„Die wahre Rolle des Belastungszeugen Wolfgang Packi im Fall Dr. Külken“
Markus‘ Eingebungen 2026 - Teil 3
Gedanken zum 2. Verhandlungstag im Fall Dr. Külken (16.06.2026 am Landgericht Freiburg)
Im Zentrum des zweiten Verhandlungstages stand die Befragung des Belastungszeugen (Zeuge 3), der das damalige Gespräch in der Praxis heimlich aufgezeichnet hatte. Im Gerichtssaal ergab sich dabei eine bemerkenswerte Dynamik.
Der Angeklagte, Dr. Külken, machte persönlich von seinem Fragerecht Gebrauch – ein Vorgehen, das die Vorsitzende Richterin mit dem ausdrücklichen Hinweis kommentierte, dass in der Regel nur die Verteidigung die Fragen stelle. Dr. Külken richtete keine offenen, sondern sehr präzise, geschlossene medizinische Fragen an den Zeugen. Konkret fragte er:
„Habe ich Sie nach einer Aversion gegen die eigene Atemluft gefragt? Habe ich Sie nach der Einatmung von Stoffen der Maske gefragt?“
Obwohl der Zeuge die Tonaufnahme des Gesprächs besitzt, lautete seine Antwort vor Gericht lediglich ausweichend:
„Ich glaube nicht, dass Sie diese gestellt haben.“
Diese Formulierung macht den Belastungszeugen paradoxerweise zu einem zentralen Zeugen für die Verteidigung. Während der Zeuge offensichtlich den inhaltlichen Fokus für die ärztliche Anamnese nicht besaß, stützte sich Dr. Külken bei seinen detaillierten Fragen schlicht auf seinen festen ärztlichen Standard und seine berufliche Routine.
Eine weitere wesentliche Beobachtung betrifft die Staatsanwältin, die fachlich sehr aufgeweckt und souverän auftritt. Die maßgebliche Frage für den weiteren Prozessverlauf ist nun, wie eine derart fähige Juristin diese konkreten Zeugenaussagen und die logischen Lücken des Beweismaterials in ihrem Plädoyer einordnen und bewerten wird.
Bühl/Baden, 25.06.2026
Ein Beitrag von Markus Huck für
@DirectorOfCoronaReset
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Gedanken zum 2. Verhandlungstag im Fall Dr. Külken (16.06.2026 am Landgericht Freiburg)
Im Zentrum des zweiten Verhandlungstages stand die Befragung des Belastungszeugen (Zeuge 3), der das damalige Gespräch in der Praxis heimlich aufgezeichnet hatte. Im Gerichtssaal ergab sich dabei eine bemerkenswerte Dynamik.
Der Angeklagte, Dr. Külken, machte persönlich von seinem Fragerecht Gebrauch – ein Vorgehen, das die Vorsitzende Richterin mit dem ausdrücklichen Hinweis kommentierte, dass in der Regel nur die Verteidigung die Fragen stelle. Dr. Külken richtete keine offenen, sondern sehr präzise, geschlossene medizinische Fragen an den Zeugen. Konkret fragte er:
„Habe ich Sie nach einer Aversion gegen die eigene Atemluft gefragt? Habe ich Sie nach der Einatmung von Stoffen der Maske gefragt?“
Obwohl der Zeuge die Tonaufnahme des Gesprächs besitzt, lautete seine Antwort vor Gericht lediglich ausweichend:
„Ich glaube nicht, dass Sie diese gestellt haben.“
Diese Formulierung macht den Belastungszeugen paradoxerweise zu einem zentralen Zeugen für die Verteidigung. Während der Zeuge offensichtlich den inhaltlichen Fokus für die ärztliche Anamnese nicht besaß, stützte sich Dr. Külken bei seinen detaillierten Fragen schlicht auf seinen festen ärztlichen Standard und seine berufliche Routine.
Eine weitere wesentliche Beobachtung betrifft die Staatsanwältin, die fachlich sehr aufgeweckt und souverän auftritt. Die maßgebliche Frage für den weiteren Prozessverlauf ist nun, wie eine derart fähige Juristin diese konkreten Zeugenaussagen und die logischen Lücken des Beweismaterials in ihrem Plädoyer einordnen und bewerten wird.
Bühl/Baden, 25.06.2026
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