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Wie unsere Welt einfach Kaputt ist? Wenn du Tiere ("die ja sowieso schon Tod sind") befreist, kann du bis zu 10 Jahre Gefängnis bekommen (FR), jedoch für andere Sachen bis du nach wenige Monate schon frei ...
Vergleicht man es mit z.B. Tierquälerei in der Schweiz, ist es ⅓, und wenn du mehrere Tiere befreist, könntest du auch 5 Jahre kriegen (denke wir, da wir keine Rechtexperten sind), sonst nur eine Busse
Gibt es einen Homizid, bist du mind. 15-17J drinnen ... Also 3J (egal wie viele ....) vs mind. 15-17J+ (1) vs Vierfachmord von Rupperswil mind. 15-17J+ WTF?
Zudem gibt es ja auch kein grossen Unterschied zwischen Tierquälerei und sexuelle Aktivitäten mit Tiere (also 1 oder mehrere Tiere), beide bekommen 3 Jahren ...
Einfach lächerlich, dass 1) kein Unterschied bzgl. der Menge gibt 2) Mehrfache Ehe, Tierquälerei, 3 Fahrlässige Tötungen, Tiersex alle 3 sind ... aber Diebstahl mit 5 Jahren
In der Schweiz:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer jemandem eine fremde bewegliche Sache (also auch ein Tier) zur Aneignung wegnimmt ABER
Wer also Mischlingshunde und -Katzen oder Ratten oder Meerschweinchen befreit und bei sich aufnimmt, um ihnen weiteres erhebliches Leiden zu ersparen, riskiert höchstens eine Busse.
Wer eine vorsätzliche Tierquälerei begeht, wird zu einer Freiheitsstrafe von zwischen sechs Monaten und drei Jahren oder zu einer nach sogenannten Tagessätzen berechneten Geldstrafe verurteilt.
Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Absatz 1, die sexuelle Handlungen mit Tieren ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (Konsum) oder Geldstrafe bestraft (bzw. 3 Jahren, Herstellung)
https://perma.cc/J27R-S8K2 https://perma.cc/Z5F9-6FKT
Homizid: Nach Verbüssung von mindestens 15 Jahren kann der Verurteilte ferner bedingt entlassen werden, aber nur, wenn sein Verhalten während des Strafvollzuges nicht dagegen spricht und - insbesondere - wenn anzunehmen ist, er werde sich in der Freiheit bewähren (Art. 38 Ziff. 1 StGB). https://perma.cc/HJJ4-3FCS
Vergleicht man es mit z.B. Tierquälerei in der Schweiz, ist es ⅓, und wenn du mehrere Tiere befreist, könntest du auch 5 Jahre kriegen (denke wir, da wir keine Rechtexperten sind), sonst nur eine Busse
Gibt es einen Homizid, bist du mind. 15-17J drinnen ... Also 3J (egal wie viele ....) vs mind. 15-17J+ (1) vs Vierfachmord von Rupperswil mind. 15-17J+ WTF?
Zudem gibt es ja auch kein grossen Unterschied zwischen Tierquälerei und sexuelle Aktivitäten mit Tiere (also 1 oder mehrere Tiere), beide bekommen 3 Jahren ...
Einfach lächerlich, dass 1) kein Unterschied bzgl. der Menge gibt 2) Mehrfache Ehe, Tierquälerei, 3 Fahrlässige Tötungen, Tiersex alle 3 sind ... aber Diebstahl mit 5 Jahren
In der Schweiz:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer jemandem eine fremde bewegliche Sache (also auch ein Tier) zur Aneignung wegnimmt ABER
Wer also Mischlingshunde und -Katzen oder Ratten oder Meerschweinchen befreit und bei sich aufnimmt, um ihnen weiteres erhebliches Leiden zu ersparen, riskiert höchstens eine Busse.
Wer eine vorsätzliche Tierquälerei begeht, wird zu einer Freiheitsstrafe von zwischen sechs Monaten und drei Jahren oder zu einer nach sogenannten Tagessätzen berechneten Geldstrafe verurteilt.
Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Absatz 1, die sexuelle Handlungen mit Tieren ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (Konsum) oder Geldstrafe bestraft (bzw. 3 Jahren, Herstellung)
https://perma.cc/J27R-S8K2 https://perma.cc/Z5F9-6FKT
Homizid: Nach Verbüssung von mindestens 15 Jahren kann der Verurteilte ferner bedingt entlassen werden, aber nur, wenn sein Verhalten während des Strafvollzuges nicht dagegen spricht und - insbesondere - wenn anzunehmen ist, er werde sich in der Freiheit bewähren (Art. 38 Ziff. 1 StGB). https://perma.cc/HJJ4-3FCS