Österreichischer VfGH kippt Mindestabstand zwischen Gastro-Tischen
Außerdem hält der Verfassungsgerichtshof fest, dass auch weitere - bereits außer Kraft getretene - Anti-Corona-Maßnahmen rechtswidrig waren. Konkret betrifft dies das generelle Betretungsverbot für Gaststätten und (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen, die Beschränkung von Besuchergruppen in Lokalen auf vier Personen, das Verbot von Veranstaltungen mit über zehn Personen (u.a. in Diskotheken) sowie die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. All diese Regeln sind jedoch nicht mehr in Kraft. Auswirkungen hat die Entscheidung aber auf laufende Strafverfahren: Die aufgehobenen Bestimmungen sind dort nicht mehr anzuwenden.
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