Keine Covidimpfung für Soldaten


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Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

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‼️Aufruf an Soldatinnen und Soldaten: Wichtige Suche nach "Impfgeschädigten" und sonstigen Zeugen in der Bundeswehr ‼️

Es geht um den aktuellen Prozess beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Bundesverteidigungsministerium wegen der Duldungspflicht der Covid-Impfung durch alle Soldaten und Reservisten.

Wir haben eine Webseite eingerichtet, auf der Sie alle Infos zu allen relevanten Aspekten finden:

https://www.covidimpfung-soldaten.de

Wenn Sie uns als Zeuge vor Gericht zur Verfügung stehen wollen, weil Sie den Verdacht haben bzw. konkrete Anhaltspunkte dafür liefern können, durch die Covid-Injektionen an ihrer Gesundheit geschädigt worden zu sein oder dass die Fälle mit Impfkomplikationen bei der Bundeswehr nicht korrekt erfasst oder sogar weitergegeben worden sind, dann melden Sie sich gerne bei uns. Ihre Mitteilungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Es haben sich auch schon dutzende Zeugen gemeldet, die zu einer Aussage vor Gericht bereit sind und gegenüber dem BVerwG auch schon als Zeugen benannt worden sind.

👉 Kontaktieren Sie unser Team bitte unter dem Mail-Account des am Verfahren beteiligten Rechtsanwalts Göran Thoms: thoms@rechtsanwalt-goeran-thoms.de

Unterstützung des Verfahrens durch Schenkung (für Auslagen der sachverständigen Zeugen und der Anwälte) ist nunmehr möglich auf das folgende neu eingerichtete Konto:

E. Fischer
Sparkasse Krefeld
IBAN: DE 38320500000000463703
BIC: SPKRDE33XXX

👉 Wichtig: Verwendungszweck
„Schenkung für Verfahren BVerwG“. ‼️‼️

‼️Das Team der Anwälte zu den Wehrbeschwerdeverfahren beim BVerwG gegen die Impfpflicht der Soldaten bedankt sich bei dieser Gelegenheit bei allen Unterstützern‼️


Soldat verweigert Impfbefehl – Teil 2
„Ich gebe nicht auf!“

Der Soldat Jan Reiners widersetzt sich dem Impfbefehl der deutschen Bundeswehr. Im Interview mit der TAGESSTIMME spricht er über die Konsequenzen, mit denen er nun zu kämpfen hat.

Im vergangenen Dezember führte die TAGESSTIMME bereits ein Interview (HIER lesen) mit Oberstabsgefreiten Jan Reiners, der sich trotz bestehender Duldungspflicht der Bundeswehr nicht gegen Corona impfen lassen wollte. Er sprach dabei über seine Beweggründe, die diesbezügliche generelle Situation innerhalb der Bundeswehr und auch über mögliche Konsequenzen, die sich für ihn zukünftig ergeben könnten.

In einem Nachfolgeinterview steht Reiners der TAGESSTIMME nun erneut zur Verfügung und berichtet über die Dinge, welche sich in der Zwischenzeit ereignet haben: Über tatsächlich eingetretene Konsequenzen und über das Verhalten von Kameraden und Vorgesetzen, welches er als „DDR-Mentalität“ charakterisiert.

TAGESSTIMME: Herr Reiners, fast genau vier Monate ist es her, dass wir miteinander sprachen und Sie uns von Ihrer Verweigerung des „Impfbefehls“ berichteten. Wie ist es Ihnen in der Zwischenzeit ergangen? Hat sich die Situation zugespitzt oder sind Sie gar mittlerweile doch gegen Corona geimpft?

