Jahrelang wurden im Steinbruch Blausee-Mitholz teilweise kontaminiertes Aushubmaterial aus dem Ausbau der Lötschberg-Bahnlinie eingelagert. Die Kontrolle des angelieferten Materials wurde der gesetzlich geregelten eigenverantwortlichen Selbstkontrolle der involvierten Unternehmungen überlassen. Bis zu dem Tag, an welchem im nahen Blausee zehntausend Forellen elendiglich verendeten. Dann ging das Geschrei in der bernischen Politik los und die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates forderte eine rigorose Untersuchung. Das Ergebnis: Eigenverantwortliche Selbstkontrolle von involvierten Unternehmungen funktioniert nicht.Von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 15.3.2022Die Parallelen zum QS-SystenParallel-Betrachtungen zum sogenannten Qualitätssicherungssystem, welches bei Mobilfunk-Sendeanlagen sicherstellen soll, dass an allen umliegenden Orten empfindlicher Nutzung, wie in Wohnräumen, Schulräumen, Krankenzimmern und Innenraum-Arbeitsplätzen die Strahlungsgrenzwerte nicht überschritten werden, drängen sich unweigerlich auf.
Dieses umstrittene Sicherheitssystem soll Solches angeblich mittels ständiger Kontrolle der von den Sendeantennen abgestrahlten Sendeleistungen und Senderichtungen sicherstellen können. Nur dass diese angeblich so zuverlässige Überwachung ebenfalls auf der bundesgerichtlich hochgelobten, eigenverantwortlichen Selbstkontrolle der Mobilfunkbetreiber beruht.Das geschieht, indem die Mobilfunkbetreiber den kantonalen Umweltämtern alle 2 Monate ein postkartengrosses Formular übermitteln, auf welchem sie der Behörde mitteilen, auf welchem der 18’000 Antennenstandorte der Schweiz und auf welcher der 162’000 Einzelantennen, sie die bewilligte Sendeleistung oder Senderichtung nicht eingehalten hätten. Bitte jetzt nicht lachen! Bundesrichter glauben nämlich, dass das funktioniere.
Sie glauben noch viel mehr, nämlich dass die kantonalen Umweltämter, die auf die Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber keinerlei Zugriff haben, diese Informationen auch in der Datenbank des Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Biel bekommen. Nur dass die Datenbank des BAKOM keine automatisierte Datenbank, das heisst kein Spiegelbild dessen ist, was in den Steuerzentralen eingegeben ist und noch viel weniger von dem was auf den Antennen im Land draussen läuft, sondern nur das enthält was die Mobilfunkbetreiber bei der Inbetriebnahme einer Anlage dort von Hand eingegeben haben. Zuzüglich allfälliger Modifikationen. Freiwillig in völliger Eigenverantwortung, versteht sich. Aber erklären Sie das mal einem Bundesrichter! Die können da keine Sicherheitslücke erkennen, das ist viel zu kompliziert.Media
Bild oben: Steuer- und überwachungszentrale des Swisscom-MobilfunknetzesBundesrichter glauben sogar noch das da: Es genüge, wenn das sogenannte Qualitätssicherungssystem in den Steuerzentralen der Mobilunkbetreiber alle 24 Stunden einmal eine automatische Prüfroutine starte um die bewilligten mit den gefahrenen Werten zu vergleichen. Das Ergebnis dieser Prüfung werde dann alle 2 Monate mit obgenanntem Formular den kantonalen Umweltämtern mitgeteilt. In völliger Eigenverantwortung versteht sich. Die Verantwortlichen sind doch alles Ehrenmänner! Genau so wie diejenigen in Blausee-Mitholz.Noch etwas: Alle 24 Stunden einmal kontrollieren, heisst wohl morgens um 2 Uhr, wenn die Mobilfunknetze am ruhigsten sind und nicht etwa dann wenn diese in der Rash-Hour pro Minute ihren Zustand ca 100mal ändern.Neuhaus zeigt sich einsichtig und zerknirscht.Laut Untersuchungsbericht sind in Blausee-Mitholz vom kontaminierten Aushubmaterial bereits 1000 Tonnen wieder ausgegraben und verbrannt worden. Weitere 4000 Tonnen warten noch darauf.
