💥Verfahren gegen Dr. Reiner Füllmich erweitert💥
Mein Kollege Dr. Reiner Füllmich, der sich aktuell in Göttingen einem Gerichtsverfahren wegen Untreue stellen muss und sich zugleich seit mehr als einem Jahr unter unmenschlichen Bedingungen in Untersuchungshaft befindet, muss einen erneuten juristischen Rückschlag hinnehmen:
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat mit Beschluss vom 5. November 2024 entschieden, dass derzeit eine Verurteilung des Angeklagten wegen Untreue in 16 weiteren Fällen jeweils hinreichend wahrscheinlich sei.
Quelle:
https://tinyurl.com/Reiner-Fuellmich
Das bedeutet, dass zu den ohnehin schwerwiegenden Vorwürfen eine erhebliche Anzahl weiterer Anklagepunkte hinzugefügt wird.
Worum geht es eigentlich im Fall Dr. Füllmich?
Ihm wird vorgeworfen, Gelder, die dem Corona-Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt wurden, treuwidrig für eigene Zwecke genutzt zu haben.
Es handelt sich also um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten am Untersuchungsausschuss. Eine Bewertung darüber, wer welche Rechte hatte, welche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten bestanden und unter welchen Bedingungen Gelder für welche Zwecke verwendet wurden, kann ich nicht abgeben. Hierzu gibt es eine Vielzahl an Aussagen und Veröffentlichungen.
Aus rechtspolitischer Sicht halte ich es jedoch für höchst problematisch, dass der Staat zivilrechtliche Auseinandersetzungen kriminalisiert und mit Gefängnisstrafen sanktioniert. Davon ist im Übrigen niemandem geholfen.
Sollten die Beteiligten der Meinung sein, dass ihnen bzw. ihrer gemeinsamen Organisation Gelder vorenthalten wurden (aus welchen Gründen auch immer), mag dieses Verfahren einem Rache- oder Strafbedürfnis dienen; es trägt aber keinesfalls dazu bei, die gewünschten Gelder zurückzuerhalten. Einen Mitstreiter mithilfe des Staates zu kriminalisieren, dessen übergriffiges Verhalten gegenüber anderen erst den Anlass zur Zusammenarbeit gab, erscheint mir – freundlich ausgedrückt – wie ein emotionales Verhalten, das ich eher auf Kinderspielplätzen erlebt habe.
Ich kann nicht nachvollziehen, wem von den Anzeigenerstattern es Genugtuung verschafft, dass ein promovierter ehemaliger Rechtsanwalt wegen dieser Auseinandersetzung wie ein Schwerverbrecher behandelt wird.
Wir brauchen dringend eine rechtspolitische Wende. Der Staat übernimmt an zu vielen Stellen die Rolle eines „fürsorglichen“ Kontrolleurs unseres Lebens. Doch wir sind keine Verfügungsmasse in einer zwangskollektiven Gesellschaft, sondern freie Individuen.
Die Strafjustiz gehört entrümpelt und reformiert. Der Staat hat sich strafrechtlich aus zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, dem Verhältnis Patient-Arzt, Beleidigungsdelikten und anderen privaten Streitfragen herauszuhalten. Diese Übergriffigkeit führt zunehmend zu einer tendenziösen Strafjustiz, die für politische Zwecke missbraucht wird.
Ich rufe insbesondere die Anwälte für Aufklärung dazu auf, dieses wichtige Thema zu einem Hauptanliegen ihres/unseres Vereins zu machen.
Mein Kanal:
t.me/RA_LUDWIG
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Mein Kollege Dr. Reiner Füllmich, der sich aktuell in Göttingen einem Gerichtsverfahren wegen Untreue stellen muss und sich zugleich seit mehr als einem Jahr unter unmenschlichen Bedingungen in Untersuchungshaft befindet, muss einen erneuten juristischen Rückschlag hinnehmen:
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat mit Beschluss vom 5. November 2024 entschieden, dass derzeit eine Verurteilung des Angeklagten wegen Untreue in 16 weiteren Fällen jeweils hinreichend wahrscheinlich sei.
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Aus rechtspolitischer Sicht halte ich es jedoch für höchst problematisch, dass der Staat zivilrechtliche Auseinandersetzungen kriminalisiert und mit Gefängnisstrafen sanktioniert. Davon ist im Übrigen niemandem geholfen.
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