++ AfD darf nicht im Verfassungsschutzbericht aufgeführt werden ++
Vor einem Jahr hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet, um unsere Partei im politischen Auftrag zu diskreditieren. Doch diese Bezeichnung hätte der Verfassungsschutz nie öffentlich verwenden dürfen, denn es handelt sich um einen Begriff ohne Rechtsgrundlage. So haben die Richter des Kölner Verwaltungsgerichts inzwischen auf unsere Klage hin entschieden. Das Urteil hat das Bundesamt angenommen, es ist rechtskräftig.
Einmal im Jahr veröffentlicht nun das Bundesministerium des Innern den Verfassungsschutzbericht. Er listet auf, bei wessen Aktivitäten der Verfassungsschutz ganz genau hingeschaut hat. Linksextreme Gewalttäter, Reichsbürger, Rechtsextremisten, Salafisten, Islamisten, religiöse Gefährder, Terroristen, Verschwörer, die offen oder verdeckt die Verfassung unseres Landes angreifen.
Vor einem Jahr hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet, um unsere Partei im politischen Auftrag zu diskreditieren. Doch diese Bezeichnung hätte der Verfassungsschutz nie öffentlich verwenden dürfen, denn es handelt sich um einen Begriff ohne Rechtsgrundlage. So haben die Richter des Kölner Verwaltungsgerichts inzwischen auf unsere Klage hin entschieden. Das Urteil hat das Bundesamt angenommen, es ist rechtskräftig.
Einmal im Jahr veröffentlicht nun das Bundesministerium des Innern den Verfassungsschutzbericht. Er listet auf, bei wessen Aktivitäten der Verfassungsschutz ganz genau hingeschaut hat. Linksextreme Gewalttäter, Reichsbürger, Rechtsextremisten, Salafisten, Islamisten, religiöse Gefährder, Terroristen, Verschwörer, die offen oder verdeckt die Verfassung unseres Landes angreifen.