Oberstabsgefreiter Reiners: Nein, ich habe mich nicht impfen lassen und die Situation hat sich seit unserem letzten Interview sehr zugespitzt. Im Gegensatz zum zivilen Bereich, in dem eine generelle Impfpflicht ja kürzlich abgeschmettert wurde, herrscht bei uns immer noch der Impfzwang. Konkret habe ich durch meine Weigerung nun ein Trageverbot der Uniform erhalten sowie ein Dienstausübungsverbot mit 450 € weniger Gehalt jeden Monat. Man ist der Meinung, ich sollte nicht mehr am Dienst teilnehmen, da ich eine „Atmosphäre der Unsicherheit“ in der Kaserne geschaffen hätte. Daher sollte ich nun meinen Truppendienstausweis abgeben und bis zum Termin vor dem Truppendienstgericht nicht mehr bei der Arbeit erscheinen. Wann dieser Termin sein wird, weiß ich leider noch nicht. Allerdings hat mir das Truppendienstgericht schon mitgeteilt, dass ich entlassen werden soll. Sie ziehen jetzt an jedem Strohhalm, den sie kriegen können. Man wirft mir alles vor! Angefangen mit Befehlsverweigerung, über meine „zu aktiven“ Sozial-Media-Aktivitäten, bis hin zur Volksverhetzung durch satirische Bilder in meinem WhatsApp-Status.

Können Sie die beiden letzten Vorwürfe etwas genauer ausführen?

Man wirft mir vor, dass ich in sozialen Netzwerken zu aktiv bin. Konkret geht es dabei wohl um einen Telegram-Kanal, der sich „Soldaten für das Grundgesetz“ nennt und den ich mit einem Kameraden betreibe. Darüber hinaus unterstellt man mir Volksverhetzung, die man aus Screenshots satirischer Bilder meines WhatsApp-Status, in Telegram-Gruppen oder auch schriftlichen Aktivitäten dort entnehmen will.

weiter zum vollständigen Interview hier 👇🏼

https://www.tagesstimme.com/2022/04/21/soldat-verweigert-impfbefehl-teil-2-ich-gebe-nicht-auf


Soldat verweigert Impf-Befehl
„Das ist nicht mehr mein Deutschland“

Oberstabsgefreiter R. ist seit elf Jahren Soldat bei der deutschen Bundeswehr. Doch er will sich nicht gegen Corona impfen lassen. Im TAGESSTIMME-Interview spricht der 34-Jährige über seine Beweggründe, die momentane Situation innerhalb der Bundeswehr und mögliche berufliche Konsequenzen.

Seit dem 24. November 2021 müssen sich Soldaten in Deutschland gegen Corona impfen lassen. Die Impfung wurde für die rund 180.000 Männer und Frauen der Bundeswehr duldungspflichtig gemacht. Dies hatte das Verteidigungsministerium, zu der Zeit noch unter Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), nach Absprache mit den Beteiligungsgremien beschlossen und angewiesen. Die Duldungspflicht ist dabei eine militärische Besonderheit und im Soldatengesetz (Paragraf 17 a, Absatz 2) geregelt. Sie besagt, dass Soldaten ärztliche Maßnahmen dann dulden müssen, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Duldungspflichtige Impfungen stellen generell keine Neuheit bei der Bundeswehr dar: Im sogenannten Basisimpfschema, das für Soldaten verpflichtend gilt, waren bisher bereits Impfungen wie die jährliche Grippe-Schutzimpfung, Mumps-Masern-Röteln, Tetanus oder auch Hepatitis enthalten. Nun wurde auch eine Impfung gegen Corona in das Basisimpfschema aufgenommen. Zuvor war diese nur für diejenigen Soldaten verpflichtend, die zu Einsatzkontingenten gehörten.

Doch wie in der zivilen Bevölkerung herrscht auch innerhalb der Bundeswehr keine uneingeschränkte Zustimmung gegenüber der Impfpflicht. Es gibt nicht wenige Soldaten, die dem Beschluss zur Duldungspflicht kritisch gegenüberstehen, einige widersetzen sich dieser sogar. Einer von diesen Soldaten ist Oberstabsgefreiter R. aus Niedersachsen:

TAGESSTIMME: Herr R., erst einmal vielen Dank, dass Sie uns zu einem Interview zur Verfügung stehen. Sie sind seit elf Jahren als Soldat bei der Bundeswehr. Nun kamen Corona und vor kurzem die Pflicht zur Impfung bei der Bundeswehr. Bisher haben Sie sich dieser widersetzt. Warum? Was sind ihre Beweggründe?

