ZEUGENAUFRUF:
*******
An alle Eltern von Kindern, welche aktuell von der Maskenpflicht in der obligatorischen Schulzeit betroffen sind:
*
Ich erhalte zunehmend beunruhigende Schilderungen von Kindeswohl-Gefährdung zugestellt, um die ich mich nicht adäquat kümmern kann.
*
Es scheint immer häufiger vorzukommen, dass Kinder, welche seit der Maskenpflicht starke Symptome wie starkes Kopfweh, Migräne, Übelkeit oder ähnliches erleiden, von ihren Kinderärzten keine Maskendispense mehr erhalten.
ODER:
Kindern mit formell gültigem Maskendispens wird der Ausschluss vom Unterricht angedroht, wenn sie die Maske nicht trotzdem tragen.
ODER:
Kinder mit gültigem Maskenattest werden massiv gemobbt oder bedroht.
Etc. Etc.
****
Sollten solche Vorkommnisse tatsächlich gehäuft vorkommen, wäre es sehr wichtig, diese im Rahmen meines Rekurses (gg. die Verfügung Bildungsdirektion Kanton ZH betr. Maskenpflicht ab 4. Primarklasse) der verantwortlichen und verfügenden Instanz zur Kenntnis zu bringen.
**
AUFRUF an Eltern von betroffenen Kindern:
Sollte Ihr Kind von einer Situation im obigen Sinne konkret betroffen sein, droht akute Gefahr für‘s Kindeswohl, und Sie als Eltern sind in der Pflicht.
Wenn Sie möchten, senden Sie mir einen chronologischen Bericht, so PRÄZIS UND OBJEKTIV wie möglich. Möglichst in einem EIGENSTÄNDIGEN WORD-DOKUMENT.
E-Mail:
ph.kruse@protonmail.com
*
Seriöse Berichte werde ich mit meinem Team genau prüfen und gegebenfalls (nur nach Überprüfung der Tatsachen und nur mit Ihrem Einverständnis) meinem Rekurs beilegen.
***
Bitte beachten Sie:
(1) Aufgrund der aktuell ausserordentlich grossen Arbeitsbelastung ist eine individuelle Beratung bis auf weiteres nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
(2) Dieser Aufruf gilt auch für Eltern aus anderen Kantonen als ZH; insbesondere für BL.
**
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und für Ihre Mitwirkung.
Freundliche Grüsse,
Philipp Kruse
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An alle Eltern von Kindern, welche aktuell von der Maskenpflicht in der obligatorischen Schulzeit betroffen sind:
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Ich erhalte zunehmend beunruhigende Schilderungen von Kindeswohl-Gefährdung zugestellt, um die ich mich nicht adäquat kümmern kann.
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Es scheint immer häufiger vorzukommen, dass Kinder, welche seit der Maskenpflicht starke Symptome wie starkes Kopfweh, Migräne, Übelkeit oder ähnliches erleiden, von ihren Kinderärzten keine Maskendispense mehr erhalten.
ODER:
Kindern mit formell gültigem Maskendispens wird der Ausschluss vom Unterricht angedroht, wenn sie die Maske nicht trotzdem tragen.
ODER:
Kinder mit gültigem Maskenattest werden massiv gemobbt oder bedroht.
Etc. Etc.
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Sollten solche Vorkommnisse tatsächlich gehäuft vorkommen, wäre es sehr wichtig, diese im Rahmen meines Rekurses (gg. die Verfügung Bildungsdirektion Kanton ZH betr. Maskenpflicht ab 4. Primarklasse) der verantwortlichen und verfügenden Instanz zur Kenntnis zu bringen.
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AUFRUF an Eltern von betroffenen Kindern:
Sollte Ihr Kind von einer Situation im obigen Sinne konkret betroffen sein, droht akute Gefahr für‘s Kindeswohl, und Sie als Eltern sind in der Pflicht.
Wenn Sie möchten, senden Sie mir einen chronologischen Bericht, so PRÄZIS UND OBJEKTIV wie möglich. Möglichst in einem EIGENSTÄNDIGEN WORD-DOKUMENT.
E-Mail:
ph.kruse@protonmail.com
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Seriöse Berichte werde ich mit meinem Team genau prüfen und gegebenfalls (nur nach Überprüfung der Tatsachen und nur mit Ihrem Einverständnis) meinem Rekurs beilegen.
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Bitte beachten Sie:
(1) Aufgrund der aktuell ausserordentlich grossen Arbeitsbelastung ist eine individuelle Beratung bis auf weiteres nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
(2) Dieser Aufruf gilt auch für Eltern aus anderen Kantonen als ZH; insbesondere für BL.
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Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und für Ihre Mitwirkung.
Freundliche Grüsse,
Philipp Kruse