Philipp Kruse


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ZEUGENAUFRUF:
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An alle Eltern von Kindern, welche aktuell von der Maskenpflicht in der obligatorischen Schulzeit betroffen sind:
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Ich erhalte zunehmend beunruhigende Schilderungen von Kindeswohl-Gefährdung zugestellt, um die ich mich nicht adäquat kümmern kann.
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Es scheint immer häufiger vorzukommen, dass Kinder, welche seit der Maskenpflicht starke Symptome wie starkes Kopfweh, Migräne, Übelkeit oder ähnliches erleiden, von ihren Kinderärzten keine Maskendispense mehr erhalten.
ODER:
Kindern mit formell gültigem Maskendispens wird der Ausschluss vom Unterricht angedroht, wenn sie die Maske nicht trotzdem tragen.
ODER:
Kinder mit gültigem Maskenattest werden massiv gemobbt oder bedroht.
Etc. Etc.
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Sollten solche Vorkommnisse tatsächlich gehäuft vorkommen, wäre es sehr wichtig, diese im Rahmen meines Rekurses (gg. die Verfügung Bildungsdirektion Kanton ZH betr. Maskenpflicht ab 4. Primarklasse) der verantwortlichen und verfügenden Instanz zur Kenntnis zu bringen.
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AUFRUF an Eltern von betroffenen Kindern:
Sollte Ihr Kind von einer Situation im obigen Sinne konkret betroffen sein, droht akute Gefahr für‘s Kindeswohl, und Sie als Eltern sind in der Pflicht.
Wenn Sie möchten, senden Sie mir einen chronologischen Bericht, so PRÄZIS UND OBJEKTIV wie möglich. Möglichst in einem EIGENSTÄNDIGEN WORD-DOKUMENT.
E-Mail:
ph.kruse@protonmail.com
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Seriöse Berichte werde ich mit meinem Team genau prüfen und gegebenfalls (nur nach Überprüfung der Tatsachen und nur mit Ihrem Einverständnis) meinem Rekurs beilegen.
***
Bitte beachten Sie:
(1) Aufgrund der aktuell ausserordentlich grossen Arbeitsbelastung ist eine individuelle Beratung bis auf weiteres nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
(2) Dieser Aufruf gilt auch für Eltern aus anderen Kantonen als ZH; insbesondere für BL.
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Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und für Ihre Mitwirkung.
Freundliche Grüsse,
Philipp Kruse


Was haben wir angefochten (Anfechtungsobjekt):
Die Änderung der Covid-19 Vo BL vom 18.1.2021; wirsam seit 20.1.2021; bis jetzt befristet bis 28.2.2021:
https://bl.clex.ch/app/de/change_documents/746




Wir laufen uns langsam warm für den Rekurs in ZH:




Kein Test an Ihrem Kind, ohne Ihre Zustimmung!




Kommentar: Siehe mein letzter Post, hiervor. Danke!


Betr. Beteiligung am Rekurs und Finanzierung:
Ich werde aktuell immer häufiger gefragt: „Wie können wir uns am Masken-Rekurs als Partei beteiligen? Wie können wir Sie finanziell unterstützen?“
Mein Team und ich, wir sind dabei, eine gute Lösung bereitzustellen. Zuerst muss ich aber zwei dringende (und aufwändige) Beschwerden mit Wirkung für andere Kantone finalisieren. Erst dann kann ich Euch kommende Woche (ab 2.2.) genauere Details betr. Beteiligung am Verfahren mitteilen.
Ich danke Euch herzlich für Eure Geduld!!


Geschätzte Mitstreiter
Das Echo auf meinen Aufruf zur Mitwirkung bei der Suche nach Beweismaterial war überwältigend. Ich möchte allen, die etwas beigetragen haben ganz herzlich danken!!
Euer Material wird aktuell im Hintergrund von einem Unterstützerteam sorgfältig ausgewertet. Leider ist es mir aktuell nicht möglich, auf jedes E-Mail prompt zu reagieren, obwohl jede(r) eine prompte Antwort verdient hätte. Ich versuche dies so gut es geht nachzuholen und bin dabei, mich entsprechend zu organisieren.
Ich danke Euch für Euer grosses Engagement und für Euer Verständnis!