Oberstabsgefreiter R.: Meine Beweggründe sind recht einfach: Ich habe als Soldat die Pflicht zur Gesundhaltung. Die derzeitig verfügbaren mRNA-Impfstoffe besitzen alle nur eine Notfallzulassung (Die mRNA-Impfstoffe verfügen in der EU über eine „bedingte Zulassung“, keine Notfallzulassung, Anm. d. Red.) und sind damit im Grunde experimentelle Impfstoffe. Niemand kann mir, wenn er ehrlich ist, sagen, ob und welche Probleme in ein paar Jahren dadurch auftreten können. Daher darf man sich auch fragen, ob der Befehl nicht rechtswidrig ist.

weiter hier 👇🏼

https://www.tagesstimme.com/2021/12/21/soldat-verweigert-impf-befehl-das-ist-nicht-mehr-mein-deutschland


Bei dem Team der Anwälte zu den Wehrbeschwerdeverfahren beim BVerwG haben sich bereits dutzende Soldaten gemeldet, und viele von ihnen wollen vor dem BVerwG aussagen.


Das Eis des Schweigens ist offenbar gebrochen. Immer mehr Soldaten und Angehörige von Soldaten gehen an die Öffentlichkeit.


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Liebe Mitleserinnen und Mitleser,

hier erheben zwei direkte Angehörige, ein direkt betroffener Vater, und eine direkt betroffene Mutter ihre Stimmen.

Hier berichten Sie, wie Sie die Situation als Aussenstehende wahrnehmen, und von ihren betroffenen Soldaten mitbekommen.

Sie haben sich dazu entschlossen Ihre Worte an die Welt zu richten, weil den betroffenen Soldatinnen und Soldaten dazu die Möglichkeiten fehlen, und ihnen Strafrechtliche konsequenzen drohen.

Ich möchte euch Bitten, lasst dieses Video, diese Worte - mögen sie auch anynoym an euch gerichtet sein - auf euch wirken. Ihr seid nicht alleine! 🌈💚

'Kämpfe nicht an gegen Kraft, nimm sie auf, lass sie fließen, und nutze sie' - Yip Man

https://t.me/aus_stimmen


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Liebe Mitleserinnen und Mitleser!

Hier erfahrt ihr nun kurz, und sehr zusammen gepresst die Geschichte eines Jungen Soldaten.

Ich muss gestehen, manchmal fehlen selbst mir die Worte, wie mit einem jungen Menschen, einem jungen Soldaten/Kameraden umgegangen wurde.
Ich Danke dir, dass du uns deine Geschichte so offen und ehrlich erzählst. 🫡

'Kämpfe nicht an gegen Kraft, nimm sie auf, lass sie fließen, und nutze sie' - Yip Man

https://t.me/aus_stimmen








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Nach knapp 11 Std Verhandlung beantwortet Beate Bahner die Fragen von Auf1 im Interview.

Beate Bahner beschreibt den ersten Tag, 02.Mai 2022 vorm Bundesverwaltungsgericht Leipzig bezüglich der Klage zur Impfpflicht bei der Bundeswehr.

