Holger Fischer Rechtsanwalt


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Kurz zu meiner „Abschiedsrede“: Ich werde der Hanauer Bewegung und ihrer Mittwochsdemo, sofern sie stattfindet, treu bleiben. Aber ich möchte erst mal nicht mehr sprechen, und wenn, nur kurz.


Ich habe gestern abend meine vorläufige Abschiedsrede auf der Hanauer Demo gehalten. Es ist egal, ob man demonstriert. Es ist egal, ob man vor das Bundesverfassungsgericht zieht. Und es ist egal, was die Exekutive macht. Einige werden ihre Kinder und sich selbst vorläufig vor der Impfung retten können, weil ein Familienrichter ihnen Teile des Sorgerechts vielleicht nicht entziehen wird. Die Schulpflicht und das bald kommende Betretungsverbot für ungeimpfte Kinder wird das Argument werden, Eltern zur Einwilligung in die Impfung zu nötigen. Es mag sich nun jeder überlegen, wie damit umzugehen ist. Weist endlich die schon massenhaft eingetretenen Impfschäden nach, meldet jeden unklaren Todesfall, erinnert die behandelnden Ärzte an ihre Meldepflicht bzgl. Verdachtsfällen aus 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG. Und lasst die Mär von den angeblich sicheren Impfstoffen endlich zerplatzen. So viele sind nach der Impfung gestorben, und kaum einer war da, die Fälle weiterzuleiten, wenigstens ans Gesundheitsamt zu melden.




Hier eine Berichterstattung über die gestern am Abend vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Eilanträge gegen die nächtliche Ausgangssperre aufgrund 28 b IfSG. Nicht überraschend: Wie immer überwiegt angeblich das Interesse am allgemeinen Gesundheitsschutz die schweren Grundrechtseingriffe infolge des Verbots. Und wieder lässt das Bundesverfassungsgericht offen, ob die Eingriffe in den Entscheidungen zu den noch anhängigen Hauptsacheverfahren sich am Ende nicht doch noch als verfassungswidrig herausstellen würden. Alles wie immer. Wir sind in der Hand der Inzidenzen und damit der Anzahl der willkürlich und mehr oder weniger zufälligen Anzahl der durchgeführten und oft falsch positiven Testungen. Ob die Inzidenz überhaupt ein geeigneter Maßstab ist, lassen unsere Verfassungshüter leider offen. Und da wir nicht wissen, ob 28 b IfSG nicht am Ende doch verfassungswidrig ist, mag jeder das ebenso vorläufig auch weiter behaupten - ich tue es hiermit. 28 b IfSG IST verfassungswidrig.


Verteilt diese Botschaften. Bereitet Euch vor.


Siehe Reitschuster von gestern, Minute 24:17: Im Bundestag geht man bei Eltern, die die Impfung ihrer Kinder verweigern, von einem Sorgerechtsentzug aus.

https://youtu.be/s4COAQ6vZeI


Kanada lässt den Pfizer-Impfstoff für 12- bis 15-Jährige zu, FDA und EMA folgen bald nach. Das ist laut Ankündigung der Zeitstrahl: Im Juni EMA-Zulassung von BioNTech für Jugendliche von 12-15 Jahren, im September dann für Kinder zwischen 6 Monaten und 11 Jahren. Natürlich nur unter der Bedingung, dass Studien zur Sicherheit nachgeliefert werden...

https://www.morgenpost.de/politik/ausland/article232220233/Kanada-laesst-Biontech-Impfstoff-fuer-12-bis-15-Jaehrige-zu.html




Weiteres bitte unter diesem Kommentar hinterlassen. ⬇️


Guten Abend,
da sich der Kanal noch im Aufbau befindet und Holger was vorzubereiten hat, wird vorerst von ihm noch nichts in dieser Gruppe kommen.
Falls noch etwas unklar sein sollte, weitere Fragen offen sein sollten, etc. kann dies in den Kommentaren verfasst werden.
Liebe Grüße,
Maya Stella :)

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