In der Sitzung des grossen Rates des Kantons Bern vom 9.März 2022 zeigte sich der kantonale Baudirektor Christoph Neuhaus, wohl im Hinblick auf die anstehende Wiederwahl, einsichtig und zerknirscht. Da müsse…
Schwarzenburg, 15.3.2022Die Parallelen zum QS-SystenParallel-Betrachtungen zum sogenannten Qualitätssicherungssystem, welches bei Mobilfunk-Sendeanlagen sicherstellen soll, dass an allen umliegenden Orten empfindlicher Nutzung, wie in Wohnräumen, Schulräumen, Krankenzimmern und Innenraum-Arbeitsplätzen die Strahlungsgrenzwerte nicht überschritten werden, drängen sich unweigerlich auf.
Dieses umstrittene Sicherheitssystem soll Solches angeblich mittels ständiger Kontrolle der von den Sendeantennen abgestrahlten Sendeleistungen und Senderichtungen sicherstellen können. Nur dass diese angeblich so zuverlässige Überwachung ebenfalls auf der bundesgerichtlich hochgelobten, eigenverantwortlichen Selbstkontrolle der Mobilfunkbetreiber beruht.Das geschieht, indem die Mobilfunkbetreiber den kantonalen Umweltämtern alle 2 Monate ein postkartengrosses Formular übermitteln, auf welchem sie der Behörde mitteilen, auf welchem der 18’000 Antennenstandorte der Schweiz und auf welcher der 162’000 Einzelantennen, sie die bewilligte Sendeleistung oder Senderichtung nicht eingehalten hätten. Bitte jetzt nicht lachen! Bundesrichter glauben nämlich, dass das funktioniere.
Sie glauben noch viel mehr, nämlich dass die kantonalen Umweltämter, die auf die Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber keinerlei Zugriff haben, diese Informationen auch in der Datenbank des Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Biel bekommen. Nur dass die Datenbank des BAKOM keine automatisierte Datenbank, das heisst kein Spiegelbild dessen ist, was in den Steuerzentralen eingegeben ist und noch viel weniger von dem was auf den Antennen im Land draussen läuft, sondern nur das enthält was die Mobilfunkbetreiber bei der Inbetriebnahme einer Anlage dort von Hand eingegeben haben. Zuzüglich allfälliger Modifikationen. Freiwillig in völliger Eigenverantwortung, versteht sich. Aber erklären Sie das mal einem Bundesrichter! Die können da keine Sicherheitslücke erkennen, das ist viel zu kompliziert.Media
Bild oben: Steuer- und überwachungszentrale des Swisscom-MobilfunknetzesBundesrichter glauben sogar noch das da: Es genüge, wenn das sogenannte Qualitätssicherungssystem in den Steuerzentralen der Mobilunkbetreiber alle 24 Stunden einmal eine automatische Prüfroutine starte um die bewilligten mit den gefahrenen Werten zu vergleichen. Das Ergebnis dieser Prüfung werde dann alle 2 Monate mit obgenanntem Formular den kantonalen Umweltämtern mitgeteilt. In völliger Eigenverantwortung versteht sich. Die Verantwortlichen sind doch alles Ehrenmänner! Genau so wie diejenigen in Blausee-Mitholz.Noch etwas: Alle 24 Stunden einmal kontrollieren, heisst wohl morgens um 2 Uhr, wenn die Mobilfunknetze am ruhigsten sind und nicht etwa dann wenn diese in der Rash-Hour pro Minute ihren Zustand ca 100mal ändern.Neuhaus zeigt sich einsichtig und zerknirscht.Laut Untersuchungsbericht sind in Blausee-Mitholz vom kontaminierten Aushubmaterial bereits 1000 Tonnen wieder ausgegraben und verbrannt worden. Weitere 4000 Tonnen warten noch darauf.
In der Sitzung des grossen Rates des Kantons Bern vom 9.März 2022 zeigte sich der kantonale Baudirektor Christoph Neuhaus, wohl im Hinblick auf die anstehende Wiederwahl, einsichtig und zerknirscht. Da müsse…