BVerwG ¹ WB 2.22 und ¹ WB 5.22

Fortsetzungs-Termin: 07/08.Juni 2022

Telegram Beate Bahner: t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner

➡️ ➡️ Hier findest du unsere Kanäle:
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Deutschland: Ist die Corona-Zwangsimpfung für Bundeswehrsoldaten rechtmäßig? 🇩🇪🪖

Müssen sich Soldaten experimentelle Covid-Injektionen verabreichen lassen? Diese Frage wird seit Montag vor dem Bundes-Verwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Ein AUF1-Kamerateam war beim Prozessauftakt mit dabei, der für alle Anwesenden zu einem echten Härtetest wurde: Diese äußerst brisante Verhandlung ging nämlich von zehn Uhr morgens bis fast um halb zehn Uhr nachts. Zwei hochrangige Offiziere der Luftwaffe haben gegen die Gen-Spritze Beschwerde eingereicht und damit ihre Karrieren riskiert. Auch wenn die beiden Offiziere juristisch zwar nur für ihre eigenen Fälle klagen können, geht von diesem Prozess eine Signalwirkung auf andere Berufsbereiche aus.

⚠️ Vorsicht: Auch auf Telegram greift die Zensur immer weiter um sich! Tragen Sie sich für den Newsletter von AUF1 ein, um sicher informiert zu bleiben: http://auf1.tv/newsletter


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Über die Wehrbeschwerdeverfahren von Bundeswehroffizieren gegen die Anweisung der Bundesverteidigungsministerin vom 24.11.2021 zur Aufnahme der COVID-19-„Impfung“ in das Basisimpfschema der Bundeswehr „Allgemeine Regelung (AR) Impf- und ausgewählte Prophylaxemaßnahmen – Fachlicher Teil – A1-840/8-4000 und darauf gestützte Tagesbefehle vom 24.11.2021 und 29.11.2021 vor dem BVerwG Leipzig wird insbesondere auch an dieser Stelle bzw. auf dieser Webseite, die extra zu diesem Zweck eingerichtet wurde, informiert werden: https://www.covidimpfung-soldaten.de


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Die Angst von Facebook vor Prof. Schwab

Der Rechtsgelehrte Prof. Dr. Martin Schwab ist Spitzenkandidat der Partei dieBasis für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. In seiner politischen Arbeit wird er von den Plattformen Facebook, YouTube und Abgeordnetenwatch zensiert und boykottiert. Pikant: Bei Facebook scheint der Bericht von Prof. Schwab vom Wehrbeschwerde-Verfahren zweier Bundeswehr-Offiziere gegen die Aufnahme der COVID-Injektionen in das Basis-Impfschema der Bundeswehr einen offenbar ununterdrückbaren Löschreflex ausgelöst zu haben. Kann es daran liegen, dass das Bundesverteidigungsministerium im Prozess keine gute Figur gemacht hat?

Zwei Videos von Prof. Schwab – eines zum Thema „Hochschulen brauchen eine neue Basis“ – sind in den letzten Tagen von YouTube gelöscht worden. Wegen angeblicher medizinischer Fehlinformation.

Abgeordentenwatch ist eine Plattform, die es dem Wahlvolk ermöglicht, politischen Kandidaten Fragen zu stellen. Im Falle von Prof. Schwab zeigt Abgeordnetenwatch zwar die an Prof. Schwab gestellten Fragen, aber nicht die von ihm erteilten Antworten. Dadurch wird der rufschädigende Eindruck erweckt, dass Prof. Schwab sich den Fragen der Wähler nicht stellen möchte.

Facebook hat am 4. Mai 2022 nach nur wenigen Stunden den Bericht von Prof. Schwab vom Gerichtsprozess der Bundeswehr-Offiziere gelöscht, den dieser um 8:14 Uhr online gestellt hatte. Nachfolgend der Text, der den Löschreflex bei Facebook – erstaunlicherweise auch wegen angeblicher medizinischer Falschinformation – ausgelöst hat:

„EINDRÜCKE AUS LEIPZIG vom Verhandlungstag am 2. Mai 2022

Liebe Community,

mehrfach hatte ich in den letzten Wochen von meiner Beteiligung als Prozessbevollmächtigter in dem Wehrbeschwerde-Verfahren zweier Bundeswehr-Offiziere gegen die Aufnahme der COVID-Injektionen in das Basis-Impfschema der Bundeswehr berichtet. Heute ist es an der Zeit, einige Eindrücke aus der mündlichen Verhandlung am 2.5.2022 zu schildern. Ich nehme das Fazit vorweg: Das Bundesverteidigungsministerium mauert bei den Daten und verstrickt sich in Widersprüche!

