Höchstes Gericht Bosniens kippt Ausgangsbeschränkungen!
Das oberste Gericht Bosniens „Constitutional Court of Bosnia and Herzegovina“ hat am Mittwoch die von der Regierung erlassenen Ausgangsbeschränkungen als verfassungswidrig erklärt. „Menschen zu verbieten, ihr Haus zu verlassen, verstößt gegen ihr Recht auf Bewegungsfreiheit“, verkündeten die Richter und setzten der Regierung eine Frist von fünf Tagen, die Beschränkungen in Einklang der eigenen Verfassung und der „Europäischen Konvention für Menschenrechte“ zu bringen.
Der vorsitzende Richter Zlatko Knezevic kritisierte außerdem, dass die Ausgangsbeschränkungen weder zeitlich befristet wurden noch zu vorher festgelegten Zeitpunkten überprüft werden sollten. Dies sei „offensichtlich verfassungswidrig“. In Bosnien gelten die Ausgangsbeschränkungen im Gegensatz zu Deutschland nur für Menschen unter 18 und über 65 Jahren.
http://archive.is/34Xrv
Das oberste Gericht Bosniens „Constitutional Court of Bosnia and Herzegovina“ hat am Mittwoch die von der Regierung erlassenen Ausgangsbeschränkungen als verfassungswidrig erklärt. „Menschen zu verbieten, ihr Haus zu verlassen, verstößt gegen ihr Recht auf Bewegungsfreiheit“, verkündeten die Richter und setzten der Regierung eine Frist von fünf Tagen, die Beschränkungen in Einklang der eigenen Verfassung und der „Europäischen Konvention für Menschenrechte“ zu bringen.
Der vorsitzende Richter Zlatko Knezevic kritisierte außerdem, dass die Ausgangsbeschränkungen weder zeitlich befristet wurden noch zu vorher festgelegten Zeitpunkten überprüft werden sollten. Dies sei „offensichtlich verfassungswidrig“. In Bosnien gelten die Ausgangsbeschränkungen im Gegensatz zu Deutschland nur für Menschen unter 18 und über 65 Jahren.
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