Einspruch! eine Anleitung
🙋🏻Digitaler Impfpass ab 2025 - so kann man widersprechen!Ab dem 15. Januar 2025 wird
in den Modellregionen Franken und Hamburg die
elektronische Patientenakte (ePA)
eingeführt, die
auch einen digitalen Impfpass umfasst. Wer nicht möchte, dass seine Gesundheits- und Impfdaten digital gespeichert werden,
muss aktiv bei seiner Krankenkasse widersprechen. Hier ein Text zum Kopieren, wie man widerspricht:«Betreff: Widerspruch gegen die automatische Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) für mich gemäß § 342 SGB V.
Ich mache von meinem Recht Gebrauch, der automatischen Einrichtung der ePA ohne meine ausdrückliche Zustimmung zu widersprechen. Aus Datenschutzgründen und in Anbetracht der Sensibilität meiner Gesundheitsdaten möchte ich derzeit keine elektronische Patientenakte nutzen.
Ich bitte Sie, dies in Ihrem System entsprechend zu vermerken und mir eine schriftliche Bestätigung über den Eingang und die Umsetzung dieses Widerspruchs zukommen zu lassen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Vorname Nachname]
[Versichertennummer]
[Adresse]
[Ort, Datum]»
Quellen:
BRKBV
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