1. Nach § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Soldatengesetz hat ein Soldat ärztliche Maßnahmen zu dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Wir hatten schon bezweifelt, dass es sich hier um „ärztliche Maßnahmen“ handelt, und darüber hinaus vorgetragen, dass die COVID-Injektionen nicht dem soeben beschrieben Zweck „dienen“, solange nicht bei jedem einzelnen Soldaten individuell festgestellt wird, in welchem Umfang er bereits über eine Immunität verfügt.

Als wir das in der mündlichen Verhandlung wiederholten, erwiderte ein Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums (Oberst Bullwinkel), das Impfschema diene insgesamt (!), also ohne COVID-19 eigens hervorzuheben, der Gesunderhaltung. Damit wich das Bundesverteidigungsministerium unserem Einwand aus: Streitgegenstand ist doch gerade, ob speziell die Aufnahme der COVID-Injektionen diesem Zweck dient!

2. Als das Gericht die Frage thematisierte, wie gefährlich die Krankheit COVID-19 wirklich ist, trugen wir vor, diese Erkrankung treffe ganz überwiegend ältere und vorerkrankte Menschen. Ein Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums (Oberstarzt Prof. Dr. Kehe) erwiderte, ihm sei jedes Menschenleben wichtig.

Das provoziert die Frage, ob Herrn Kehe auch das Leben jener Soldaten wichtig ist, die potentiell an der Impfung sterben werden. Aufschlussreich war hierzu – zu einem deutlich späteren Zeitpunkt in der Verhandlung –, was Herr Kehe zu den Impfnebenwirkungen ausführte: Bei 360.000 verabreichten Spritzen will die Bundeswehr lediglich 47 Fälle als Impfnebenwirkung gemeldet haben, darunter einen Todesfall: Vorhofflimmern nach Moderna-Injektion. Die Frage, ob der verstorbene Soldat obduziert worden sei, wurde verneint...

https://2020news.de/die-angst-von-facebook-vor-prof-schwab/


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ANHÖRUNG #510 🏮 Prof. Dr. Martin Schwab 🇩🇪
Rechtswissenschaftler und beamteter Hochschullehrer
für Bürgerliches Recht und Verfahrens-
& Unternehmensrecht

💥‼️Sie sind Soldat, wurden mit einem der „Impfstoffe“ gegen SARS-CoV-2 „geimpft“ und haben in Folge einen gesundheitlichen Schaden erlitten? Bitte melden Sie sich bei Herrn Rechtsanwalt Göran Thoms: info@rechtsanwalt-goeran-thoms.de
Wer über diese vertrauliche Schadensmeldung hinaus willens ist, als Zeuge vor Gericht auszusagen, kann dies nach Terminvereinbarung mit Herrn Thoms besprechen.

🔻
Hinweise bitte an:
kontakt@corona-ausschuss.de
Anonyme Hinweise:
securewhistleblower.com
Der Mut die Wahrheit zu sprechen

103)📍Schwerter zu Pflugscharen
➖6-Mai-2022➖
➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖
⚖️ STIFTUNG-CORONA-AUSSCHUSS 🗣 ► LISTE
ALLE Anhörungen als einzelne Videos.
👉 t.me/CoronaAusschussAlleAnhoerungen
🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹🔹


Aufruf an alle Soldatinnen und Soldaten, bitte meldet euch!

"Wenn Sie uns als Zeuge vor Gericht zur Verfügung stehen wollen, weil Sie den Verdacht haben bzw. konkrete Anhaltspunkte dafür liefern können, durch die Covid-mRNA-Injektionen an ihrer Gesundheit geschädigt worden zu sein, dass die Fälle mit Impfkomplikationen bei der Bundeswehr nicht korrekt erfasst oder nicht korrekt weitergegeben worden sind, dann melden Sie sich bei uns. Ihre Mitteilungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt."