Vielen Dank für Euer grosses Interesse an meinem Kanal!
Es zeigt deutlich, wie massiv der juristische Handlungsbedarf ist. Dieser wichtigen Aufgabe stelle ich mich gerne.

Nach minimaler Präsenz auf Telegram haben mich innerhalb kürzester Zeit zahlreiche wertvolle Hinweise auf Protonmail erreicht, welche für die anstehenden Rechtsmittel sehr hilfreich sind.
Allen, die hier mitgeholfen haben danke ich von Herzen!!

Einen Telegram-Kanal auf dem Laufenden zu halten, bedeutet aber auch zusätzlichen zeitlichen Aufwand.
Wichtige Pendenzen bei meiner juristischen Arbeit kommen da schnell zu kurz. Und noch habe ich keine Assistenten. Dieses Risiko darf ich nicht eingehen.

Ich bitte Euch deshalb um Verständnis, wenn ich mich in den kommenden Tagen vollständig auf die anstehenden Rechtsmittel konzentriere und erst dann wieder informiere, wenn es konkrete Arbeitsresultate zu vermelden gibt.

Wichtige Informationen werde ich zudem wie bisher über bereits bestehende Kanäle kommunizieren lassen.

Wer möchte, erreicht mich über meine neue Webseite:
www.kruse-law.ch
In den kommenden Wochen wird da noch einiges an Substanz dazukommen.

Die kommende Zeit wird von uns allen viel abverlangen. Oberstes Gebot ist es, unsere Kinder vor staatlicher Willkür zu schützen. Wir müssen sie vor Schaden bewahren! Und zwar mit aller Entschlossenheit und gemeinsam. Das ist unsere Aufgabe als Mensch, dafür brauchen wir keine Bewilligung. Tun wir dies nicht, haben wir als Gesellschaft versagt.
Wir Juristen können das nicht alleine schaffen.

Vielen Dank für Euern täglichen Einsatz, für Euern täglichen Mut: Als Eltern, als Lehrer und besonders als alleinerziehende Mütter:
Jetzt ist der Moment der Bewährung in Euerm Leben.

Die Kinder sind unsere Zukunft. Sie sollen einmal mit Dank an uns zurückdenken können: „Mis Mami, min Papi hät zu mer ghebed und mich bschützt!“

Ihr hört bald wieder von mir. Alles Gute,
Euer Philipp Kruse


Was die Presse (NZZ und Tagi) zur ominösen Begründung unserer Bildungsdirektorin Silvia Steiner geschrieben hat, zeugt von totaler Staatshörigkeit.

In Steiners Verfügung steht ja, dass der Mund-Nasenschutz für Kinder bereits ab 2 Jahren „unbedenklich“ sei (s. oben).
Kritik in den Zeitungen daran? Fehlanzeige!
Umso mehr müssen wir Eltern hier deutliche Kritik üben. Sonst geht das Maskenalter immer weiter runter!


Herzlichen Dank für die vielen starken Rückmeldungen und das super Material via Protonmail! Werde jede Nachricht morgen beantworten, die ich bis jetzt nicht geschafft habe.
Der heutige Freitag war einfach ein Hammertag.


Wer muss was beweisen?
Die Beweislast für obige Behauptung („in der Praxis unbedenklich“) liegt zwar beim Staat.
Aber der Regierungsrat als Beschwerdeinstanz wird seine Bildungsdirektion zu 100% schützen - und sicher nicht die Kinder.

Ziel ist es deshalb, mittels empirischer Studien und konkreter Erfahrungsberichte die Behauptung der „Unbedenklichkeit“ möglichst zu widerlegen.

Ausserdem wird es darum gehen, die Nutzlosigkeit des Gesichtslappens zu substantiieren.

Wer gutes Material hat betr. SCHÄDLICHE WIRKUNG der MASKEN bei KINDERN, bitte bei mir melden unter:
ph.kruse@protonmail.com
(unter Anwaltsgeheimnis)

Operation: Heidi & Peter 🇨🇭❤️

(Alternativ auch direkt hier auf Telegram, wer möchte.)

Danke 🙏🏻
Euer Philipp




Streitthema wird sein:


Frist 30 T ab 22.1. (Tag 1):
Mo, 22.2.;
Rekurs bei Regierungsrat ZH




Das Anfechtungsobjekt:

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