Ermittlungsverfahren gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der Volksverhetzung durch Staatsanwaltschaft Offenburg eingeleitet
Passend zum heutigen Auftritt von Steinmeier bei der Münchner Sicherheitskonferenz kann ich mitteilen, dass aus dem Vorermittlungsverfahren gegen den Bundespräsidenten wegen des Verdachts der Volksverhetzung inzwischen ein Ermittlungsverfahren geworden ist.
Mit Schreiben vom 23. Januar 2025 hat mir die Staatsanwaltschaft Offenburg mitgeteilt, dass meine Anzeige, die ich bereits am 28. Juni 2023 bei einer anderen Staatsanwaltschaft eingereicht habe, eingegangen ist.
Das Aktenzeichen wurde mir ebenfalls mitgeteilt.
Hintergrund meiner Anzeige war die Gleichsetzung des russischen Angriffs auf die Ukraine mit dem Ostfeldzug der Wehrmacht zwischen 1941 und 1945 durch Steinmeier, im Rahmen einer Rede zur Befreiung des Warschauer Ghettos.
Diese Gleichsetzung könnte gemäß § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch als Volksverhetzung strafbar sein.
Mir sind viele Fälle bekannt, in denen Bürger wegen weit weniger strafrechtlich verurteilt wurden. Natürlich wird die politisch abhängige (§ 146 GVG) Staatsanwaltschaft Offenburg einen Weg finden, das Ermittlungsverfahren gegen Bundespräsident Steinmeier einzustellen.
Allerdings wird deren Argumentation dann unsererseits genutzt werden, um für unsere Mandanten mit eben jenen Argumenten zu argumentieren.
Gleiches Recht für alle.
steht auf, Kameraden 🪖