👉 Kontaktieren Sie unser Team bitte unter dem Mail-Account des am Verfahren beteiligten Rechtsanwalts Göran Thoms: thoms@rechtsanwalt-goeran-thoms.de


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‼️ Spendenaufruf ‼️

Die anwaltliche Vertretung des hier vorgestellten Verfahrens erfolgt in federführend durch den RA Wilfried Schmitz, der anlässlich der außerordentlichen Bedeutung und Tragweite dieser Verfahren ein unterstützendes Team von herausragend qualifizierten Anwälten und Juristen aufgebaut hat.

Dazu zählen u.a. Prof. Dr. Martin Schwab, RAin Beate Bahner, RAin Dr. B. Röhrig und RA Sven Lausen.

Schon wegen der Vielzahl der zu ladenden Experten und Sachverständigen ist bereits jetzt ein ganz erheblicher Anfall von Kosten absehbar, den die Soldaten, o. g. Anwälte, die wegen der außerordentlichen Bedeutung spontan ihre Mitwirkung zugesagt haben, nicht aus eigener Kraft aufbringen können.

Unterstützung des Verfahrens durch Schenkung ist möglich auf das folgende neu eingerichtete Konto:

E. Fischer

Sparkasse Krefeld

IBAN: DE 38320500000000463703

BIC: SPKRDE33XXX

👉 Wichtig: Verwendungszweck

➡️ „Schenkung für Verfahren BVerwG

Webseite unter: https://www.covidimpfung-soldaten.de/spenden


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‼️‼️Das Team der Anwälte zu den Wehrbeschwerdeverfahren beim BVerwG gegen die Impfpflicht der Soldaten bedankt sich ‼️‼️‼️

Wir danken Frau Limberg-Diers ganz herzlich 👍, dass sie sich bislang für die Entgegennahme und Weiterleitung von Spenden für die beiden Wehrbeschwerdeverfahren vor dem BVerwG gegen die Impfpflicht der Soldaten zur Verfügung gestellt hat. 🙏
Es war von allem Anfang an so verabredet, dass wir Frau Limberg-Diers nur so lange mit dieser aufwändigen Arbeit belasten werden, solange wir für diesen Zweck noch kein eigenes Spendenkonto organisiert haben.

Wie bereits mitgeteilt: Seit heute (9.5.2022) gibt es dieses Spendenkonto.

Unterstützung des Verfahrens durch Schenkung ist nunmehr möglich auf das folgende neu eingerichtete Konto:

E. Fischer
Sparkasse Krefeld
IBAN: DE 38320500000000463703
BIC: SPKRDE33XXX

👉 Wichtig: Verwendungszweck
„Schenkung für Verfahren BVerwG“. ‼️‼️


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‼️Aufruf an Soldatinnen und Soldaten: Wichtige Suche nach "Impfgeschädigten" und sonstigen Zeugen in der Bundeswehr ‼️

Es geht um den aktuellen Prozess beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Bundesverteidigungsministerium wegen der Duldungspflicht der Covid-Impfung durch alle Soldaten und Reservisten.

Wenn Sie uns als Zeuge vor Gericht zur Verfügung stehen wollen, weil Sie den Verdacht haben bzw. konkrete Anhaltspunkte dafür liefern können, durch die Covid-Injektionen an ihrer Gesundheit geschädigt worden zu sein oder dass die Fälle mit Impfkomplikationen bei der Bundeswehr nicht korrekt erfasst oder sogar weitergegeben worden sind, dann melden Sie sich gerne bei uns. Ihre Mitteilungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

👉 Kontaktieren Sie unser Team bitte unter dem Mail-Account des am Verfahren beteiligten Rechtsanwalts Göran Thoms: thoms@rechtsanwalt-goeran-thoms.de

♦️ Weitere Informationen bald auf unserer Webseite, die noch im Aufbau ist unter https://www.covidimpfung-soldaten.de

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