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Begriffsklärung Staatsangehörigkeit versus Staatsbürgerschaft:
Der Begriff der "Bürgerschaft" geht historisch auf die mittelalterlichen Städte zurück, in denen es in der Regel einen (meist durch Mauern) besonders geschützten Bereich gab, die "Burg". Wer eine besondere Leistung erbrachte, konnte das Privileg erkaufen, sich im Gefahrenfalle in der "Burg" in Sicherheit zu bringen.
Das waren die "Bürger".
Im Spätmittelalter wurden auch ganze Städte mit Stadtmauer synonym als "Burg" bezechnet. Die Privilegien die man als "Bürger" dort hatte, waren an besondere Leistungen (in der Regel finanzieller Art) gebunden. Hörte man auf zu zahlen, verlor man diese besonderen Privilegien.
Die "Bürgerschaft" war damit eine Ansammlung von käuflichen Privilegien, die man sehr schnell verlor, wenn man die Zahlungen beendete.
"Bürgerschaft" konnte man inne haben ohne der Stadt oder der "Burg" rechtlich anzugehören, folgerichtig gibt es heute noch bspw. "Ehrenbügerschaften" auch für Ortsfremde.
Demgegenüber ist man mit einer Staatsangehörigkeit Bestandteil eines Staates, alle Rechte, die mit der Staatsangehörigkeit verbunden sind, sind verbriefte Rechte, die nicht willkürlich genommen werden können. Schließlich kann die Staatsangehörigkeit selbst niemals willkürlich entzogen werden. Dieser Grundsatz gilt sogar für das gegenwärtig illegal herrschende System (vgl. Art. 15 Allgem. Erklärung d. Menschenrechte):
1. "Jeder hat das Recht auf Staatsangehörigkeit."
2. "Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen … werden…".
Zusammengefaßt: Bürgerschaft bedeutet nicht etwa verbriefte Rechte sondern käufliche Privilegien, die man sogleich verliert, wenn man die Zahlung einstellt beziehungsweise die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wenn man sich bspw. politisch mißliebig macht.
Demgegenüber sind Rechte infolge einer Staatsangehörgkeit keine käuflichen Privilegien sondern verbriefte unverbrüchliche Rechte für alle Staatsangehörigen gleichermaßen.
Das ist der Grund, weshalb unsere Aufmerksamkeit manipulativ auf den Begriff "Staatsbürgerschaft" gelenkt wird und weg von dem Begriff "Staatsangehörigkeit".
Die spannende Frage ist, was ist unsere Staatsangehörigkeit? Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung und wie stellen wir sie wieder her?
Seht die kommenden Beiträge!
Begriffsklärung Staatsangehörigkeit versus Staatsbürgerschaft:
Der Begriff der "Bürgerschaft" geht historisch auf die mittelalterlichen Städte zurück, in denen es in der Regel einen (meist durch Mauern) besonders geschützten Bereich gab, die "Burg". Wer eine besondere Leistung erbrachte, konnte das Privileg erkaufen, sich im Gefahrenfalle in der "Burg" in Sicherheit zu bringen.
Das waren die "Bürger".
Im Spätmittelalter wurden auch ganze Städte mit Stadtmauer synonym als "Burg" bezechnet. Die Privilegien die man als "Bürger" dort hatte, waren an besondere Leistungen (in der Regel finanzieller Art) gebunden. Hörte man auf zu zahlen, verlor man diese besonderen Privilegien.
Die "Bürgerschaft" war damit eine Ansammlung von käuflichen Privilegien, die man sehr schnell verlor, wenn man die Zahlungen beendete.
"Bürgerschaft" konnte man inne haben ohne der Stadt oder der "Burg" rechtlich anzugehören, folgerichtig gibt es heute noch bspw. "Ehrenbügerschaften" auch für Ortsfremde.
Demgegenüber ist man mit einer Staatsangehörigkeit Bestandteil eines Staates, alle Rechte, die mit der Staatsangehörigkeit verbunden sind, sind verbriefte Rechte, die nicht willkürlich genommen werden können. Schließlich kann die Staatsangehörigkeit selbst niemals willkürlich entzogen werden. Dieser Grundsatz gilt sogar für das gegenwärtig illegal herrschende System (vgl. Art. 15 Allgem. Erklärung d. Menschenrechte):
1. "Jeder hat das Recht auf Staatsangehörigkeit."
2. "Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen … werden…".
Zusammengefaßt: Bürgerschaft bedeutet nicht etwa verbriefte Rechte sondern käufliche Privilegien, die man sogleich verliert, wenn man die Zahlung einstellt beziehungsweise die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wenn man sich bspw. politisch mißliebig macht.
Demgegenüber sind Rechte infolge einer Staatsangehörgkeit keine käuflichen Privilegien sondern verbriefte unverbrüchliche Rechte für alle Staatsangehörigen gleichermaßen.
Das ist der Grund, weshalb unsere Aufmerksamkeit manipulativ auf den Begriff "Staatsbürgerschaft" gelenkt wird und weg von dem Begriff "Staatsangehörigkeit".
Die spannende Frage ist, was ist unsere Staatsangehörigkeit? Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung und wie stellen wir sie wieder her?
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