Es hat etwas Märchenhaftes, zunehmend zu bemerken, wie die eigenen eigenständigen Gedanken und Einschätzungen rückgespiegelt werden. "Nicht die Volksgesundheit oder das Volkswohl ist das höchste Gut unseres Grundgesetzes und Grundlage unseres Zusammenlebens, sondern die individuelle Menschenwürde." Vielen Dank Ihnen Frau Ahrens!
"Volksgesundheit über Menschenwürde als Mittel zum Zweck
Diese These — die schädigende Umkehr des staatlichen Schutzauftrages — lässt sich an der Maskenpflicht und der Impfagenda klar verdeutlichen. Die allgemeine Maskenpflicht ist nicht, wie auch teilweise gerichtlich festgestellt wird, nur ein geringer Eingriff in die persönliche Freiheit — und eine körperliche Beeinträchtigung des Trägers müsse sogar dargelegt werden (7) —, sondern sie transformiert den Menschen vom Subjekt zum Objekt staatlichen Handelns.
Die Auferlegung einer Maskenpflicht sogar für gesunde Menschen missachtet nicht nur die Beweislastregelungen, sondern führt im Ergebnis dazu, dass ein gesunder Mensch per se wie ein ansteckender Infektionsherd und eine Gefahr für andere behandelt wird. Sie pervertiert die Menschenwürde und die Unschuldsvermutung, denn als Ansteckungsverdächtiger und somit als Adressat von Maßnahmen kam bislang nicht jeder gesunde Mensch in Betracht, sondern nur derjenige, bei dem die Annahme, er habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (8).
Zudem muss eine Erkrankung vorliegen, die aufgrund ihrer Schwere und der Anzahl der Todesfälle weit über das Maß einer grippalen Viruserkrankung hinausgeht. Der entscheidende Punkt ist aber: Eine Maskenpflicht begründet unstreitig und unmittelbar durch CO2-Rückatmung, Sauerstoffentzug und Keimbelastung eine Gesundheitsgefährdung beim Träger. Insbesondere die staatlich zur Verfügung gestellten FFP2-Masken sind zudem oftmals mit Giftstoffen versehen. Dahinstehen kann hierbei, ob eine Maskenpflicht überhaupt wirksamen Schutz vor Viren bieten kann, denn entscheidend ist, dass keine staatliche Maßnahme in ihrer Folge zu einer genötigten Selbstschädigung führen darf.
Gleiches gilt für die — mittlerweile durch psychische Gewaltanwendung bei Älteren — durchgeführte Impfung. Abgesehen davon, dass die Gabe von in kürzester Zeit hergestelltem, neuartigem Impfstoff in Notzulassung als verantwortungslos zu bewerten ist, birgt eine Impfung stets die Gefahr einer schweren unvorhersehbaren Nebenwirkung.
Da diese nicht ausgeschlossen werden kann, kann es ebenfalls dahinstehen, ob die Gefahr gering oder das zu bekämpfende Virus für eine Vielzahl von Menschen gefährlich ist:
Nicht die Volksgesundheit oder das Volkswohl ist das höchste Gut unseres Grundgesetzes und Grundlage unseres Zusammenlebens, sondern die individuelle Menschenwürde.
Sie verbietet es, dass ein Mensch zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht wird, und ist insbesondere dort verletzt, wo der Kern eines jeden Grundrechts angegriffen wird. Denn jedes Grundrecht hat einen unverletzbaren Kern, in den der Staat nicht eingreifen darf (9). Dieser ist aber insbesondere bei dem Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, wenn staatliche Maßnahmen dem Betroffenen eine eigene Gesundheitsgefährdung — quasi als Bürgeropfer — abverlangen."
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t.me/OskarLafontaine