„Hallo Markus,
ich hatte heute ein Gespräch mit einem Bekannten, der hinsichtlich der C-Krise dem gängigen Narrativ glaubt. Da er meine kritische Haltung kennt und akzeptiert, hat er mir etwas anvertraut mit der Einleitung, ich solle ihn nicht für verrückt halten:
Seine Schwester war kürzlich bei ihm zu Besuch und zwar 1 Tag nachdem Sie die Biontech-Impfung erhalten hatte. Kurze Zeit nach dem Besuch - ich glaube am nächsten Tag - hatte er das Gefühl "zu kränkeln" mit üblichen Erkältungssymptomen. Da er seine Kontakte aktuell wegen C. komplett reduziert hat, hatte er irgendwie das dumpfe Gefühl, dass er sich bei seiner Schwester "angesteckt" hat. Denn, alle anderen in der Familie waren zu dem Zeitpunkt kerngesund.
Nachdem ich ihm dann den §21 IfSG gezeigt habe und auch darauf hingewiesen habe, dass es bereits Einrichtungen gibt, welche Zutritt für Geimpfte ausschließen, war er ziemlich schockiert. Als Jurist war er zudem sehr verblüfft, dass dieser Aspekt so konkret in einem Gesetzestext zu finden ist.
Ich selbst hatte irgendwie Gänsehaut bei seiner Erzählung, weil ich diesen Vorgang der "passiven Impfung" bisher als reine Hypothese betrachtet habe und eher davon ausging, dass die Rechtsgrundlage eher für die Zukunft vorbereitet wurde...
Vielleicht wäre es eine Idee, die Menschen dafür zu sensibilisieren, wenn Sie Kontakt mit Geimpften haben und ggf. auch solche Erfahrungen zu teilen.
Es wäre perspektivisch auch spannend eine medizinische Einschätzung zu erhalten, ob eine solche passive Ansteckung gewisse Gefahren birgt. Immerhin bleiben einem auf diesem "Übertragungsweg" sämtliche (nebenwirkungsverursachenden) Adjuvantien der regulären Impfung erspart.“