagatellverfahren mehr zulassen.
Was ist jetzt bloss in die kantonalen Bau- und Umweltdirektoren gefahren? Haben die in Ihren Gilettäschlis etwa noch einen Rest von Gewissen entdeckt, oder ist ihnen plötzlich die Angst vor den nächsten Wahlen in die Knochen gefahren? Was ist da auf einmal los? Das wollen sie uns dann Ende September oder spätestens Anfangs Oktober noch genauer erklären. Ende des Zitates. Vollständiger Text unter: https://www.gigaherz.ch/5g-der-kampf-der-giganten-ist-losgegangen/

Wer ist diese BPUK?
Sie nennen sich «Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts»
Nach schweizerischem Recht sind das Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit wie Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, GmbH’s, Vereine, und Investmentgesellschaften. Da aus dieser Auswahl für die BPUK nur die Rechtsform des Vereins in Frage kommt, ist die BPUK demnach ein gewöhnlicher Verein. Wenn auch ein ziemlich illusterer. Denn dieser besteht aus den kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren, das heisst aus den Regierungsrätinnen und Regierungsräten welche diesem kantonalen Departement vorstehen.
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist also ein Verein nach Art.60ff ZgB. Und Gigaherz.ch ist ebenfalls ein Verein nach Art.60ZgB. Wo liegt denn da der Unterschied?
Bösartig gesagt: Bei Gigaherz.ch versteht man etwas von Funktechnik, bei der BPUK gelinde gesagt, rein gar nichst. Woher sollten diese hochkarätigen Juristinnen und Juristen jetzt plötzlich dieses Fachwissen hernehmen? Die sind völlig auf das angewiesen, was ihnen ihre kantonalen NIS-Fachstellen auf den kantonalen Umweltämtern vorflunkern.Trotzdem oder vielleicht gerade deshalb versuchte die BPUK in der Vergangenheit stets das in der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) festgeschriebene Bundesrecht auszuhöhlen. Besonders dann, wenn es um Änderungen resp. Hochrüstung bestehender Mobilfunk-Sendeanlagen ging.
Eine solche Änderungs…


Was Swisscom und Co. kann, können wir schon lange. Nämlich Informationen an alle 2200 Schweizer Gemeinden verschicken. Diesmal in Form einer handlichen 16-Seitigen Broschüre im A5-Format.Media
Nicht mit hochtechnischen und hochwissenschaftlichen Flskeln und Argumenten, sondern auf möglichst einfache, aber konsequente Art versuchten wir darin, den Baubewilligungsbehörden aus der riesigen Flut von Falschinformationen herauszuhelfen, welche zur Zeit von den Mobilfunkbetreibern und ihren Helfern auf den Bundesämtern und den kantonalen Umweltfachstellen zum Besten gegeben werden.Der Brief an die Gemeinden kann hier gelesen oder heruntergeladen werden:
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/09/Brief-an-die-Gemeinden-Nr2-2021.pdf
oder französisch
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/09/Lettre-aux-communes-No2-2021.pdf
sogar noch italienisch
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/09/Lettra-alle-cpomunita-No2-2021.pdfDer Bund hat in Form von Konzessionsgebühren für die Verstrahlung unseres Luftraumes hunderte von Millionen eingenommen und darf nun den Strahlungsverursachern nicht im Nachhinein das Geschäft vermiesen. Um die aufgebrachte Bevölkerung ruhig zu stellen verbreiten Mobilfunkbetreiber, kräftig unterstützt von unseren Bundes- und kantonalen Ämtern, zur Zeit jeden nur erdenklichen höheren technischen Blödsinn über den neuen Mobilfunkdienst 5G.Das Schlimmste an der Sache ist, dass unsere Justizbehörden, die möglicherweise noch aus qualifizierten Juristen bestehen mögen, von Funktechnik insbesondere von 5G, gelinde gesagt, keine Ahnung haben. Geschweige denn von Biologie und Medizin. In den meisten Abschmetterungen von Baubeschwerden ist, trotz Einreichung von umfangreichem Beweismaterial deshalb zu lesen: «Es besteht überhaupt kein Grund, an den Ausführungen der kantonalen- oder der Bundesämter nur im Geringsten zu zweifeln.» Dann wird einfach kräftig abgeschrieben, nicht nur bei den Kantons- und Bundesämtern, sondern vielfach auch noch gerade bei den Mobilfunkbetreibern. Sie nennen das «das antizipierte Beweisverfahren», welches ihnen angeblich erlaubt, nur diejenigen Beweismittel zu berücksichtigen, die der offiziellen, vorgegebenen Amtsmeinung entsprechen.
Das muss aufhören! Mobilfunkkritiker verfügen heute in Sachen Funktechnik und Biologie über ebenbürtige, wenn nicht sogar bessere Fachleute als Bund und Kantone.Weil demnächst im Ständerat 5G auch wieder ein Diskussionsthema ist, voraussichtlich am 28. September werden verschiedene Standesinitiativen, Postulate und Interpellationen behandelt (die gefährliche Motion von NR Wasserfallen ist noch nicht dabei), haben wir unseren Brief an die Gemeinden auch noch per Post an alle Ständerätinnen und Ständeräte verschickt. Ob die Lektüre wirkt, wird sich zeigen.Dann ist am Donnerstag, 23. September grosse Tagung der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren. Das ist ein Verein von kantonalen Regierungsrätinnen und Regierungsräten, die schon in der Vergangenheit oft versucht haben, das in der Verordnung über nichtionisierende Strahlung, der NISV festgeschriebene Bundesrecht, gewaltig auszuhebeln.  Da auch die sogenannte BPUK ein Gremium von Juristinnen und Juristen ist, grossmehrheitlich ohne jegliches funktechnisches Fachwissen, haben wir zu Wochenbeginn in einer «Feuerwehrübung» auch noch deren Mitglieder mit der guten alten A-Post mit dem Gemeindebrief von Gigaherz beliefert. Die Damen und Herren der BPUK sollen nur wissen, was in der Bevölkerung draussen so läuft.Da…

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