Forward from: Corona-Fakten
Bundesverfassungsgericht kippt generelles Demonstrationsverbot durch Corona-Verordnung!
Zwei für Anfang April angemeldete Demonstrationen in Gießen wurden von den hessischen Behörden hinsichtlich des Infektionsschutzgesetzes verboten. Damit gaben sich die Veranstalter jedoch nicht zufrieden und zogen per Eilantrag vor das Bundesverfassungsgericht.
Nun hat das höchste deutsche Gericht das Verbot gekippt. Die Richter sehen in dem Verbot eine „Grundrechtsverletzung“, denn der Kläger sei „offensichtlich in seinem Grundrecht aus Art. 8 GG verletzt“. In ihrem Urteil stellen sie klar: „Die Corona-Verordnung enthält kein generelles Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel“. (Az. 1 BvR 828/20)
http://archive.is/lPfyZ
Zwei für Anfang April angemeldete Demonstrationen in Gießen wurden von den hessischen Behörden hinsichtlich des Infektionsschutzgesetzes verboten. Damit gaben sich die Veranstalter jedoch nicht zufrieden und zogen per Eilantrag vor das Bundesverfassungsgericht.
Nun hat das höchste deutsche Gericht das Verbot gekippt. Die Richter sehen in dem Verbot eine „Grundrechtsverletzung“, denn der Kläger sei „offensichtlich in seinem Grundrecht aus Art. 8 GG verletzt“. In ihrem Urteil stellen sie klar: „Die Corona-Verordnung enthält kein generelles Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel“. (Az. 1 BvR 828/20)
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