Anna
Forward from: Claudia Jaworski
https://youtu.be/ms9fNEUxtN0?feature=shared
Maskenprozess gegen Dr. Walter Weber
Ondruschka's Gutachten - untauglich!
Und wieder war er auf der Flucht. Prof. Dr. Ondruschka, der Chef der Rechtsmedizin des UKE. Diesmal sogar mit Hilfe des Gerichts. Denn noch bevor die Fragen der Verteidigung beantwortet waren, entließ die vorsitzende Richterin Frau Behr den sachverständigen Ondruschka ohne nach einer Vereidigung zu fragen aus dem Gerichtssaal. Das brachte ihr einen Befangenheitsantrag ein. Denn damit schnitt sie der Verteidigung das Fragerecht ab. Zuvor hatte der Gutachter erneut gezeigt, dass er weder von der Technik der Masken, noch von den europarechtlichen Zulassungsvorschriften, die sogar die FFP2-Masken nur zum Eigenschutz vorsehen, die erforderlichen Kenntnisse mitbrachte.
Wie die Staatsanwaltschaft dazu kommt, einen Rechtsmediziner, der nach eigenen Angaben erstmals die angebliche Ausstellung von falschen Gesundheitszeugnissen begutachten soll, ist eine Frage, die der Staatsanwältin Frau Schimpeler morgen, am 30.09.24, dem 18. Verhandlungstag, gestellt werden sollte.
Es stellt sich zunehmend heraus, dass der Gutachter die Staatsanwaltschaft immer weiter in Rechtfertigungsnot bringt, denn die Anklage stützt sich ausschließlich auf sein Gutachten.
Maskenprozess gegen Dr. Walter Weber
Ondruschka's Gutachten - untauglich!
Und wieder war er auf der Flucht. Prof. Dr. Ondruschka, der Chef der Rechtsmedizin des UKE. Diesmal sogar mit Hilfe des Gerichts. Denn noch bevor die Fragen der Verteidigung beantwortet waren, entließ die vorsitzende Richterin Frau Behr den sachverständigen Ondruschka ohne nach einer Vereidigung zu fragen aus dem Gerichtssaal. Das brachte ihr einen Befangenheitsantrag ein. Denn damit schnitt sie der Verteidigung das Fragerecht ab. Zuvor hatte der Gutachter erneut gezeigt, dass er weder von der Technik der Masken, noch von den europarechtlichen Zulassungsvorschriften, die sogar die FFP2-Masken nur zum Eigenschutz vorsehen, die erforderlichen Kenntnisse mitbrachte.
Wie die Staatsanwaltschaft dazu kommt, einen Rechtsmediziner, der nach eigenen Angaben erstmals die angebliche Ausstellung von falschen Gesundheitszeugnissen begutachten soll, ist eine Frage, die der Staatsanwältin Frau Schimpeler morgen, am 30.09.24, dem 18. Verhandlungstag, gestellt werden sollte.
Es stellt sich zunehmend heraus, dass der Gutachter die Staatsanwaltschaft immer weiter in Rechtfertigungsnot bringt, denn die Anklage stützt sich ausschließlich auf sein Gutachten.