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Die Scheinemanzipation führt sich zur zeit auch reccht unterhaltsam an der verdeckten Nase herum... https://t.co/AltukgjRrs




Die Veränderung durch uns selbst! dan repost
corona_warnung_an_alle_buerger_allgemein.pdf
69.6Kb
Hier nun die neue PDF-Dartei zum verteilen. Hier ist der Text, wie von vielen gewünscht, freundlicher formuliert! Bitte herunterladen und verteilen!. Danke! 18.04.2020 Fehler korrigiert!


Die Veränderung durch uns selbst! dan repost
corona_kurz_information.pdf
51.7Kb
Flyer zum Verteilen in der Öffentlichkeit! Bitte runterladen, ausdrucken und überall fremden Menschen in die Hand geben! Besonders bei dem schönen Wetter kann man einen Spaziergang wunderbar zum verteilen nutzen!






Corona-Fakten dan repost
Video oldindan ko‘rish uchun mavjud emas
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Der Vorsitzende des Weltärztebundes Frank Ulrich Montgomery spricht sich entschieden gegen Ausgangssperren und Lockdown aus. „Ein gutes Beispiel, dass Ausgangssperren nichts bringen, ist Italien. Denn Italien hat es nicht geschafft, mit der Ausgangssperre, mit dem Lockdown die Weiterausbreitung der Infektion zu verhindern.“
Ebenso sehe man anhand von Frankreich, dass Ausgangssperren keinen Effekt in der Eindämmung der Infektionszahlen erzielen.










Sandra Gabriel dan repost
„Was, wenn man … demonstrieren will? Das muss grundsätzlich möglich sein, meint das Bundesverfassungsgericht.“

„Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss deutlich gemacht, dass pauschale Verbote von Demonstrationen nicht verfassungskonform sind.“

„Im konkreten Fall hatte die Stadt Gießen zwei Versammlungen verboten, die unter dem Motto "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen - Schutz vor Viren, nicht vor Menschen" angemeldet worden waren. … Der Veranstalter gab an, dass die Zahl der Teilnehmer auf etwa 30 Personen begrenzt werde. Ein ausreichender Abstand zwischen den Teilnehmern werde gewährleistet.“

„Die Stadt verbot die Demonstrationen. Begründung: Nach der hessischen Corona-Verordnung seien Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, generell verboten. Der Veranstalter legte Widerspruch ein. Dieser wurde vom hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. … Das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung nun auf.“

http://archive.is/MMwo


Jürgen dan repost



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