Impfärzte sind für die Folgen der Covid-Injektion verantwortlich und haftbar. Denn sie hätten den Eingriff auch verweigern können. So ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Ein vermutlich weitreichendes Urteil hat der Europäische Gerichtshof Ende Jänner gefällt. Der italienische Professor Giovanni Frajese hatte im September 2023 den Fall vor das Europäische Gericht gebracht, und forderte einen Widerruf der Zulassung der Covid-Impfstoffs. Ende Jänner kam es zu einem Urteil, eigentlich gegen den Italiener, dessen Klage abgewiesen wurde. Trotzdem stellte das Gericht dar, dass Impfärzte und andere impfende Personen grundsätzlich zivil- und strafrechtlich haftbar sind. Denn sie wurden nicht gezwungen, den Eingriff durchzuführen.
Der zentrale Absatz im Urteil findet sich auf Seite 5:
Entgegen dem Vorbringen von Herrn Frajese folgt aus dem Umstand, dass die durch die streitigen Beschlüsse für die in Rede stehenden Impfstoffe erteilten Zulassungen es ihren Inhabern erlauben, diese Impfstoffe in jedem Mitgliedstaat in Verkehr zu bringen, nicht, dass diese Beschlüsse Ärzte dazu verpflichten würden, ihren Patienten die Impfstoffe zu verschreiben und zu verabreichen. Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Erteilung einer Zulassung zwar Voraussetzung des Rechts der Inhaber der Zulassungen ist, die betreffenden Impfstoffe in den einzelnen Mitgliedstaaten in Verkehr zu bringen, jedoch grundsätzlich keine Pflicht für Patienten oder Impfärzte begründet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, Azienda Ospedale-Università di Padova, C‑765/21, EU:C:2023:566, Rn. 36 und 42).Ärzte hätten sich demnach für oder gegen die Verabreichung entscheiden können, hätten sogar abraten können. Dadurch ist eine mögliche zivil- und strafrechtliche Haftung des medizinischen Fachpersonals dem jeweiligen Einzelfall zuzuschreiben und zu beurteilen.
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